Gnadengeld
Allgemein war das Gnadengeld eine (meist regelmäßige) Zahlung ohne Rechtsanspruch.
- Familien von Bergleuten erhielten oft ein Gnadengeld, wenn der Bergmann aus alters- oder gesundheitlichen Gründen (z. B. Unfall oder Staublunge) nicht mehr arbeiten konnte, oder bei einem Grubenunglück zu Tode kam.
- Auch eine Unterstützung für die mittellosen Hinterbliebenen (Witwe, unmündige Kinder) von Börsenspekulanten, die an der Börse durch Suizid starben, wurde Gnadengeld genannt.
- Spenden begüterter Personen (z. B. des Königs) nannte man ebenfalls Gnadengelder.
Quellen
- Pierer’s Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857 auf http://www.zeno.org
- Pierer’s Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859 auf http://www.zeno.org
- Finanzlexikon.de