Hans Czettel

Hans Czettel (* 20. April 1923 in Wien; † 27. September 1980 in Ternitz) war ein österreichischer Politiker (SPÖ).

Leben

Hans Czettel war wie sein Bruder Adolf Czettel Sohn eines Angestellten der Gemeinde Wien. Er begann die Lehre eines Schlossers. Er war Mitglied der Hitlerjugend, beantragte am 10. Mai 1941 die Aufnahme in die NSDAP und wurde zum 1. September desselben Jahres aufgenommen (Mitgliedsnummer 8.551.326).[1][2] Im Jahr 1942 rückte er zur Wehrmacht ein, wo er den Dienstgrad des Leutnant erreichte. 1946 übersiedelte er nach Ternitz in Niederösterreich, wo er auch bei Schoeller-Bleckmann arbeitete. Politisch interessiert wurde er dort bald Betriebsrat der FSG. Bereits 1953 wurde er als damals jüngster Abgeordneter in den Nationalrat gewählt, wo er bis 1969 blieb. Dazwischen war er noch in den Jahren 1964 bis 1966 Innenminister als Nachfolger von Franz Olah, der abgesetzt wurde, im Kabinett Klaus I.

Von 1969 bis 1980 war er Landeshauptmannstellvertreter unter Andreas Maurer in Niederösterreich. Als dieser war er für die Gemeinden und den Naturschutz zuständig. In diese Zeit fiel die große Gemeindereform 1972, wodurch die Anzahl der Gemeinden in Niederösterreich von 1.281 -- von einigen kleinen Änderungen abgesehen -- auf die heutigen 573 reduziert wurde. 1967 kandidierte er in einer Kampfabstimmung gegen Bruno Kreisky um den Parteivorsitz, unterlag jedoch mit 19 zu 33 Stimmen.

Büste von Hans Czettel in Ternitz

Nach ihm wurde die Wohnhausanlage Hans-Czettel-Hof in Kaltenleutgeben benannt, die 1980 am Gelände des ehemaligen Endbahnhofs der Kaltenleutgebner Bahn errichtet wurde, und die er noch kurz vor seinem Tode eröffnet hatte[3].

Literatur

  • Ernst Bruckmüller (Hrsg.): Personenlexikon Österreich, Verlagsgemeinschaft Österreich-Lexikon, Wien 2001, ISBN 3-9500438-7-X, S. 78.

Auszeichnungen

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Bundesarchiv R 9361-IX KARTEI/5641166
  2. https://www.profil.at/home/zeitgeschichte-rote-gewissenserforschung-die-spoe-protokolle-116032
  3. Marktgemeinde Kaltenleutgeben: Kltg von damals bis heute 13. In: Kaltenleutgeben. (kaltenleutgeben.gv.at [abgerufen am 7. November 2017]).
  4. Aufstellung aller durch den Bundespräsidenten verliehenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ab 1952 (PDF-Datei; 6,59 MB)
  5. Die Geschichte der St. Florian-Plakette. In: brand aus, Jahrgang 1984, Heft Nr. 9, S. 349 (online bei ANNO).Vorlage:ANNO/Wartung/bra
  6. Aufstellung aller durch den Bundespräsidenten verliehenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ab 1952 (PDF-Datei; 6,59 MB)

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.
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Stadtzentrum Ternitz mit Czettel-Büste Strukturierte Daten auf Commons bearbeiten