Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Schleiden

Basisdaten
Titel:Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Schleiden
Art:Landesgesetz
Geltungsbereich:Nordrhein-Westfalen
Rechtsmaterie:Kommunalrecht
Erlassen am:24. Juni 1969 (GV NW S. 383)
Inkrafttreten am:1. Juli 1969
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Schleiden wurde am 11. März 1969 verkündet und gliederte die Gemeinden im Landkreis (später Kreis) Schleiden neu.

Vor der Gemeindereform gab es im Landkreis Schleiden bereits eine freiwillige Fusion der Stadt Heimbach mit der Gemeinde Hausen zur neuen Stadt Heimbach, die gleichzeitig die Auflösung des Amtes Heimbach mit sich brachte.

Durch das Aachen-Gesetz fanden später einige weitere Veränderungen statt, unter anderem wurde der Kreis Schleiden in den neuen, größeren Kreis Euskirchen eingegliedert.

Kurzbeschreibung

I. AbschnittGebietsänderungen im Bereich der Gemeinden
§ 1Zusammenschluss von Hellenthal, Hollerath, Udenbreth und Losheim zur neuen Gemeinde Hellenthal, Auflösung des Amtes Hellenthal
§ 2Zusammenschluss von Baasem, Berk, Dahlem, Kronenburg und Schmidtheim zur neuen Gemeinde Dahlem, Auflösung des Amtes Schmidtheim
§ 3Zusammenschluss von Bouderath, Buir, Engelgau, Frohngau, Holzmülheim, Pesch, Roderath, Tondorf, Zingsheim, Marmagen und Nettersheim zur neuen Gemeinde Nettersheim, Auflösung des Amtes Zingsheim
§ 4Zusammenschluss von Ahrdorf, Alendorf, Blankenheim, Blankenheimerdorf, Dollendorf, Freilingen, Hüngersdorf, Lommersdorf, Mülheim, Reetz, Ripsdorf, Uedelhoven, Waldorf, Lindweiler und Rohr zur neuen Gemeinde Blankenheim, Auflösung des Amtes Blankenheim
§ 5Zusammenschluss von Breitenbenden, Harzheim, Holzheim, Lorbach, Mechernich, Vussem-Bergheim, Kallmuth, Weyer, Berg, Bleibuir, Eicks, Floisdorf, Glehn und Hostel zur neuen Gemeinde Mechernich, Auflösung des Amtes Mechernich
§ 6Zusammenschluss der Stadt Heimbach und der Gemeinden Hergarten und Vlatten zur neuen Stadt Heimbach, Auflösung des Amtes Hergarten
§ 7Zusammenschluss von Golbach, Kall, Keldenich, Sistig, Sötenich, Urft, Wahlen und Wallenthal zur neuen Gemeinde Kall, Auflösung des Amtes Kall
II. AbschnittSchlussbestimmungen
§ 8Bestätigung von Gebietsänderungsverträgen und Bestimmungen
§ 9Bestätigung von Gebietsänderungsverträgen
§ 10Bestätigung von Auseinandersetzungsverträgen
§ 11Zuordnung zu den Amtsgerichten
§ 12Neuwahlen der Gemeinderäte
§ 13Inkrafttreten am 1. Juli 1969

Weblinks