Heinrich Drimmel

Gedenktafel für Heinrich Drimmel (Landstraßer Gürtel 3)

Heinrich Drimmel (* 16. Jänner 1912 in Wien; † 2. November 1991 ebenda) war österreichischer Jurist, Politiker (ÖVP) und Publizist.

Leben

Heinrich Drimmel war der Sohn eines Polizeibeamten. Er absolvierte seine gesamte schulische und universitäre Ausbildung in Wien. 1935 schloss er sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien mit dem Doktorat ab. Ab seinem zwölften Lebensjahr war Drimmel in katholischen Organisationen aktiv, seit seinem Hochschulstudium in führenden Funktionen. Von 1929 bis zur Auflösung 1936 gehörte er der Wiener Heimwehr und dem Studentenfreikorps des Heimatschutzes an, von 1934 bis 1937 stand er an der Spitze der Studentischen Selbstverwaltung an den österreichischen Hochschulen.

Drimmel trat 1936 in den österreichischen Staatsdienst ein und arbeitete zunächst in der Finanzlandesdirektion Wien; 1937 wechselte er in das Unterrichtsressort, wo er Hochschul- und Kulturangelegenheiten bearbeitete. Nach dem „ Anschluss“ wurde er 1938 zum Finanzdienst zurückversetzt. Ab 1941 war er im Kriegsdienst, dann in amerikanischer Kriegsgefangenschaft. Nach 1946 im Unterrichtsressort angestellt, war er als Sekretär von Bundesminister Felix Hurdes tätig. Ab 1952 war er Leiter der Hochschulsektion.

Von 1954 bis 1964 war Drimmel Unterrichtsminister. Er galt als konsequenter Vertreter eines konservativen Katholizismus und trat in diesem Zusammenhang in Gegensatz zur politischen Linken aber auch zu Reformkatholiken wie Friedrich Heer.[1] Julius Raab nannte Drimmel mehr oder weniger ironisch einen „alten Faschisten“ – eine Bezeichnung, die Drimmel selbst gerne zitierte. Gleich zu Beginn seiner Amtszeit kam es zu einer auffälligen Häufung von Berufungen ehemaliger Nationalsozialisten an die Universität Wien: Heinz Kindermann, Karl Mayrhofer, Richard Wolfram, Sylvia Klimpfinger und andere. Er setzte sich unter anderem auch für den nach Argentinien geflüchteten Nationalsozialisten und Kriegsverbrecher Oswald Menghin ein.[2] Im Zuge seines Amtes führte er die Schulreform 1962 durch. Er ermöglichte den Abschluss des Konkordats 1962 mit der katholischen Kirche. Ein Jahr zuvor gelang es ihm jedoch schon, das Bundesgesetz über die äußeren Rechtsverhältnisse der Evangelischen Kirche nach der Formel einer „freien Kirche im freien Staat“ umzusetzen, von dem der evangelische Kirchenvertreter mehr als zufrieden konstatierte, dass „an die Stelle des staatlichen Dirigismus der Josefiner die echte Autonomie der Kirche tritt. … Während die Konkordatspolitik des vorigen Jahrhunderts eine bevorrechtete, dominante Kirche anerkannte, wird nun zum erstenmal die Gleichberechtigung der Kirchen festgelegt. Zugleich aber wird die Kirche als eine dem Staat vorgegebene und von ihm unabhängige Größe anerkannt. Im Gegensatz zu der liberalistischen Trennung von Staat und Kirche gilt die Partnerschaft … als maßgebender Grundsatz. Aber gleichzeitig wird bestätigt, dass die Kirche nur in voller Freiheit gedeihen kann.“[3] Sein kultuspolitisches Engagement und seine enge Verbindung zu den Ostkirchen bewies Drimmel über seine Ministertätigkeit hinaus als erster Präsident der Stiftung Pro Oriente von 1964 bis 1969.

In die Ära Drimmel fiel auch eine starke Entwicklung des Hochschulwesens in Österreich. 1962 kam es zur Erlassung eines Bundesgesetzes zur Gründung einer Hochschule für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, der späteren Kepler-Universität in Linz. Im gleichen Jahr wurde die Universität Salzburg wieder errichtet. Die spätere Universität für Musik in Graz wurde 1963 von einem Landeskonservatorium in eine Akademie des Bundes umgewandelt. Noch unter Drimmel kam es auch in Kärnten zur Konstituierung eines Kärntner Universitätsbundes, der zur Gründung der Universität in Klagenfurt führte.

Nach dem Ministeramt war Drimmel von 1964 bis 1969 amtsführender Stadtrat in Wien sowie Landeshauptmannstellvertreter und Vizebürgermeister. In der Zeit von 1956 (Wahl am 14. März 1956[4]) bis 1969 war er auch Präsident des Österreichischen Olympischen Comités. 1971 zog er sich aus dem politischen Leben zurück, verfasste mehrere erfolgreiche populärwissenschaftliche Werke zur österreichischen Geschichte.

