Heinrich Graf von Bassewitz

Heinrich Graf von Bassewitz (* 29. Januar 1954 in Göttingen) ist ein deutscher Landwirt und Funktionär des Deutschen Bauernverbandes. Zwischen 2010 und 2013 war er Mitglied im Rat für Nachhaltige Entwicklung der deutschen Bundesregierung[1].

Leben

Bassewitz, der aus dem mecklenburgischen Adelsgeschlecht Bassewitz stammt, studierte von 1974 bis 1982 Agrarwissenschaften an der Universität Göttingen und an der Universität Stuttgart. Das Studium beendete er mit der Promotion zum Dr. sc. agr. Ab 1980 war er Assistent an der Universität Stuttgart-Hohenheim und von 1980 bis 1992 Projektleiter der damaligen Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GTZ) für Projekte in der Elfenbeinküste und in Uruguay.

1992[2] pachtete er den alten Familienbetrieb Gut Dalwitz in Dalwitz in Mecklenburg-Vorpommern zurück und betreibt dort seitdem eine ökologisch orientierte Landwirtschaft. Er ist verheiratet und hat drei Kinder[3].

Ehrenamtliche Tätigkeiten (Auswahl)

  • seit 1992 Stellvertretender Vorsitzender des Verbandes BIOPARK e.V.
  • seit 1993 Aufsichtsratsvorsitzender der Erzeugergemeinschaft BIOPARK Markt GmbH
  • seit 2000 Bundesbeauftragter des Deutschen Bauernverbandes für den ökologischen Landbau, Mitglied des Präsidiums des DBV
  • seit 2006 Vorsitzender des Vereins Mecklenburger Agrarkultur e.V. und der Stiftung Parkland
  • seit 2009 Vorsitzender der Arbeitsgruppe ökologischer Landbau bei COPA/COGECA in Brüssel

Preise und Auszeichnungen

  • "Chevalier de l’ordre national" der Republik Elfenbeinküste
  • Preisträger des Agrarkulturpreises der Schweisfurth-Stiftung 1999
  • Thünenmedaille 2001

Hoffondsgut GmbH & Co. KGaA

Graf von Bassewitz war Gesellschafter der Hoffondsgut GmbH & Co. KGaA.[4] Die Hoffondsgut unterstützt Alteigentümer, deren Grundstücke in Ostdeutschland nach 1945 enteignet wurden, bei der Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen, die ihnen der Bund per Gesetz gewährt (Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz, EALG). Entschädigung sieht das EALG in der Form vor, dass Alteigentümer einen kleinen Teil ihres früheren Besitzes zu einem Preis unter dem Verkehrswert vom Bund zurückkaufen können. Die Hoffondsgut ist den Alteigentümern beim Antragsverfahren und der Kauf-Abwicklung behilflich, bietet ein Modell zur Finanzierung des Kaufpreises an und übernimmt ggf. das Pachtmanagement.

Der NDR kritisierte das Vorhaben in einem Beitrag vom 21. Dezember 2011. Darin wird Carsten Momsen von der Universität Hannover mit der Einschätzung zitiert, dass die Hoffondsgut wegen ihrer finanzierenden Tätigkeit eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) benötige.[5] Nach einer Anpassung des Geschäftsmodells und der Abstimmung mit der BaFin unterliegt das Geschäftsmodell jedoch nicht mehr dem Gesetz über das Kreditwesen. Die für den Landverkauf zuständige bundeseigene Bodenverwertungs- und Verwaltungsgesellschaft BVVG hat gegen das Vorhaben der Hoffondsgut ausdrücklich keine rechtlichen Einwände und wird entsprechende Anträge „wie jeden anderen auch behandeln“.[6]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. homepage des Rates für Nachhaltige Entwicklung, ehemalige Mitglieder (Memento des Originals vom 11. März 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.nachhaltigkeitsrat.de
  2. Dorothee Gräfin v. Walderdorff: Zurück zu den Wurzeln. Deutsches Adelsblatt, abgerufen am 27. Mai 2019.
  3. Mit Land und Seele, DIE WELT, 20.8.211
  4. Hoffondsgut (Offizielle Website) (Memento des Originals vom 13. Januar 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.hoffondsgut.de
  5. Christoph Heinzle und Kersten Mügge: Fragwürdige Geschäfte von Alteigentümern. In: NDR.de, vom 22. Dezember 2011 (Memento vom 28. Juni 2013 im Internet Archive)
  6. Briefe zum Agrarrecht, Heft 02/2012, S. 50, Prof. Dr. Klaus Böhme, Berlin