Hamburger Bürgereid

Durch das Ablegen des Hamburger Bürgereides wurden ausländische Einwohner Hamburgs durch Erteilung eines Bürgerbriefes zu Vollbürgern. Bürgermeister Hermann Langenbeck führte 1483 den Bürgereid ein.

Inhalt

Der Bürgereid war ursprünglich in plattdeutscher Sprache abgefasst und lautete: „Ick lave und schwöre tho GOTT dem Allmächtigen, dat ick düssem Rahde und düsser Stadt will truw und hold wesen, Eer Bestes söken un de Schaden affwenden, alse ick beste kan und mag, ock nenen Upsaet wedder düssem Rahde und düsser Stadt maken, mit Worden edder Wercken, und efft ick wat erfahre, dat wedder düssem Rahde und düsser Stadt were, dat ick dat getrüwlick will vormelden. Ick will ock myn jährlickes Schott, imglicken Törckenstüer, Tholage, Tollen, Accise, Matten und wat sünsten twischen Einem Ehrb. Rahde und der Erbgesetenen Börgerschop belevet und bewilliget werd, getrüw- und unwiegerlick by myner Wetenschop, entrichten und bethalen. Alse my GOTT helpe und syn Hilliges Wort.

Geschichtliche Entwicklungen

Im Jahre 1845 wurde der Hamburgische Bürgereid unter Weglassung der darin enthaltenen Beziehungen auf nicht mehr existierende Abgaben (Türkensteuer, Schoß, Tolage, Matten) ins Hochdeutsche übertragen und auch in fremder Sprache (Englisch und Französisch) abgenommen.

Bürger, die einen Handel großen Umfangs in Hamburg ausüben wollten – also z. B. nicht die kleinen Kaufleute (Krämer) – und hierfür die unbeschränkte Gewerbefreiheit benötigten, mussten als Großbürger ein erheblich höheres Bürgergeld zahlen – in diesen Fällen konnten zwischen Ablegung des Bürgereides und Ausstellung des Bürgerbriefes durchaus mehrere Jahre liegen.

Bei der Darstellung des idealen Lebensweges eines Hamburger Bürgers im Bürgerschaftstreppenhaus des Hamburger Rathauses wird die Leistung des Bürgereides unter dem Motto: „Tritt ein in Bürgergilden und leiste Bürgereid“ als Lebenshöhe- und Mittelpunkt inszeniert.

Das Hamburger Bürgerrecht wurde letztmals im Juni 1919 verliehen (Quelle: Genealogus.de).

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Siehe auch

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Foto der Bürgerurkunde von Johann Friedrich Höper von 1856. Der Eid wurde bereits 1850 abgelegt, das erhöhte Bürgergeld zur Erlangung des Großbürgerrechts konnte aber erst 1856 entrichtet werden.

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Hamburgischer Bürgereid von Johann Gerhard Oncken vom 20. Oktober 1859
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Dieser Bürgerbrief von 1891 weist bereits eine modernere Form mit Hamburger Wappen auf. Er wurde offensichtlich ausgestellt, ohne dass zusätzlich ein bestimmter Geldbetrag zu erbringen war. Die Originalurkunde befindet sich im Familienbesitz.