Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Halle

Basisdaten
Titel:Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Halle
Art:Landesgesetz
Geltungsbereich:Nordrhein-Westfalen
Rechtsmaterie:Kommunalrecht
Fundstellennachweis:SGV. NRW. 2020
Erlassen am:24. Juni 1969
Inkrafttreten am:1. Juli 1969
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Halle gliederte auf freiwilliger Basis einige Gemeinden des Kreises Halle (Westf.) (1939–1969: Landkreis Halle (Westf.)) in Westfalen neu.[1] Zwölf Gemeinden wurden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen und drei weitere in eine andere Gemeinde eingegliedert, so dass sich die Zahl der kreisangehörigen Gemeinden von 37 aus 23 verringerte. Außerdem wurde das Amt Borgholzhausen aufgelöst.

Das Gesetz wurde am 10. Juni 1969 vom Landtag Nordrhein-Westfalen verabschiedet, am 18. Juni 1969 von der Landesregierung ausgefertigt und am 30. Juni 1969 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen veröffentlicht.[2] Es trat am 1. Juli 1969 in Kraft.

Durch das Bielefeld-Gesetz erfolgte zum 1. Januar 1973 eine Neugliederung der restlichen Gemeinden des Kreises Halle. Der Kreis Halle (Westf.) wurde aufgelöst und das bisherige Kreisgebiet fast vollständig dem neuen Kreis Gütersloh zugeordnet. Lediglich die Gemeinde Schröttinghausen wurde größtenteils in die kreisfreie Stadt Bielefeld eingemeindet.

Kurzbeschreibung

§ 1Zusammenschluss der Gemeinden Barnhausen, Berghausen, Stadt Borgholzhausen, Casum, Cleve, Hamlingdorf, Holtfeld, Kleekamp, Oldendorf, Ostbarthausen, Westbarthausen und Wichlinghausen zur neuen Stadt Borgholzhausen, Auflösung des Amtes Borgholzhausen, Rechtsnachfolgerin Stadt Borgholzhausen
§ 2Eingliederung der Gemeinden Ascheloh, Eggeberg und Gartnisch in die Stadt Halle
§ 3Bestätigung von Gebietsänderungsverträgen mit verschiedenen Maßgaben
§ 4Auflösung des Rates der Stadt Halle und der Amtvertretung des Amtes Halle
§ 5Zuordnung von Borgholzhausen zum Amtsgericht Halle
§ 6Inkrafttreten am 1. Juli 1969
Anlage 1[3]Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Barnhausen, Berghausen, Stadt Borgholzhausen, Casum, Cleve, Hamlingdorf, Holtfeld, Kleekamp, Oldendorf, Ostbarthausen und Westbarthausen
Anlage 2[4]Gebietsänderungsvertrag zwischen der Gemeinde Ascheloh und der Stadt Halle
Anlage 2a[5]Gebietsänderungsvertrag zwischen der Gemeinde Eggeberg und der Stadt Halle
Anlage 2b[6]Gebietsänderungsvertrag zwischen der Gemeinde Gartnisch und der Stadt Halle

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Landtagsdrucksache VI/1195 (PDF; 502 kB)
  2. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NW.), 1969, S. 404
  3. GV. NW. 1969 S. 404 (nicht im SGV. NRW. abgedruckt)
  4. GV. NW. 1969 S. 405 (nicht im SGV. NRW. abgedruckt)
  5. GV. NW. 1969 S. 406 (nicht im SGV. NRW. abgedruckt)
  6. GV. NW. 1969 S. 406 (nicht im SGV. NRW. abgedruckt)