Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Siegen

Das Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Siegen vom 26. April 1966, in Kraft getreten am 1. Juli 1966 und das zweite Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Siegen vom 5. November 1968, in Kraft getreten am 1. Januar 1969, sind Gesetze des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie enthalten die Gebietsreform in der Region Siegerland in den 1960er Jahren auf kommunaler Ebene. Obwohl beide Gesetze über keine amtliche Abkürzung verfügen, werden sie im Allgemeinen als erstes beziehungsweise zweites Siegerland-Gesetz bezeichnet.

Motivation des Gesetzgebers

Um dem Problem der politischen und verwaltungstechnischen Zersplitterung des Gebiets in einzelne Gemeinden bzw. Ämter Rechnung zu tragen, begann die kommunale Neugliederung im Siegerland 1966 und damit fast zehn Jahre früher als im restlichen Gebiet Nordrhein-Westfalens. Die Konzentration von Industrieunternehmen auf einige Gemeinden führte dazu, dass es diesen besonders gut ging, andere Gemeinden, in denen sich hauptsächlich Wohnraum befand, waren wiederum nicht in der Lage, anstehende Infrastrukturmaßnahmen mangels finanzieller Mittel wahrzunehmen. Es fehlte zudem an Expansionsflächen für die Industrie. Bereits Mitte der 1950er Jahre begann die öffentliche Diskussion über die kommunale Neugliederung, zudem wurde 1959 ein Gutachten vom Institut für Raumforschung in der Bundesanstalt für Landeskunde und Raumforschung eingeholt, welches die Bildung von drei Städten vorschlug.

Am 1. Januar 1975 wurde das Gebiet durch das Sauerland/Paderborn-Gesetz erneut neu gegliedert, dadurch dann wurden die Städte Hüttental und Eiserfeld in die Stadt Siegen eingegliedert.

Erstes Siegerland-Gesetz

I. AbschnittGebietsänderungen[1]
§ 1Eingliederung der Stadt Siegen in den Landkreis Siegen
§ 2Eingliederung der Gemeinden Breitenbach (Amt Netphen), Bürbach, Kaan-Marienborn, Seelbach, Trupbach und Volnsberg (Amt Weidenau) in die Stadt Siegen
§ 3Zusammenschluss der Gemeinden Birlenbach, Dillnhütten, Geisweid, Sohlbach und Stadt Weidenau (Amt Weidenau), Buchen (Amt Ferndorf), Langenholdinghausen (Amt Freudenberg), Niedersetzen und Obersetzen (Amt Netphen) zur neuen Stadt Hüttental und Eingliederungen in diese; Auflösung des Amtes Weidenau
§ 4Zusammenschluss der Gemeinden Eiserfeld, Gosenbach, Niederschelden (Amt Eiserfeld), Eisern (Amt Wilnsdorf) und Oberschelden (Amt Freudenberg) zur neuen Stadt Eiserfeld und Eingliederungen in diese; Auflösung des Amtes Eiserfeld
II. AbschnittRechtsstellung der Stadt Siegen (§§ 5–7 außer Kraft getreten am 1. Januar 1975 gem. § 43 Abs. 4 Sauerland/Paderborn-Gesetz)
§ 5Anwendung der für Verfassung und Wirtschaft geltenden Vorschriften für kreisfreie Städte
§ 6Wahrnehmung der Pflichtaufgaben der kreisfreien Städte
§ 7Aufsicht über die Stadt Siegen
III. AbschnittSchlussvorschriften
§ 8Auflösung des Rates der Stadt Siegen und des Kreistages des Landkreises Siegen
§ 9Auflösung der Vertretungen der Ämter Freudenberg, Netphen und Wilnsdorf
§ 10Auflösung des Schulverbandes für die Berufs-, Berufsfach- und Fachschulen des Landkreises Siegen und der kreisfreien Stadt Siegen sowie des Schulverbandes Technikerschule Siegerland für den Landkreis Siegen und die kreisfreie Stadt Siegen. Rechtsnachfolger ist der Landkreis Siegen. Auflösung des Feuerlöschverbandes des Amtes Weidenau, Rechtsnachfolger ist die Stadt Hüttental
§ 11Bestätigung der Bestimmungen des Regierungspräsidenten bzw. Oberkreisdirektors
§ 12Zuordnung der Städte Eiserfeld und Hüttental zu dem Amtsgericht Siegen
§ 13Inkrafttreten
Anlagen

