Hautkrebs-Screening

Als Hautkrebs-Screening (bisweilen vereinfachend auch als Hautscreening bezeichnet)[1] wird im Allgemeinen die Untersuchung einer großen Population verstanden, um frühzeitig bis dahin unerkannte Hautkrebserkrankungen zu diagnostizieren. Deutschlandweit wird seit dem 1. Juli 2008 ein flächendeckendes Hautkrebs-Screeningprogramm von den gesetzlichen Krankenkassen angeboten.[2]

Hautkrebs-Screening in Deutschland

Voraussetzungen und Durchführung

Anspruchsberechtigt ist jeder gesetzlich Versicherte über dem 35. Lebensjahr. Die Untersuchung kann alle 2 Jahre erfolgen. Man kann die Untersuchung beim Hausarzt oder Hautarzt durchführen lassen, sofern dieser die Berechtigung zur Durchführung bei der entsprechenden Kassenärztlichen Vereinigung erworben hat. Es erfolgt eine kurze Befragung, eine Untersuchung der Haut, inklusive der Kopfhaut, der sichtbaren Schleimhäute und auch des äußeren Genitals. Eine Feindiagnostik mittels Dermatoskopie ist ausdrücklich nicht vorgesehen. Bei Verdacht auf das Vorliegen einer Krebserkrankung erfolgt vom Hausarzt die Weiterüberweisung zum Hautarzt, der nochmals die gleiche Untersuchung vornimmt und entsprechend weiterbehandelt. Bei Nichtvorliegen eines Krankheitsverdachtes erfolgt noch eine kurze Beratung hinsichtlich hautkrebsvorbeugender Handlungsweisen (Sonnenschutz, Meiden von Solarien u. a.).

Ziele

Hauptanliegen ist, Hautkrebserkrankungen frühzeitig zu erkennen, zu behandeln und damit die Mortalität und Morbidität zu senken. Ein weiteres Ziel ist die Motivation der Bevölkerung, auch die anderen angebotenen Vorsorgeuntersuchungen in größerem Maße wahrzunehmen. Außerdem soll die Sensibilisierung der Menschen gegenüber hautschädlichen Verhaltensweisen erhöht werden. Langfristig erhoffen sich die Krankenkassen auch eine Kostenersparnis.

Probleme

Befürchtet werden insbesondere in Regionen mit knapper ärztlicher Versorgungsstruktur erhebliche zeitliche Mehrbelastungen der Ärzte mit der Folge weiter steigender Wartezeiten. Dies kann die Akzeptanz und damit auch den Erfolg des Programms gefährden, trotz der relativ guten Liquidation (Kostenerstattung) seitens der Krankenkassen. Außerdem gab es Bedenken, dass zu viele Patienten mit letztlich harmlosen Hauterkrankungen von den Hausärzten zu den Hautärzten überwiesen werden, was die Kapazität der ambulanten dermatologischen Versorgung sprengen würde. Es hat sich aber im Modellversuch in Schleswig-Holstein gezeigt, dass diese Befürchtung unbegründet ist.

Nach fünf Jahren Laufzeit sollen die gewonnenen Daten wissenschaftlich ausgewertet werden. Danach wird entschieden, ob inwieweit und in welcher Form das Hautkrebs-Screeningprogramm in Deutschland fortgeführt wird. Der Erfolg hängt davon ab, ob es gelingt, in der Bevölkerung und bei den Ärzten einen hohen Bekanntheitsgrad und eine hohe Teilnehmerzahl zu erreichen.

2015 haben die Verbraucherzentralen NRW und Berlin bei 192 Hautarztpraxen mit Kassenzulassung in Köln (42 Praxen) und Berlin (150 Praxen) untersucht, inwieweit Dermatologen die gesetzliche Pflichtvorsorge beim Hautkrebsscreening kostenlos oder von vorneherein als kostenpflichtige ärztliche Zusatzleistung anbieten. Das Ergebnis zeigte, dass zwar mehr als die Hälfte der untersuchten Hautärzte wie vorgeschrieben ein kostenloses Screening anbot. Jeder fünfte Dermatologe umging jedoch die gesetzliche Vorsorgepflicht, indem er den Kassenpatienten von vornherein nur die Selbstzahlerleistung offerierte oder vorgab, keinen Termin für die gesetzliche Früherkennung frei zu haben. Einige Praxen mussten beim Hautkrebsscreening als Pflichtleistung komplett passen.[3]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Hautscreening. (Nicht mehr online verfügbar.) BKK Faber-Castell & Partner, archiviert vom Original am 12. November 2016; abgerufen am 12. November 2016.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bkk-faber-castell.de
  2. Hautkrebs-Screening. Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein, abgerufen am 18. Juli 2013.
  3. "Kostenloses Hautkrebsscreening gewährleisten - Jeder fünfte Dermatologe bietet Kassenleistung nicht an (Memento des Originals vom 13. April 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.vz-nrw.de Pressemeldung der Verbraucherzentrale NRW vom 2. April 2015.