Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Moers

Das Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Moers wurde am 24. Juni 1969 verkündet und gliederte einige Gemeinden im Landkreis (später Kreis) Moers neu.

Durch das Niederrhein-Gesetz wurde später der Kreis Moers und der größte Teil der Gemeinden in den neuen Kreis Wesel eingegliedert. Lediglich Rheurdt ging an den Kreis Kleve.

Kurzbeschreibung

I. AbschnittGebietsänderungen im Bereich der Gemeinden
§ 1Eingliederung von Birten, Marienbaum und Wardt in die Stadt Xanten
§ 2Zusammenschluss von Alpen, Menzelen und Veen zur neuen Gemeinde Alpen, Auflösung des Amtes Alpen-Veen
§ 3Zusammenschluss von Hamb, Labbeck und Sonsbeck zur neuen Gemeinde Sonsbeck, Auflösung des Amtes Sonsbeck
§ 4Zusammenschluss von Rheurdt und Schaephuysen zur neuen Gemeinde Rheurdt, Auflösung des Amtes Rheurdt
II. AbschnittSchlussbestimmungen
§ 5Bestätigung der Gemeindezusammenschlüsse
§ 6Auflösung des Xantener Stadtrats
§ 7Zuordnung zu den Amtsgerichten
§ 8Inkrafttreten am 1. Juli 1969

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