Drimmel war Mitglied der Katholisch Österreichischen Hochschulverbindung Nordgau Wien sowie zahlreicher anderer Verbindungen im Österreichischen Cartellverband (ÖCV). Weiters war er Mitglied der Katholischen Mittelschulverbindung Austro-Germania Wien, deren Sitz 1956 unter dem Namen Leopoldina nach Gmünd, NÖ, verlegt wurde (Mittelschüler Kartell Verband, MKV).

Er ruht auf dem Wiener Zentralfriedhof (29-1-10) in einem ehrenhalber gewidmeten Grab.

Im Jahr 1997 wurde in Wien-Landstraße (3. Bezirk) der Heinrich-Drimmel-Platz nach ihm benannt.

Ebenfalls in diesem Bezirk erinnert seit 12. November 2001 an seinem letzten Wohnhaus, Landstraßer Gürtel 3, eine Gedenktafel an ihn.[5]

Ehrungen

Werke (Auswahl)

  • Die Antipoden. die Neue Welt in den USA und das Österreich vor 1918. Amalthea-Verlag, Wien 1984, ISBN 3-85002-194-7.
  • Kaiser Franz. Ein Wiener übersteht Napoleon. Amalthea-Verlag, Wien 1981, ISBN 3-85002-141-6.
  • Franz von Österreich. Kaiser des Biedermeier. Amalthea-Verlag, Wien 1982, ISBN 3-85002-165-3 (Fortsetzung von „Kaiser Franz“).
  • Franz Joseph. Biographie einer Epoche. Amalthea-Verlag, Wien 1992, ISBN 3-85002-173-4.
  • Gott erhalte. Biographie einer Epoche. Ullstein, Frankfurt/M. 1989, ISBN 3-548-33111-4.
  • Gott mit uns. Das Ende einer Epoche. Ullstein, Frankfurt/M. 1989, ISBN 3-548-33110-6.
  • Gott sei uns gnädig. Die Welt von Josef Stalin bis Jimmy Carter. Amalthea-Verlag, Wien 1980, ISBN 3-85002-114-9.
  • Die Häuser meines Lebens. Erinnerungen eines engagierten. Amalthea-Verlag, Wien 1975, ISBN 3-85002-061-4.
  • Österreich 1918-38. Amalthea-Verlag, Wien
  1. Vom Umsturz zum Bürgerkrieg. Österreich 1918–1927. 1985, ISBN 3-85002-206-4.
  2. Vom Justizpalastbrand zum Februaraufstand. Österreich 1927–1934. 1986 ISBN 3-85002-221-8.
  3. Vom Kanzlermord zum Anschluß. Österreich 1934–1938. 1987, ISBN 3-85002-241-2.
  • Vom Anschluß zum Krieg. „Hitler, c’est la guerre“. Amalthea-Verlag, Wien 1989, ISBN 3-85002-274-9.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Vgl. Evelyn Adunka: Friedrich Heer 1916–1983. Innsbruck 1995, S. 52.
  2. Klaus Taschwer: Hochburg des Antisemitismus. Der Niedergang der Universität Wien im 20. Jahrhundert. Wien: Czernin, 2015; S. 266–267.
  3. Gerhard May: Das neue Protestantengesetz. In: Die Furche. 15. Juli 1961, S. 8.
  4. Dr. Drimmel Präsident des ÖOC. In: Arbeiter-Zeitung. Wien 15. März 1956, S. 8 (Die Internetseite der Arbeiterzeitung wird zurzeit umgestaltet. Die verlinkten Seiten sind daher nicht erreichbar. – Digitalisat).
  5. "Acta Studentica", Folge 137, Dezember 2001, S. 5
  6. Aufstellung aller durch den Bundespräsidenten verliehenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ab 1952 (PDF; 6,6 MB)
  7. Österreichischer Amtskalender 1970
  8. List of Honorary Degrees Conferred by The Catholic University of America (PDF; 164 kB).
  9. Interview Drimmels aus Anlass der Verleihung
  10. Senatsbeschlüsse der Westungarischen Universität 2014, Nr. 80 vom 21. Mai (PDF; 383 KB).

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Gedenktafel für Heinrich Drimmel (Wien, Landstraßer Gürtel 3)
Austria Bundesadler.png
Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen): Österreichisches Staatswappen in der offiziellen Version entsprechend dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz), BGBl. Nr. 159/1984.

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch ein Wappen mit Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Es versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981 mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurde das Wappengesetz von 1945 außerkraftgesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 wurde das Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen) in seiner aktuellen Version eingeführt.
Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.