Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Geldern
Das Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Geldern wurde am 11. März 1969 verkündet und gliederte die Gemeinden im Landkreis (später Kreis) Geldern neu.
Vor der Gemeindereform gab es im Landkreis Geldern die Städte Geldern, Kevelaer und Straelen sowie zwanzig weitere Gemeinden und fünf Ämter. Mit dem Gesetz wurden daraus sechs neue, amtsfreie Gemeinden gebildet, von denen drei Stadtrecht hatten.
Durch das Niederrhein-Gesetz wurden die Gemeinden in einen neuen, größeren Kreis Kleve eingegliedert.
Kurzbeschreibung
I. Abschnitt | Gebietsänderungen im Bereich der Gemeinden |
§ 1 | Zusammenschluss der Stadt Geldern, der Gemeinden Kapellen, Vernum (ohne Poelyck), Pont, Veert und Walbeck zur neuen Stadt Geldern, Eingliederung des Ortsteils Baersdonk der Gemeinde Nieukerk, Auflösung des Amtes Walbeck |
§ 2 | Zusammenschluss der Stadt Kevelaer, der Gemeinden Kleinkevelaer, Twisteden, Wetten, Kervendonk, Kervenheim und Winnekendonk zur neuen Stadt Kevelaer, Auflösung der Ämter Kevelaer und Kervenheim |
§ 3 | Zusammenschluss der Stadt Straelen und der Gemeinde Herongen zur neuen Stadt Straelen |
§ 4 | Zusammenschluss von Aldekerk, Stenden, Nieukerk (ohne Baersdonk) und Eyll zur neuen Gemeinde Kerken, Eingliederung des Ortsteils Poelyck der Gemeinde Vernum, Auflösung der Ämter Aldekerk und Nieukerk |
§ 5 | Zusammenschluss von Issum und Sevelen zur neuen Gemeinde Issum |
§ 6 | Zusammenschluss von Wachtendonk und Wankum zur neuen Gemeinde Wachtendonk |
II. Abschnitt | Schlussbestimmungen |
§ 7 | Bestätigung der Gemeindezusammenschlüsse |
§ 8 | Zuordnung zu den Amtsgerichten |
§ 9 | Inkrafttreten am 1. Juli 1969 |