Grüner Tisch
Der sprichwörtliche grüne Tisch ist Bestandteil der Redewendung „etwas am grünen Tisch entscheiden“. Eine Entscheidung am „grünen Tisch“ ist eine bürokratische Entscheidung mit wenig Bezug zur Realität oder zur Praxis.[1] Unter Umständen ist die Praxistauglichkeit einer solchen Entscheidung zunächst noch gar nicht absehbar.
Besonders im Sportjournalismus ist häufig von Entscheidungen am grünen Tisch die Rede: Hier werden juristische Entscheidungen von Verbandsgerichten so bezeichnet, beispielsweise die Festlegung eines Ergebnisses nach Abbruch eines Fußballspiels.
Herkunft der Redewendung
Das Duden-Herkunftswörterbuch sagt dazu, „dass die Verhandlungstische früher oft mit grünem Leder oder Tuch bezogen waren“.[2] Duden online gibt als Erläuterung an, dass „die Beratungstische der Behörden“ „früher häufig grün bezogen“ waren.[1]
Gerichte tagten ursprünglich im Freien, auf offener Reichsstraße (siehe Thing). In der frühen Neuzeit bei Vereidigungen oder Urteilsverkündungen in den Rathäusern wurde durch Öffnen der Fenster und Aufstellen von Gräser- und Blumengestecken dieses Verfahren aufrechterhalten. Beides ist für Bern belegt.[3] Die Verhandlung am grünen Tisch ist die Verhandlung auf neutralem Boden. Grün ist in der Liturgie eine neutrale Farbe. In der Heraldik spielt grün eine weitgehend untergeordnete Rolle und eignet sich daher bei Friedensverhandlungen.
Grüne Tischdecken und Tischbezüge, Polster und Teppiche haben sich in den Vereinigten Staaten, in Großbritannien (und Commonwealth), in Deutschland, Österreich und Schweiz in Parlamenten, Gerichtssälen, Rats- und Sitzungszimmern erhalten.
Siehe auch
- Runder Tisch
- Lange Bank
- Kurt Jooss, Choreograf des Balletts Der Grüne Tisch
Literatur
- Peter F. Kopp: Schweizerische Ratsaltertümer. Bewegliche Rathaus-Ausstattung von den Anfängen bis zum Untergang der alten Eidgenossenschaft, Zürich 1972.
Weblinks
Einzelnachweise
Auf dieser Seite verwendete Medien
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Die Abgeordneten des Friedenskongresses von Baden 7. September 1714