Großkomtur des Malteserordens

Großkomtur ist eines der vier Hohen Ämter des Malteserordens und wird einem Professritter übertragen.[1]

Wahl

Der Großkomtur wird vom Generalkapitel mit einfacher Mehrheit gewählt.[1]

Aufgaben

Zu seinen Aufgaben gehören die Verbreitung der Glaubensgrundsätze, die Beaufsichtigung der Priorate und Subpriorate, die Erstellung der Visitationsberichte sowie der Berichte über das geistliche Leben des Ordens, die dem Hl. Stuhl zuzuleiten sind.

Er ist verantwortlich für die religiöse Orientierung der Profess- und Obödienzritter und hat den Ordensmitgliedern in gremio religionis (die keiner Ordensgliederung zugeordnet sind) des Ersten und Zweiten Standes gegenüber die Funktion eines Oberen.

Des Weiteren obliegt es ihm, die Ordensmitglieder zur Verwirklichung des Ordensleitsatzes Tuitio Fidei et Obsequium Pauperum (Bezeugung des Glaubens und Hilfe den Bedürftigen) anzuhalten.

Zu seinen weiteren Verantwortlichkeiten gehört die Sorge um die Kapelle des Großmeisterpalastes und die Organisation der Ordenswallfahrten.

Der Großkomtur leitet den Orden im Falle dauernder Amtsverhinderung, des Amtsverzichts oder des Todes des Großmeisters als Statthalter ad interim, der die laufenden Geschäfte bis zum Ende der Vakanz führt.[1] Bei Amtsverhinderung des Großkomturs wählt der Souveräne Rat aus seinen Mitgliedern einen Professen zu dessen Statthalter ad interim.[1]

Amtsinhaber

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. a b c d Verfassung des Ordens (PDF; 400 kB)
  2. Vittorio Marullo di Condojanni
  3. Christian Steeb: Der Souveräne Malteser-Ritter-Orden in Österreich, 1999, S. 267

Weblinks