Gesetz über Hilfen für psychisch Kranke und Schutzmaßnahmen des Landes Sachsen-Anhalt

Basisdaten
Titel:Gesetz über Hilfen für psychisch Kranke und Schutzmaßnahmen des Landes Sachsen-Anhalt
Kurztitel:[Psychischkrankengesetz Sachsen-Anhalt] (nicht amtlich)
Abkürzung:PsychKG LSA
Art:Landesgesetz
Geltungsbereich:Sachsen-Anhalt
Rechtsmaterie:Betreuungsrecht
Erlassen am:30. Januar 1992 (GVBl. LSA 1992, 88)
Inkrafttreten am:6. Februar 1992
Letzte Änderung durch:Art. 4 G vom 13. April 2010 (GVBl. LSA S. 192)
Weblink:Text des Gesetzes
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Gesetz über Hilfen für psychisch Kranke und Schutzmaßnahmen des Landes Sachsen-Anhalt (PsychKG LSA) ist ein Landesgesetz in Sachsen-Anhalt.

Das Gesetz regelt

  1. Hilfen für Personen, die an einer Psychose, Suchtkrankheit, einer anderen krankhaften seelischen oder geistigen Störung oder an einer seelischen oder geistigen Behinderung leiden oder gelitten haben, oder bei denen Anzeichen einer solchen Krankheit, Störung oder Behinderung vorliegen;
  2. Schutzmaßnahmen bis hin zu Unterbringung für Personen, die an einer Krankheit, Störung oder Behinderung im Sinne der Nummer 1 leiden.

2015 wurde eine Gesetzesnovelle in den Landtag eingebracht, aber nicht verabschiedet.[1][2]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die Behandlung psychisch Kranker und Schutzmaßnahmen Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Landtag von Sachsen-Anhalt, Drs. 6/4193 vom 24. Juni 2015
  2. „Rechte der Menschen mit psychischen Erkrankungen stärken“ (Memento desOriginals vom 22. September 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/gruene-fraktion-sachsen-anhalt.de Pressemitteilung der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 26. August 2015

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