Hämotherapie-Richtlinien

Als Hämotherapie-Richtlinien werden die von der deutschen Bundesärztekammer und vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) herausgegebenen Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten bezeichnet.

Gemäß § 18 Transfusionsgesetz legt die Bundesärztekammer im Einvernehmen mit der zuständigen Bundesoberbehörde (hier: PEI) den Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik zur Anwendung von Blut und Blutprodukten in der Medizin fest.

Die Richtlinien beinhalten insbesondere Festlegungen für die Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen, d. h. die Durchführung von Blutspenden und die Herstellung und Lagerung von Blutkonserven. Detailliert geregelt werden die Durchführung von Bluttransfusionen und die Dokumentation, die Testung auf Infektionsmarker, die Qualitätssicherung bei der Anwendung von Blutprodukten und ihre Überwachung sowie die Qualifikation und die Aufgaben der jeweils tätigen Personen.

Die Richtlinien binden die teilnehmenden Ärzte juristisch nicht, jedoch würde ein davon abweichender Arzt im Streitfall sein medizinisch einwandfreies Vorgehen zu beweisen haben.[1]

Weblinks

Quellen

Einzelnachweise

  1. Jürgen Biscoping: Neue Richtlinien zur Hämotherapie. In: Anästh. Intensivmed. 47, 2006, S. 26–30.