Großkanzler

Großkanzler ist der Titel hoher Amtsträger in der staatlichen Verwaltung, in Ritterorden und an Universitäten.

Großkanzler in der staatlichen Verwaltung

In einigen europäischen Monarchien war bzw. ist der Großkanzler eine mit Beurkundungen betraute Vertrauensperson des Herrschers. Er fertigt die Urkunden aus, unterzeichnet sie und bewahrt sie auf.[1] Gelegentlich trugen die Inhaber hoher Ämter in der Verwaltung den Titel „Großkanzler“. Im 18. Jahrhundert in Preußen wurde der „Leitende Justizminister“ eines Kollegiums mehrerer Justizminister so bezeichnet.

Großkanzler der Ritterorden

In den Ritterorden ist der Großkanzler der erste weltliche Beamte und Siegelbewahrer.

Großkanzler von Universitäten

An manchen Universitäten ist der Großkanzler oberster Vertreter des Trägers oder Stifters der Einrichtung. An katholischen Universitäten ist gemäß der Apostolischen Konstitution Sapientia Christiana der jeweilige Ortsbischof grundsätzlich deren Großkanzler (lateinisch Magnus Cancellarius).[2]

Einzelnachweise

  1. Großkanzler. In: Universal-Lexikon der Gegenwart und Vergangenheit. 4., umgearb. und stark vermehrte Auflage, Band 7: Gascognisches Meer–Hannok, Eigenverlag, Altenburg 1859, S. 716.
  2. Sapientia Christiana, § 8.