Hans Rott (Politiker)

Hans Rott (* 29. August 1886 in Sangerberg, Österreich-Ungarn; † 30. Dezember 1962 in Wien) war ein österreichischer Politiker (CSP, VF).

Leben

Hans Rott besuchte Volks-, Bürger- und Handelsschule und wurde 1906 Postbeamter. 1919 zählte er zu einem der Gründungsmitglieder der Gewerkschaft christlicher Post- und Telegraphenangestellten, zu deren Obmann Rott im Jahr 1923 gewählt wurde. Ab 1925 zählte er zusammen mit Leopold Kunschak zu einem der wichtigsten Mitglieder in der Zentralkommission der christlichen Gewerkschaften.

Ebenfalls im Jahr 1919 zog Rott als christlichsozialer Abgeordneter in den Landtag von Niederösterreich ein, dem er jedoch nur wenige Monate, bis 1920, angehören sollte.

Im Oktober 1929 wurde Rott als Mitglied des Bundesrats vereidigt, ein Amt, welches er bis Mai 1932 innehatte. Von 1934 bis 1938 saß Rott im österreichischen Bundeswirtschaftsrat.

Von November 1936 bis zum Anschluss Österreichs, im März 1938, war Rott Staatssekretär im Kabinett von Bundeskanzler Kurt Schuschnigg; zunächst im Bundesministerium für soziale Verwaltung und zuletzt im Bundeskanzleramt. Als Bundespolitiker bemühte sich Rott zwischen Christ- und Sozialdemokraten zu vermitteln.

1938 wurde Rott, der gegen den Nationalsozialismus auftrat, verhaftet. Nach fünf Monaten im Gefängnis kam er frei. 1939 floh er nach Frankreich, wo er die Ligue Autrichienne, eine Gruppierung von Exilösterreichern, um sich scharte. Nach der Kapitulation Frankreichs floh Rott 1940 über Spanien, Portugal und Kanada in die USA. In New York City bemühte sich Rott ab 1941 mit seiner Bewegung Free Austrian Movement vergeblich eine österreichische Exilregierung aufzubauen, die von den Vereinigten Staaten akzeptiert werden würde. 1944 gründete er die Christian-Socialist Party of Austria, eine jedoch nur kurzlebige Partei.

1945 wurde Rott dank seiner guten Verbindungen Mitarbeiter im österreichischen Generalkonsulat in New York. Hier wurde er auch zum Leiter des Department of Organisations ernannt.

1960, nach zwei Jahrzehnten im Ausland, kehrte Rott nach Österreich zurück. Er starb zwei Jahre später in Wien.

Literatur

  • Rott, Hans, in: Werner Röder, Herbert A. Strauss (Hrsg.): Biographisches Handbuch der deutschsprachigen Emigration nach 1933. Band 1: Politik, Wirtschaft, Öffentliches Leben. München : Saur, 1980, S. 622f.
  • Gertrude Enderle-Burcel: Christlich – ständisch – autoritär. Mandatare im Ständestaat 1934–1938. Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes 1991, ISBN 3-901142-00-2, S. 204f.

Weblinks

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.