Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte

Basisdaten
Titel:Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte
Abkürzung:GlRStG (keine amtliche Abk.)
Art:Bundesgesetz
Geltungsbereich:Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie:Insolvenzrecht
Erlassen am:15. Juli 2013 (BGBl. I S. 2379)
Inkrafttreten am:1. Juli 2014 / teilweise: 19. Juli 2013
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte (GlRStG) ist ein Bundesgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Das Gesetz entstand aus einer Initiative der Bundesregierung und bildet die zweite Stufe der Reform des Insolvenzrechts.[1]

Inhalt

Das Gesetz sieht für Verfahren, die nach dem 1. Juli 2014 beantragt werden, die Verkürzung des Zeitraums, nach dem eine Restschuldbefreiung möglich sein soll, von bislang sechs Jahren auf fünf Jahre vor, sofern mindestens die Verfahrenskosten beglichen werden.[2] Des Weiteren ist eine Verkürzung auf drei Jahre möglich. Im Zuge dieser Verkürzung ist als Voraussetzung dafür die Mindestbefriedigungsquote der Gläubigerforderungen von 25 Prozent auf 35 Prozent angehoben worden.

Weiterer Inhalt des Gesetzes ist die Öffnung des Insolvenzplanverfahrens für Verbraucherinsolvenzen.[3][4]

Historie

Die konkreten Pläne zur zweiten Stufe der Reform hatte das Bundesjustizministerium im Frühjahr 2011 dem Fachpublikum vorgestellt, u. a. durch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger auf dem 8. Deutschen Insolvenzrechtstag am 7. April 2011.[5]

Am 31. Oktober 2012 hat die Bundesregierung dem Bundestag einen Gesetzentwurf zugeleitet (BT-Drs. 17/11268[3]).[6] Der Rechtsausschuss hatte am 15. Mai 2013 Stellung genommen (BT-Drs. 17/13535[3]). Am 16. Mai 2013 hat der Bundestag das Gesetz beschlossen; der Bundesrat hat dem Gesetz am 7. Juni 2013 zugestimmt. Sodann wurde das Gesetz am 18. Juli 2013 im Bundesgesetzblatt verkündet.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Bundesjuzstizministerin plant Änderung im Insolvenzrecht: Stärkung der Unternehmen gegenüber Insolvenzverwalter. In: INSOLVENZ NEWS & BERATUNG. 18. März 2010 (insolvenz-news.de [abgerufen am 29. November 2016]).
  2. FAQ zum neuen Insolvenzrecht Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
  3. a b c Informationen zu dem Verlauf dieses Gesetzgebungsverfahrens auf bundestag.de
  4. Bundesgesetzblatt. In: www.bgbl.de. S. 2383 im BGLB, abgerufen am 29. November 2016.
  5. STP Portal GmbH, Insolvenz-Portal: Zweite Chance – auch bei der Verbraucherinsolvenz | Insolvenz-Portal. In: app.insolvenz-portal.de. Abgerufen am 29. November 2016.
  6. Regierungsentwurf und Stellungnahmen, verlinkt auf Bibliothek, Gesetzesmaterialien des Bundesgerichtshofs