Hans-Georg Rudolph

Hans-Georg Rudolph (* 24. Mai 1908 in Hamburg; † 30. März 1987 ebenda) war ein deutscher Schauspieler, Theaterregisseur und Filmregisseur.

Leben

Rudolph nahm bereits als Jugendlicher Schauspielunterricht und gab sein Bühnendebüt 1926 in seiner Heimatstadt Hamburg. Es folgten Engagements unter anderem in Berlin und Görlitz. Von 1941 bis 1944 arbeitete Rudolph als Theaterregisseur in Metz und wurde 1945 stellvertretender Intendant am Theater in Halle. Von 1948 bis 1951 leitete er als Intendant das Theater in Gera und wirkte später als Intendant an Theatern in Kiel und Karlsruhe.

Als Schauspieler wurde Rudolph vor allem in der DDR aktiv. Die DEFA betraute ihn ab 1949 mit verschiedenen Rollen, so war er 1950 in Kurt Maetzigs Der Rat der Götter als Direktor Tilgner zu sehen und spielte 1951 in Georg C. Klarens Die Sonnenbrucks den Ministerialrat Behnke. Georg C. Klaren wirkte schließlich auch als Co-Regisseur an Rudolphs Regie-Debüt Karriere in Paris mit, einer Adaption des Romans Vater Goriot von Honoré de Balzac. Die zweite Regiearbeit Rudolphs, Kein Hüsung nach dem gleichnamigen Stoff von Fritz Reuter, wurde hingegen bereits nach wenigen Drehtagen im Dezember 1952 gestoppt, da der Stoff zu episch inszeniert worden sei. Erst 1953 wurde der Film – ohne die Beteiligung Rudolphs – neu gedreht. Die Szenen der ersten Filmfassung gelten als vernichtet.[1] Später ging Rudolph in die BRD zurück und war 1969 noch einmal in zwei Nebenrollen im Fernsehen zu sehen.

Ehrungen

Filmografie

Theater (Regie)

Literatur

  • Frank-Burkhard Habel, Volker Wachter: Das große Lexikon der DDR-Stars. Die Schauspieler aus Film und Fernsehen. Erweiterte Neuausgabe. Schwarzkopf & Schwarzkopf, Berlin 2002, ISBN 3-89602-391-8, S. 322–323.

Einzelnachweise

  1. Ralf Schenk (Red.), Filmmuseum Potsdam (Hrsg.): Das zweite Leben der Filmstadt Babelsberg. DEFA-Spielfilme 1946–1992. Henschel, Berlin 1994, S. 537.
  2. Bekanntgabe von Verleihungen des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland. In: Bundesanzeiger. Jg. 25, Nr. 190, 9. Oktober 1973.