Grete Rehor

Grete Rehor (1966)
Grabmal von Grete Rehor auf dem Ottakringer Friedhof

Grete Rehor (* 30. Juni 1910 in Wien als Grete Daurer; † 28. Januar 1987 ebenda) war eine österreichische Politikerin (ÖVP) und erste österreichische Ministerin.

Jugend und Ausbildung

Grete Rehor wurde 1910 als zweites von drei Kindern einer diplomierten Krankenschwester und eines Beamten in Wien geboren. Bereits früh musste sie einen schweren Schicksalsschlag hinnehmen: Ihr Vater kehrte aus dem Ersten Weltkrieg nicht mehr zurück. Nach der fünfjährigen Volksschule in Wien-Josefstadt besuchte sie die Bürgerschule und ein einjähriges Lehrerseminar. Allerdings konnte sie ihren Berufswunsch, Lehrerin zu werden, wegen der schweren wirtschaftlichen Zeiten in den Nachkriegsjahren nicht verwirklichen. So begann sie als Textilarbeiterin zu arbeiten, um sich den Besuch einer Handelsschule zu ermöglichen. „Ihr war schon damals bewusst, dass nur eine qualifizierte Berufsausbildung dem sozialen und wirtschaftlichen Aufstieg der Arbeitnehmer in Österreich förderlich sein kann.“[1] Doch auch sozialpolitischen Abendkursen galt ihr Interesse, in denen sie sich „...das geistige Rüstzeug für ihre spätere gewerkschaftliche und politische Tätigkeit“ holte.[1]

„Ihre gewerkschaftliche Tätigkeit begann im Jahre 1927 als hauptamtliche Sekretärin im Zentralverband der christlichen Textilarbeiter Österreichs.“[2] Auch in dieser Zeit musste Rehor einen weiteren Schicksalsschlag verkraften. Ihre Mutter starb, und so war Grete Rehor im Alter von 19 Jahren Vollwaise. Von 1928 bis 1938 war sie das erste weibliche Mitglied im Jugendbeirat der Arbeiterkammer Wien. Sie konnte sich mit den Problemen der arbeitenden Jugend identifizieren und ihnen als deren Sprecherin in vielen Bereichen Beratung und Hilfe angedeihen lassen.[1] So hatte sie einen maßgeblichen Einfluss in den Aktionen „Jugend am Werk“, „Jugend in Not“ und „Jugend in Arbeit“.[3]

Im Jahr 1935 heiratete sie den christlichen Gewerkschafter und späteren Stadtrat Karl Rehor. Ihr Mann gründete zusammen mit dem späteren Bundeskanzler Josef Klaus die christliche Jugendbewegung Junge Front im Arbeiterbund. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurde Karl Rehor zuerst inhaftiert, wenig später zur Wehrmacht eingezogen und fiel 1943 in Stalingrad. Grete Rehor war von nun an Kriegswitwe und alleinerziehende Mutter einer Tochter, der sie sogar ein akademisches Studium ermöglichen konnte.

Gewerkschaftskarriere in der Zweiten Republik

1945, kurz nach Kriegsende, entstand der Österreichische Gewerkschaftsbund. Unmittelbar darauf wurde Grete Rehor als Fachgruppensekretärin der Weber in der Gewerkschaft der Textil-, Bekleidungs- und Lederarbeiter tätig. Am 16. April 1948 wurde sie Vorsitzenden-Stellvertreterin und als Bundesvorsitzende der FCG in diese Fachgewerkschaft gewählt, die eine der größten Gewerkschaften in dieser Zeit war.[1] Somit war der erste grundlegende Schritt für eine spätere Ministerkarriere getan, denn: „um für die Position als SozialministerIn überhaupt in Frage zu kommen, war – den bisherigen politischen Gepflogenheiten und der Realverfassung zufolge – eine hohe Funktion in einem Verband Voraussetzung.“[4] Zudem war Rehor auch noch Bundesvorsitzende der Fraktion Christlicher Gewerkschafter in dieser Fachgewerkschaft. „Kein Weg war ihr zu beschwerlich und kein Betrieb zu entfernt, um den Kontakt mit allen Gewerkschaftern unter schwierigsten Bedingungen im ganzen Land aufrechtzuerhalten.“[5] Viele Wege mussten damals zu Fuß gemacht werden, und die Aufteilung Österreichs in vier Zonen tat ihr Übriges. Zudem standen einige Betriebe auch unter der Führung von Besatzungstruppen.[1]

Bereits an den ersten Lohn- und Tarifverhandlungen beteiligte sich Grete Rehor maßgeblich und erfolgreich. Durch ihren Einsatz wurde sie von beiden Sozialpartnern hoch geschätzt, und ihrem Bemühen ist es zu verdanken, dass die Lohnunterschiede zwischen männlichen und weiblichen Arbeitern aufgehoben wurden. Grete Rehor verfolgte das politische Ziel Gleicher Lohn für gleiche Arbeit.

„Im Rahmen des Frauenreferats des ÖGB übte sie die Funktion einer Vorsitzendenstellvertreterin aus und als Mitglied des Bundesvorstandes des ÖGB arbeitete sie intensiv an der Schaffung eines einheitlichen Gewerkschaftsbundes.“[5]

1949 wurde sie von der Österreichischen Volkspartei als erste Frau für den größten Wahlbezirk, Wien-West, nominiert. So nahm sie von 1949 bis 1970 ihre Verantwortung als Abgeordnete zum Nationalrat wahr.[5] Vor allem setzte sie sich für berufstätige Frauen und Mütter ein, und so gründete sie 1957 das Frauenreferat des ÖAAB, das sie bis 1975 leitete. Grete Rehor versuchte, Frauen für politische und gewerkschaftliche Tätigkeiten in Betrieben und Dienststellen zu motivieren und machte die „Frauen im ÖAAB“ zur stärksten Frauengruppierung der ÖVP.[5]

Im Amt der Sozialministerin

Am 6. März 1966 errang die ÖVP die absolute Mehrheit. Koalitionsverhandlungen mit der SPÖ scheiterten, daher wurde eine Alleinregierung gebildet. Grete Rehor wurde die erste Bundesministerin der Republik Österreich. Als weibliches Mitglied einer Bundesregierung folgte sie damit Helene Postranecky, welche in der Provisorischen Staatsregierung Renner 1945 jedoch kein Ministeramt innehatte. Klaus erzählt: „In einem Gespräch mit dem Obmann des ÖAAB, Alfred Maleta, teilte ich ihm meine Absicht, Dich [Rehor] zum Sozialminister vorzuschlagen – und fand sofort seine lebhafte Zustimmung: Eine ehemalige Textilarbeiterin, Kriegswitwe, Gewerkschaftssekretärin, erprobte Parlamentarierin, jahrzehntelanges Mitglied des Sozialausschusses – und noch dazu eine Frau, die Bundesleiterin der „Frauen im ÖAAB“, eine Wienerin mit Charme, Witz und Schlagfertigkeit, das wäre die beste Lösung! Für Karl Kummer mag es eine herbe Enttäuschung gewesen sein, aber er hat mir gegenüber nie etwas merken lassen.“[6]

„Es ist wichtig und richtig, wenn Frauen auch in höchste Positionen vordringen. Dies entspricht nicht nur der Bevölkerungs- und Beschäftigungsstruktur, sondern auch der Wählerstruktur“, sagte sie an ihrem ersten Amtstag zur Neuen illustrierten Wochenschau im Mai 1966.

„In ihrer Amtsperiode setzte sie Meilensteine für die Arbeitnehmer: Arbeitsmarktförderungsgesetz, Hausbesorgergesetz, die Weiterführung der Kodifikation des Arbeitsrechts und die Einführung eines neuen Feiertages, des 8. Dezembers, sind alleinige Entscheidungen ihrer Persönlichkeit.“[7] Unter Rehor stieg das Sozialbudget von 1965 bis 1970 um 66 %, und die reale Erhöhung der Pensionen betrug 22 %, ein Ausmaß, das seither nicht mehr erreicht wurde; ebenso setzte sie ein neues Lebensmittelgesetz durch.[8] Insgesamt wurden mehr als hundert Sozialgesetze während ihrer Amtszeit verabschiedet, dies brachte ihr den durchaus wohlwollenden Spitznamen „schwarze Kommunistin“ beim Volk ein.

Nach 1970

Nach der Wahlniederlage der ÖVP im Jahre 1970 fand ihre Karriere als Sozialministerin ein jähes Ende. Sie verließ das politische Feld, blieb jedoch nicht untätig. Sie war Vizepräsidentin der ARGE – Dachorganisation für 61 Behindertenverbände und Obfrau der Jugendfreunde sowie in der Liga für Menschenrechte.

Am 28. Januar 1987 starb die Politikerin im Alter von 76 Jahren in Wien. Zur Erinnerung an ihre Person beschloss der Wiener Gemeinderat einstimmig, den Park am Schmerlingplatz in Grete-Rehor-Park umzubenennen. Zudem besteht der Grete-Rehor-Hilfsfonds, der sich um behinderte Jugendliche kümmert.

Von Frauenministerin Susanne Raab wurde 2023 der Grete-Rehor-Staatspreis an Francesca Ferlaino verliehen.[9]

Einzelnachweise

  1. a b c d e Maria Hampel-Fuchs (Hrsg.): Festschrift für Grete Rehor. Österreichischer Arbeiter- und Angestelltenbund, Wien 1975, S. 24.
  2. Messner u. a., S. 8.
  3. Maria Hampel-Fuchs (Hrsg.): Festschrift für Grete Rehor. Österreichischer Arbeiter- und Angestelltenbund, Wien 1975, S. 27.
  4. Steiniger, S. 10
  5. a b c d Messner u. a., S. 9.
  6. Maria Hampel-Fuchs (Hrsg.): Festschrift für Grete Rehor. Österreichischer Arbeiter- und Angestelltenbund, Wien 1975, S. 14.
  7. Maria Hampel-Fuchs (Hrsg.): Festschrift für Grete Rehor. Österreichischer Arbeiter- und Angestelltenbund, Wien 1975, S. 25.
  8. vgl. Messner u. a., S. 7.
  9. Grete Rehor-Staatspreis und Käthe Leichter-Staatspreis für Frauen vergeben. In: bundeskanzleramt.gv.at. 21. November 2023, abgerufen am 21. November 2023.

Literatur

  • Maria Hampel-Fuchs (Hrsg.): Festschrift für Grete Rehor. Österreichischer Arbeiter- und Angestelltenbund, Wien 1975.
  • Anton Burghardt (Hrsg.): Soziale Sicherheit und politische Verantwortung. Festschrift für Grete Rehor Verein für Sozial- und Wirtschaftspolitik, Wien 1975.

Weblinks

Auf dieser Seite verwendete Medien

Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.
Ottakringer Friedhof - Grete Rehor.JPG
(c) I, Michael Kranewitter, CC BY 2.5
Ottakringer Friedhof , Grabmal von Grete Rehor
Grete Rehor 1966.jpg
Autor/Urheber: Basch, Fritz / ANEFO / 2.24.01.04, item number 919-0580, Lizenz: CC BY-SA 3.0 nl
Mevrouw Grete Rehor , Minister van Sociale Zaken in nieuw Oostenrijkse kabinet