Giebeldach
Giebeldach bezeichnet allgemein ein von Giebeln begrenztes Satteldach, beschreibt aber auch die Dachform eines mit einem Giebel versehenen, vorspringenden Gebäudeteils wie einer Dachgaube oder eines Risalits.
Wird damit die Positionierung des Gebäudes zur Ansichtsseite (meist Straßenansicht) gemeint, wird auch der Begriff giebelständig verwendet.
Literatur
- Dach (1). In: Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften. Band 2. Stuttgart, Leipzig 1905, S. 489–490.
- Giebeldach, das. In: Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart. Band 2. Leipzig 1796, S. 682.