Grönland-Vertrag

Der Grönland-Vertrag vom 13. März 1984 beendete die Anwendung der Europäischen Verträge auf das Gebiet Grönlands und stellte nach dem Muster der für die überseeischen Hoheitsgebiete geltenden Regelungen besondere Beziehungen zwischen Grönland und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft her, die 1993 auf die Europäische Gemeinschaft übergingen.

Hintergrund

Als Dänemark 1973 der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft beitrat, wurde Grönland als Bestandteil des Königreichs automatisch ebenfalls Mitglied, wobei bei der entsprechenden dänischen Volksabstimmung am 2. Oktober 1972 lediglich 3905 Grönländer für den Beitritt, während 9386 dagegen stimmten. Dies verschärfte die bereits seit Beginn der 1960er-Jahre bestehenden Spannungen und die Forderung nach Selbstverwaltung, die Grönland 1979 in Form einer autonomen Nation innerhalb des Königreichs Dänemark mit eigenem Parlament und eigener Regierung erreichen konnte. Die weiterhin bestehende Mitgliedschaft in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft hatte zur Folge, dass europäische Hochseeflotten in den Gewässern Grönlands fischen und europäische Konzerne auf Grönland nach Bodenschätzen suchen konnten. Dagegen entwickelte sich eine Volksbewegung mit dem Ziel, die Mitgliedschaft in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zu beenden.

Am 23. Februar 1982 fand in Grönland ein Referendum über den Verbleib in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft statt, in dessen Folge ein Austritt aus der EG beschlossen wurde. Dieser wurde mit Inkrafttreten des Grönland-Vertrags am 1. Januar 1985 vollzogen. Grönland genießt in der EU allerdings weiterhin den zollrechtlichen Status eines „assoziierten überseeischen Landes“.[1]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Treaty amending, with regard to Greenland, the Treaties establishing the European Communities (PDF), ABl. L 29 vom 1. Februar 1985.

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Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.

Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.

Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.