Zweites Siegerland-Gesetz

I. AbschnittGebietsänderungen[2]
§ 1Zusammenschluss der Gemeinden Burgholdinghausen, Buschhütten, Eichen, Fellinghausen, Ferndorf, Kreuztal, Krombach, Kredenbach, Littfeld und Osthelden (Amt Ferndorf) und der Gemeinden Mittelhees und Oberhees (Amt Freudenberg) zur neuen Stadt Kreuztal und Eingliederungen in diese; Auflösung des Amtes Ferndorf
§ 2Zusammenschluss der Gemeinden Allenbach, Dahlbruch, Grund, Hadem, Helberhausen, Lützel, Müsen, Oberndorf, Öchelhausen, Ruckersfeld und Vormwald (Amt Keppel) und der amtsfreien Stadt Hilchenbach zur Stadt Hilchenbach und Eingliederungen in diese; Auflösung des Amtes Keppel
§ 3Zusammenschluss der Gemeinden Alchen, Bottenberg, Bühl, Büschergrund, Dirlenbach, der Stadt Freudenberg, der Gemeinden Heisberg, Hohenhain, Lindenberg, Mausbach, Niederheuslingen, Niederholzklau, Niederndorf, Oberfischbach, Oberheuslingen, Oberholzklau und Plittershagen (Amt Freudenberg) zur neuen Stadt Freudenberg und Eingliederungen in diese; Auflösung des Amtes Freudenberg
§ 4Zusammenschluss der Gemeinden Afholderbach, Beienbach, Brauersdorf, Deuz, Dreis-Tiefenbach, Eckmannshausen, Eschenbach, Frohnhausen, Grissenbach, Hainchen, Helgersdorf, Herzhausen, Irmgarteichen, Nauholz, Nenkersdorf, Niedernetphen, Obernau, Obernetphen, Ölgershausen, Salchendorf, Sohlbach, Unglinghausen, Walpersdorf und Werthenbach (Amt Netphen) zur neuen Gemeinde Netphen und Eingliederung in diese; Auflösung des Amtes Netphen
§ 5Zusammenschluss der Gemeinden Anzhausen, Flammersbach, Gernsdorf und Rudersdorf (Amt Netphen) und der Gemeinden Niederdielfen, Oberdielfen, Obersdorf, Rinsdorf, Wilden, Wilgersdorf und Wilnsdorf (Amt Wilnsdorf) zur neuen Gemeinde Wilnsdorf und Eingliederungen in diese; Auflösung des Amtes Wilnsdorf
§ 6Zusammenschluss der Gemeinden Burbach, Gilsbach, Holzhausen, Lippe, Lützeln, Niederdresselndorf, Oberdresselndorf, Wahlbach und Würgendorf (Amt Burbach) zur neuen Gemeinde Burbach und Eingliederungen in diese; Auflösung des Amtes Burbach
§ 7Zusammenschluss der Gemeinden Altenseelbach, Neunkirchen, Salchendorf, Struthütten, Wiederstein und Zeppenfeld (Amt Burbach) zur neuen Gemeinde Neunkirchen
§ 8Eingliederung der Gemeinde Meiswinkel (Amt Freudenberg) in die Stadt Hüttental
§ 9Eingliederung der Gemeinde Feuersbach (Amt Netphen) in die Stadt Siegen
III. AbschnittSchlussvorschriften
§ 10Bestätigung der Bestimmungen des Regierungspräsidenten bzw. Oberkreisdirektors, Gebietsänderungsvertrag
§ 11Die Gemeinden Burbach und Neunkirchen bilden einen Sparkassenzweckverband
§ 12Änderungen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit
§ 13Übergangsbestimmungen
§ 14Inkrafttreten
Anlagen

Siehe auch

Literatur

  • Jürgen Bellers: Kommunale Neugliederung im Siegerland. Eine Studie zur Planbarkeit von Politik und Gesellschaft durch Verwaltung und Staat. In: Schriften des Faches Politikwissenschaft, Universität Siegen. Scylda, Siegen 2005.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen. Jahrgang 1966, Nr. 36, Düsseldorf 11. Mai 1966, S. 271.
  2. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen. Jahrgang 1968, Nr. 58, Düsseldorf 27. November 1968, S. 358.