Gotteskasten

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Gotteskasten in der Dorfkirche Hanstorf
Gotteskastenordnung von 1528 aus St. Nikolai in Hamburg. Hamburg, Staatsarchiv, Sign. 512–3 = X III 1 St. Nikolai

Der Gotteskasten, aus dem Oblationarium hervorgegangen, war im Mittelalter ein Aufbewahrungsort für das Vermögen einer Kirchengemeinde. Der Gotteskasten wurde auch zur Aufbewahrung wichtiger vermögensrechtlicher Urkunden von Privatpersonen verwendet. Der Urkunde wurde dann ein so genannter Denarius Dei beigelegt. Seit dem Ende des Mittelalters bezeichnete Gotteskasten zunehmend nur noch im übertragenen Sinne das Vermögen einer Gemeinde.[1]

Bedeutungsentwicklung nach Martin Luther

Martin Luther hat in seiner Bibelübersetzung das Wort Gotteskasten[2] als Übersetzung des Wortes altgriechisch γαζοφυλάκιονgazophylákion benutzt, welches die Bedeutung Schatzkammer hat.

Es kommt vor allem in der Geschichte von der armen Witwe vor, die nur zwei „Scherflein“ als Almosen geben kann (Mk 12,41–44 ). Dort ist es zunächst eine Ortsangabe innerhalb des Jerusalemer Tempels, danach aber auch die Bezeichnung für eine Einrichtung zum Einwurf von Geldspenden,[3] die heute als Opferstock bezeichnet wird. So bekam Gotteskasten die zusätzliche Bedeutung Opferstock. An einer anderen Stelle (Mt 27,6 , seit 2017 „Tempelschatz“) bezeichnet Gotteskasten den Tempelschatz (hebr./griech. korban = Opfer).

Der Gotteskasten nach Luther wurde in Kirchen aufgestellt, um Geld für die Armen zu sammeln, statt Geld für die Vergebung von Sünden zu bezahlen. In Hamburg wurde diese Entwicklung des Gotteskastens durch Johannes Bugenhagen, Luthers Weggefährten, angetrieben, somit galt der Gotteskasten als Hamburgs erste „Sozialbehörde“.[4][5]

Erweiterte Bedeutung

Eine von der ursprünglichen Bedeutung abgeleitete Bezeichnung als Lutherischer Gotteskasten meinte eine Reihe von Vereinen, die sich der Unterstützung lutherischer Christen in der Diaspora widmeten.[6][7] Schon 1900 wurde das Diasporawerk der SELK gegründet, das inzwischen den Namen „Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche –Gotteskasten– e. V.“ trägt.[8]

Einzelnachweise

  1. Gotteskasten, m.. In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm (Hrsg.): Deutsches Wörterbuch. Band 8: Glibber–Gräzist – (IV, 1. Abteilung, Teil 5). S. Hirzel, Leipzig 1958, Sp. 1264–1265 (woerterbuchnetz.de).
  2. Wilhelm Thomas: Der Gotteskasten. In: Quatember 1955, S. 31 (online-Version des Textes)
  3. Walter Grundmann: Das Evangelium nach Markus. 5. Auflage. Evangelische Verlagsanstalt, Berlin 1971, S. 258. Dort steht: „Jesus sitzt im Tempel, und zwar im Frauenvorhof gegenüber der allen Tempelbesuchern zugänglichen Schatzkammerhalle, in der die 13 posaunenförmigen Geldbehälter für gesetzliche und freiwillige Abgaben standen. Der Ausdruck γαζοφυλακεῖον bezeichnet die Schatzkammer. […] [Jesus] sieht, wie Geld […] eingeworfen wird. Wenn dabei erneut von der Schatzkammer gesprochen wird, so ist das Wort wahrscheinlich auf den in der Schatzkammer stehenden Geldbehälter zu beziehen.“
  4. Günter Wasserberg, Sabine Henning: Aus alt mach’ neu. In: Hamburger Reformation. Ev.-luth. Kirche in Hamburg und Umgebung, abgerufen am 12. November 2018.
  5. Daniel Kaiser: 5 Fakten über Martin Luther und die Reformation. In: NDR. 31. Oktober 2017, archiviert vom Original am 9. Oktober 2018; abgerufen am 12. November 2018.
  6. Lutherischer Gotteskasten. In: Meyers Großes Konversations-Lexikon. 6. Auflage. Band 12, Bibliographisches Institut, Leipzig/Wien 1908, S. 876.
  7. Walter Caspari: Die geschichtliche Grundlage des gegenwärtigen Evangelischen Gemeindelebens, aus den Quellen im Abriss dargestellt. A. Deichert, Leipzig 1908, S. 275 (Textarchiv – Internet Archive).
  8. Internetpräsentation „Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche –Gotteskasten– e. V.“

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Gotteskastenordnung von 1528 aus St. Nikolai in Hamburg. Hamburg, Staatsarchiv, Sign. 512–3 = X III 1 St. Nikolai

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