Gesellenbrief

Der Gesellenbrief ist eine Urkunde, die in den Handwerksberufen nach bestandener Gesellenprüfung dem Gesellen ausgehändigt wird. In anderen Branchen spricht man von Facharbeiterbrief, in Handelsberufen von Kaufmannsgehilfenbrief.

Geschichte

Gesellenbrief Schneiderzunft Frankfurt 1779

Der Gesellenbrief entstammt der historischen zünftischen Handwerksausbildung und ist das Anerkennungsschreiben, das der Meister dem Lehrling zur Bestätigung aushändigt. Es hatte amtlichen Charakter, weil der Meister zur Ausbildung und Leistungsbeurteilung berechtigt war. Es folgte das zeremonielle Freisprechen mit dem zünftischen Treuegelöbnis.

Heute gibt es in den deutschsprachigen Ländern keine reine Lehrausbildung mehr, sondern die duale Ausbildung mit Schulbesuch. Sie wird durch eine Gesellenprüfung und eine Schulabschlussprüfung abgeschlossen. Die Prüflinge erhalten nach erfolgreichem Abschluss zur Bestätigung den Gesellenbrief, das Gesellenprüfungszeugnis und das Schulabschlusszeugnis. Mit dem Tag der Aushändigung des Gesellenbriefs haben sie Anspruch auf Gesellenlohn.

Deutschland

Dem Gesellenprüfungszeugnis gleichgestellt sind die in verschiedenen Berufen als Abschlusszeugnis erteilten Facharbeiterbriefe oder Prüfungszeugnisse. Nicht zu verwechseln ist der Gesellenbrief mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Gesellenprüfungszeugnis.

Seit der Novellierung der Handwerksordnung kann nach einer bestandenen Gesellenprüfung eine Meisterschule besucht werden. Eine früher geforderte mindestens 3-jährige Berufserfahrung als Geselle ist seit dem 1. Januar 2004 nicht mehr notwendig.

Österreich

In Österreich erhält man den Gesellenbrief:

Schweiz

In der Schweiz erhalten Lernende nach dem Abschluss einer Lehre:

Maturanden (Gymnasium oder BMS) erhalten einen Maturitätsausweis.

Siehe auch

Weblinks

Commons: Gesellenbriefe – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Gesellenbrief – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

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Gesellenbrief Schneiderzunft Frankfurt 1779.jpg
Gesellenbrief der Frankfurter Schneider-Zunft für Johann Christoph Fribor. Kupferstich mit handschr. Eintragungen und papiergedecktem Zunftsiegel. 37 x 41 cm. Frankfurt a. M. 2.VII.1779.