Gremium gemäß § 80 des Zollfahndungsdienstgesetzes

Das Gremium nach § 80 des Zollfahndungsdienstgesetzes (Gremium nach § 80 ZFdG) ist ein neunköpfiges Gremium des Deutschen Bundestags zur parlamentarischen Kontrolle der Eingriffe in die Grundrechte des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses nach Artikel 10 des Grundgesetzes (GG). Geregelt ist das Gremium in § 80 Abs. 8 Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG).

Im Gegensatz zur G 10-Kommission, welche die Eingriffe durch die Nachrichtendienste des Bundes kontrolliert, überwacht das Gremium die Grundrechtsbeschränkungen vom Zollkriminalamt (ZKA) durch Telekommunikationsüberwachung, wozu es nach den §§ 47 ff. i. V. m. § 72 ZFdG in Einzelfällen berechtigt ist, um Straftaten nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und dem Kriegswaffenkontrollgesetz zu verhüten.

Das ZKA darf unter den Voraussetzungen des Abs. 4 ZFdG die durch Überwachungsmaßnahmen erlangten personenbezogenen Daten an das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), die Landesbehörden für Verfassungsschutz und den Militärischen Abschirmdienst (MAD) bzw. gemäß § 23d Abs. 5 an den Bundesnachrichtendienst (BND) übermitteln. Im Zeitraum Dezember 2004 bis Dezember 2007 fanden solche Übermittlungen nicht statt.[1]

Das Gremium wird vom Bundesministerium der Finanzen unterrichtet, in dessen Geschäftsbereich das ZKA fällt. Es berichtet im Abstand von höchstens sechs Monaten. Berichtet wird über die Durchführung der §§ 23a bis 23f sowie der §§ 45 und 46 (Straf- und Bußgeldvorschriften) des ZFdG. Dabei ist insbesondere über Anlass, Umfang, Dauer, Ergebnis, Kosten und Benachrichtigung Betroffener von im Berichtszeitraum durchgeführten Maßnahmen zu berichten.

Geschichte

Das Gremium besteht seit dem 30. Januar 2014. Bis zum 31. März 2021 hieß es Gremium nach § 23c Absatz 8 Zollfahndungsdienstgesetz. Die Bezeichnung änderte sich aufgrund der Neufassung des Gesetzes. Das heutige Gremium ging aus dem Gremium nach § 41 Absatz 5 des AWG hervor, welches auf dem Gesetz zur Neuregelung der präventiven Telekommunikations- und Postüberwachung durch das ZKA beruhte.[2]

19. Wahlperiode

In der 19. Wahlperiode gehörten dem Gremium Thomas de Maizière, Detlef Seif, Volker Ullrich, Ingrid Arndt-Brauer, Susanne Mittag, Kay Gottschalk, Benjamin Strasser, Gesine Lötzsch und Katja Keul dem Gremium an.

Am 13. Februar 2020 wurden Thomas de Maizière und Kay Gottschalk als Nachfolger von Uwe Feiler bzw. Lars Lehmann in das Gremium gewählt,[3] weil Feiler parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft geworden und Lehmann aus der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag ausgetreten war.

18. Wahlperiode

Das Gremium in der 18. Wahlperiode wurde am 30. Januar 2014 eingesetzt und bestand aus neun Abgeordneten. Dies waren im Einzelnen für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Abgeordneten Detlef Seif, Uwe Feiler, Axel Fischer und Michael Frieser, für die SPD-Bundestagsfraktion die MdB Ingrid Arndt-Brauer, Gabriele Fograscher und Manfred Zöllmer, für die Linksfraktion der Abgeordnete Jan van Aken und für die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen die MdB Irene Mihalic.[2] FDP und AfD waren im 18. Bundestag nicht vertreten.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Tobias Kumpf: Die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes – Zur Reform der Kontrolle der Nachrichtendienste und zur Kontrolle der nachrichtendienstlichen Beobachtung von Abgeordneten des Bundestages (= Verfassungsrecht in Forschung und Praxis. Band 115). Dr. Kovač, Hamburg 2014, ISBN 978-3-8300-7873-9, S. 162–164.
  2. a b Gremium nach § 23c Absatz 8 des Zollfahndungsdienstgesetzes. (Nicht mehr online verfügbar.) In: https://www.bundestag.de/. Deutscher Bundestag, archiviert vom Original am 27. August 2019; abgerufen am 7. Januar 2019.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bundestag.de
  3. Plenarprotokoll 146. Sitzung. In: 19. Deutscher Bundestag. 13. Februar 2020, abgerufen am 11. März 2020.