Haslacher Weiher (Naturschutzgebiet)

Naturschutzgebiet „Haslacher Weiher“

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

f1
LageAulendorf, Landkreis Ravensburg, Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche22 ha
Kennung4.207
WDPA-ID163550
Geographische Lage47° 58′ N, 9° 41′ O
Haslacher Weiher (Naturschutzgebiet) (Baden-Württemberg)
Haslacher Weiher (Naturschutzgebiet) (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum20. Juli 1992
VerwaltungRegierungspräsidium Tübingen

Das Gebiet Haslacher Weiher ist ein vom Regierungspräsidium Tübingen am 20. Juli 1992 durch Verordnung ausgewiesenes Naturschutzgebiet auf dem Gebiet der Gemeinde Aulendorf im baden-württembergischen Landkreis Ravensburg um den und oberhalb des Haslacher Weihers.

Lage

Das Naturschutzgebiet Haslacher Weiher liegt am Schlupfenbach, etwa 1,7 Kilometer nordöstlich des Aulendorfer Ortsteils Tannweiler beim Weiler Haslach. Das Gebiet gehört zum Naturraum Oberschwäbisches Hügelland und ist Teil des FFH-Gebiets Feuchtgebiete um Altshausen.

Schutzzweck

Der Schutzzweck ist laut Verordnung „die Erhaltung, die Förderung und in Teilen die Verbesserung der ökologischen Wertigkeit des Haslacher Weihers und seiner anschließenden Verlandungszone als Lebensraum und Rückzugsgebiet einer artenreichen und gefährdeten Tier- und Pflanzenwelt, wichtiger Trittstein in dem Lebensraumverbund oberschwäbischer Feuchtgebiete wie dem benachbarten Naturschutzgebiet Brunnenholzried oder dem nördlich gelegenen Schwaigfurter Weiher, historisches Zeugnis vielfältiger Weihernutzungsformen und Teil der Kulturlandschaft von besonderem landschaftlichen Reiz.“[1]

Landschaftscharakter

Das Naturschutzgebiet umfasst einen großflächigen Feuchtgebietskomplex mit Feuchtgebüschen, Bruchwald, Schilf- und Großseggenried sowie Pfeifengras-Streuwiesen, der sich entlang des Schlupfenbachs entwickelt hat. Im Norden des Gebiets liegt der namensgebende Haslacher Weiher, mit einem großen Bestand der Gelben Teichrose. Der Weiher wird vom Schlupfenbach und vom Mühlbach gespeist. Am Ufer und im Verlandungsbereich befindet sich ein mit einzelnen Gehölzen durchsetzter Schilfgürtel.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen über das Naturschutzgebiet »Haslacher Weiher« vom 20. Juli 1992 (GBl. v. 16.10.1992, S. 670). Abgerufen am 21. Dezember 2022.

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Naturschutzgebietsschild in Westdeutschland, immer noch weit verbreitet und weiterhin offiziell in Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern
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Autor/Urheber: Grundkarte kjunix, Relief Alexrk2, Lizenz: CC BY-SA 3.0
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