Sicherheitspolizei (Nationalsozialismus)

Standarte des Chefs der Sicherheitspolizei

Die Sicherheitspolizei (kurz Sipo oder SiPo) umfasste im Deutschen Reich während der Zeit des Nationalsozialismus die Geheime Staatspolizei (Gestapo) und die Kriminalpolizei (Kripo). Sie war Heinrich Himmler als „Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei“ unterstellt. Die Leitung der Sicherheitspolizei oblag dem Chef der Sicherheitspolizei und des SD. Diese Funktion nahm zuerst Reinhard Heydrich, ab Januar 1943 Ernst Kaltenbrunner wahr. Die Sicherheitspolizei war hauptverantwortlich für die Verfolgung politischer Gegner und die Planung und Durchführung des Holocaust und Porajmos. Sie stellte gemeinsam mit dem SD Mannschaften der Einsatzgruppen in den besetzten Gebieten.

Geschichte

Heinrich Himmler, Reichsführer SS, und Reinhard Heydrich, Chef des Sicherheitsdienstes des Reichsführers SS, begannen in den Jahren 1933 und 1934 die Leitung der Ämter bzw. Abteilungen der Politischen Polizei in den Ländern des Deutschen Reiches zu übernehmen und dabei die Politischen Polizeien meist bereits unter der Bezeichnung „Geheime Staatspolizei“ (Gestapo) aus der Zuständigkeit der Innenministerien herauszulösen. Damit waren sie durch eine engere Bindung an die SS auch dem Einfluss der Sturmabteilung (SA) entzogen, da die SA in Ländern und Kommunen des Deutschen Reiches bis zur „Röhm-Affäre“ im Sommer 1934 häufig die Polizeipräsidenten gestellt hatte.

Nach seiner Ernennung am 17. Juni 1936 zum „Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei“ (obwohl er bereits seit 1934 unter diesem Titel figurierte) verfügte Himmler die Zusammenführung von Politischer Polizei, das heißt der Polizeiabteilungen und -ämter, die sich bereits vor der NS-Diktatur um politische und staatsgefährdende Straftaten zu kümmern hatten, und Kriminalpolizei zu einer Einheit mit großer Nähe zur Schutzstaffel (SS).[1] Konkret setzte sich das neu formierte Hauptamt Sicherheitspolizei aus dem Geheimen Staatspolizeiamt (Gestapa) und dem Preußischen Landeskriminalpolizeiamt (LKPA) zusammen. Das LKPA wurde ein Jahr später, am 16. Juli 1937, in Reichskriminalpolizeiamt (RKPA) umbenannt.[2]

Nach der Zusammenführung waren im Hauptamt Sicherheitspolizei insgesamt vier Abteilungen untergebracht: das sogenannte Hauptbüro (S-HB) des Chefs der Sicherheitspolizei, das Amt Verwaltung und Recht (V), das neben der allgemeinen Verwaltung auch Bereiche wie Passwesen, Ausländerpolizei oder Grenzsicherung unterhielt, das Amt Kriminalpolizei (S-Kr.) mit allen Aufgaben, welche die Arbeit der Kripo betraf, und das Amt Politische Polizei (PP).

Zu Beginn des Jahres 1938 war das Amt Politische Polizei wie folgt organisiert:[3]

Amt Politische Polizei (PP)
PP II A – Kommunismus und andere marxistische Gruppen
PP II B – Kirchen, Sekten, Emigranten, Juden, Logen
PP II C – Reaktion, Opposition, Österreichische Angelegenheiten
PP II D – Schutzhaft, Konzentrationslager
PP II E – Wirtschafts-, agrar- und sozialpolitische Angelegenheiten, Vereinswesen
PP II G – Funküberwachung
PP II H – Angelegenheiten der Partei, ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände
PP II J – Ausländische Politische Polizei
PP II Ber. – Lageberichte
PP II P – Presse
PP II S – Bekämpfung der Homosexualität und Abtreibung
PP III – Abwehrpolizei

Himmler wies dem SD im Juli 1939 die Gegnerermittlung und der Gestapo die Gegnerbekämpfung zu. Im Rahmen des weiteren Zentralisierungsvorganges wurde diese Aufteilung 1940 wieder aufgehoben, womit die Vermischung der Politischen Polizei und der Kripo mit dem SD und der SS noch weitergetrieben wurde.

Der Eintritt von Polizeibeamten der Sicherheitspolizei in die SS wurde gefördert und erleichtert, Zwang oder eine automatische Übernahme gab es dagegen nicht.[4] Sie erhielten dort einen ihrem Polizeidienstgrad entsprechenden SS-Rang und wurden dem SD zugeteilt.[5]

Durch die Schaffung des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA) am 27. September 1939 wurde die Sicherheitspolizei mit dem Sicherheitsdienst (SD) zusammengelegt und dadurch nahezu vollständig in die SS integriert.

Der Dienstsitz war in Berlin-Kreuzberg. Das Grundstück gehört heute zur Gedenkstätte Topographie des Terrors.

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. Erlass des RFSSuChdDtPol vom 26. Juni 1936; Reichsministerialblatt der inneren Verwaltung, RMBliV S. 940ff
  2. Hans Buchheim: Die SS – das Herrschaftsinstrument, Befehl und Gehorsam. München 1967, S. 56.
  3. Hans Buchheim: Die SS – das Herrschaftsinstrument, Befehl und Gehorsam. München 1967, S. 57 f.
  4. Ulrich Herbert: Best. Biographische Studien über Radikalismus, Weltanschauung und Vernunft 1903–1989. Dietz, Bonn 1996, S. 189 ff.
  5. Friedrich Wilhelm: Die Polizei im NS-Staat. Die Geschichte der Organisation im Überblick. Paderborn 1999, S. 94d.

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Stander des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD, DR 1942
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Zeichen 363 – Polizei. In dieser Form wurde das Zeichen mit der Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung 1992 eingeführt. Es ist in den Größen 420x420 mm, 600x600 mm und 840x840 mm erhältlich. Die Versalhöhe der Engschrift beträgt 120 mm.