Großherzogtum

Ein Großherzogtum ist ein Territorium, das von einem Großherzog regiert wird und von seiner Staatsform her eine Monarchie ist. Der Rang eines Großherzogs existierte in der Nomenklatur des Heiligen Römischen Reiches nicht; der Titel entstand vielmehr in Italien, wo unter Cosimo I. das Herzogtum Toskana durch päpstliches Privileg 1569 zum Großherzogtum Toskana erhoben wurde.

Nach Deutschland wurde der Titel von Napoleon Bonaparte gebracht. Zum einen gründete er 1806 als neuen Staat das Großherzogtum Berg (mit Großherzog Joachim Murat) sowie aus bisher geistlichen Territorien im selben Jahr das Großherzogtum Frankfurt und 1810 das Großherzogtum Würzburg. Zum andern gewährte er den Titel als formelle Standeserhöhung einigen schon bisher regierenden Fürsten (darunter Baden und Hessen-Darmstadt), deren Gefolgschaft er sich im Rahmen des Rheinbundes besonders zu versichern gedachte.

Nach dem Ende des napoleonischen Rheinbunds 1815 durften die deutschen Fürsten ihre neuen Titel aus Statusgründen behalten, und als zusätzliches Großherzogtum wurde das vorerst noch mit den Niederlanden in Personalunion regierte Luxemburg geschaffen. Das Großherzogtum Berg hingegen wurde 1813 von Truppen des preußischen Königs Friedrich Wilhelm III. besetzt, der aus rheinischen Teilen das Titular-Großherzogtum Niederrhein schuf und es Preußen einverleibte;[1] das Großherzogtum Frankfurt wurde 1813 auf die Freie Stadt Frankfurt, Hessen-Kassel, Bayern und Preußen aufgeteilt, das Großherzogtum Würzburg fiel 1814 an Bayern.

Ab dem Wiener Kongress 1815 existierten in Europa somit acht Großherzogtümer:

Titulargroßherzogtümer waren sodann die preußischen Provinzen Großherzogtum Niederrhein und Großherzogtum Posen.

Das Großherzogtum Niederrhein existierte bis 1822, das Großherzogtum Toskana bis 1861, und die Großherzogtümer Baden, Hessen, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg und Sachsen-Weimar-Eisenach bestanden bis zum Ende des Ersten Weltkriegs.

Das Großherzogtum Luxemburg existiert bis heute.

Einzelnachweise

  1. Im Landeswappen von Nordrhein-Westfalen ist das heraldisch rechte grüne Feld mit silbernen Wellenband das historische Wappen des Großherzogtums Niederrhein von 1817.

Weblinks

Commons: Grand duchies – Sammlung von Bildern
Wiktionary: Großherzogtum – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen