Hans Gerber (Rechtswissenschaftler)

Hans Gerber (* 29. September 1889 in Altenburg; † 16. Oktober 1981 in Freiburg im Breisgau) war ein deutscher Rechtswissenschaftler.

Leben

Gerber studierte Rechtswissenschaften in Heidelberg, München, Berlin und Jena und wurde dort 1913 zum Dr. jur. promoviert. Während seines Studiums wurde er Mitglied beim Verein Deutscher Studenten Heidelberg.[1] Er war ab 1919 Mitherausgeber der Jungdeutschen Stimmen. 1923 habilitierte er sich in Marburg für Öffentliches Recht. Er lehrte dort zunächst als Privatdozent und seit 1927 als nichtplanmäßiger außerordentlicher Professor für Öffentliches Recht. Danach wirkte er seit 1927 als Professor für Öffentliches Recht in Tübingen, wechselte 1934 nach Leipzig, wo er Staatsrecht, Staatslehre und Völkerrecht lehrte und von 1935 bis 1937 Dekan der juristischen Fakultät war. Ab 1941 war er Professor für Öffentliches Recht an der Freiburg, wo er 1957 emeritiert wurde. Von 1947 bis 1948 leitete er die Außenstelle Assenheim des Zentralbüros des Gustav-Adolf-Werks.

Gerber war spätestens 1933 als Vertreter der NS-Rechtslehre bekannt[2]. Er schrieb in den Zeitschriften Das neue Hamburg, Deutsches Volkstum, Jungdeutsche Stimmen und Deutsche Arbeit. Seit 1933 gehörte er (als überführtes Stahlhelm-Mitglied) der SA an. Des Weiteren gehörte er dem NSKK, dem NS-Rechtswahrerbund und der NSV an. Im Zweiten Weltkrieg war er als Heeresrichter tätig und betätigte sich beim Kriegseinsatz der Geisteswissenschaften.

1934 übernahm Gerber als erster Nicht-Theologe den Vorsitz im kirchenpolitisch einflussreichen Gustav-Adolf-Verein. Er führte dort das Führerprinzip ein und brachte den Verein so zu einer „Selbstgleichschaltung“[3], konnte ihm aber dank der Unterstützung des Auswärtigen Amts aber auch eine gewisse Selbständigkeit erhalten.[4]

Veröffentlichungen

  • Das Verbot der reformatio in peius im Reichsstrafprozeß, jur. Diss., Jena 1913.
  • Geld und Staat, Jena 1926.
  • Minderheitenrecht im Deutschen Reich, Berlin 1929.
  • Die Idee des Staates in der neueren evangelisch-theologischen Ethik, Berlin 1930.
  • Das ewige Reich, Tübingen 1933.
  • Politische Erziehung des Beamtentums im nationalsozialistischen Staat, Tübingen 1933.
  • Staatsrechtliche Grundlinien des neuen Reiches, Tübingen 1933.
  • Das Recht der wissenschaftlichen Hochschulen in der jüngsten Rechtsentwicklung, 2 Bde., Tübingen 1965.

Literatur

  • Martin Bullinger: Hans Gerber. In: AöR 106 (1981), S. 651–654.
  • Michael Stolleis: Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland. Bd. 3: Staats- und Verwaltungsrechtswissenschaft in Republik und Diktatur 1914–1945. München 1999, S. 285 ff.
  • Marc Zirlewagen: Biographisches Lexikon der Vereine Deutscher Studenten. Bd. 1: Mitglieder A–L. BoD 2014, ISBN 9783735722881, S. 250–253.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Louis Lange (Hrsg.): Kyffhäuser-Verband der Vereine Deutscher Studenten. Anschriftenbuch 1931. Berlin 1931, S. 66.
  2. Helmut Fangmann: Die Restauration der herrschenden Staatsrechtswissenschaft nach 1945. In: Udo Reifner (Hrsg.): Das Recht des Unrechtsstaates. Campus, Frankfurt 1981, S. 211 ff., hier S. 225.
  3. Vgl. Gisa Bauer: Protestantismus und Deutschtum. Der Gustav-Adolf-Verein und die nationale Idee. In: Diasporaarbeit im Wandel der Zeit. Festschrift anlässlich des 175. Gründungsjubiläums des Gustav-Adolf-Werks e.V. – Diasporawerk der Evangelischen Kirche in Deutschland. Verlag des Gustav-Adolf-Werks, Leipzig 2007.
  4. Norbert Friedrich: Der Gustav-Adolf Verein in der Zeit des Nationalsozialismus. In: Norbert Friedrich, Traugott Jähnichen (Hrsg.): Sozialer Protestanismus im Nationalsozialismus. Diakonische und christlich-soziale Verbände unter der Herrschaft des Nationalsozialismus (= Bochumer Forum zur Geschichte des sozialen Protestantismus, Band 4). Lit, Münster 2003, S. 55–68.
VorgängerAmtNachfolger
Franz RendtorffPräsidenten des Gustav-Adolf-Vereins
1934–1944
Gerhard Heinzelmann