Geschichte der Kreisbildung in Deutschland

Verwaltungsgliederung auf Kreisebene am 1. Januar 1900

Die Geschichte der Kreisbildung in Deutschland erfasst die Bildung bzw. Gründung der Kreise, also der kreisfreien Städte (Stadtkreise) und Kreise (Landkreise). Innerhalb der Länder sind die Verwaltungsbezirke in alphabetischer Reihenfolge angegeben anstatt der, historisch bedingt, bisweilen von dieser abweichenden offiziellen Reihenfolge (wie es etwa bei den preußischen Provinzen oder bayerischen Regierungsbezirken der Fall war bzw. ist).

Anhalt

Im Herzogtum Anhalt wurden 1863 sechs Kreise gebildet.

Am 1. Januar 1866 wurde der Kreis Coswig in den Kreis Zerbst eingegliedert.

Baden

Hauptartikel: Kreis (Baden)

Mit dem Gesetz über die Organisation der Inneren Verwaltung vom 5. Oktober 1863 wurden in Baden die bisherigen vier Kreise aufgelöst und die jetzt nur mehr 59 Bezirksämter direkt dem Innenministerium unterstellt. Als Aufsichtsbehörde wurden den Bezirksämtern vier Landeskommissäre übergeordnet. Diese Bezirksämter, die mit Landkreisen vergleichbar waren, wurden mit Wirkung vom 1. Oktober 1864 neu gebildet.

Es wurden zum 1. Mai 1872 die Bezirksämter Kenzingen und Walldürn aufgelöst und das Bezirksamt Kenzingen auf die Bezirksämter Emmendingen und Ettenheim, das Bezirksamt Walldürn auf die Bezirksämter Buchen, Tauberbischofsheim und Wertheim aufgeteilt, die Bezirksämter Boxberg wurde in das Bezirksamt Tauberbischofsheim, Gengenbach in das Bezirksamt Offenburg, Gernsbach in das Bezirksamt Rastatt, Jestetten in das Bezirksamt Waldshut und Radolfzell in das Bezirksamt Konstanz eingegliedert. Am 1. Oktober 1898 wurde das Bezirksamt Boxberg aus Gemeinden des Bezirksamt Tauberbischofsheim wiedererrichtet. Am 1. April 1924 wurden 13 Bezirksämter aufgelöst. Bei einer weiteren Reform wurde am 1. Oktober 1936 die Zahl der Bezirksämter um 10 verringert, am 1. April 1937 wurde das Bezirksamt Ettingen in das Bezirksamt Karlsruhe eingegliedert und am 1. April 1938 wurden das Bezirksamt Schopfheim indas Bezirksamt Lörrach, das Bezirksamt Wertheim in das Bezirksamt Tauberbischofsheim und das Bezirksamt Wiesloch in das Bezirksamt Heidelberg eingegliedert. Am 1. April 1939 wurden die Bezirksämter in Landkreise umbenannt und am 29. Juni 1939 wurden die Städte Baden-Baden, Freiburg im Breisgau, Heidelberg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim und Pforzheim aus ihren Landkreisen ausgegliedert und Stadtkreise.

Bayern

Im Jahr 1862 wurden im Königreich Bayern die Landgerichte zur Trennung von Justiz und Verwaltung in Landgerichte für die Justiz (ab 1879: Amtsgerichte) und Bezirksämter für die Verwaltung umgewandelt. Die acht Regierungsbezirke waren nun in Bezirksämter und unmittelbare Städte unterteilt. Die Bezirksämter waren die Vorläufer der heutigen Landkreise. Die Bezeichnung Landkreis führte man erst 1939 ein. Aus den kreisunmittelbaren Städten wurden 1939 dementsprechend kreisfreie Städte. Die Kreise wurden in Regierungsbezirke umbenannt.

Braunschweig

Das Herzogtum Braunschweig wurde mit Wirkung vom 1. Januar 1833 in Kreise eingeteilt.

Am 1. April 1925 schied die Landeshauptstadt Braunschweig aus dem Kreis Braunschweig aus und wurde kreisfrei. 1939 wurden die Kreise zu Landkreisen. Durch einen Gebietsaustausch kamen am 1. November 1941 der Stadtkreis Goslar und der Landkreis Goslar von der preußischen Provinz Hannover aus dem Regierungsbezirk Hildesheim an das Land Braunschweig, die Stadt Goslar blieb kreisfrei. Der Landkreis Holzminden kam an die preußische Provinz Hannover.

Bremen

Am 15. Juni 1817 wurden im Bremer Landgebiet neben der Stadt Bremen anstelle der vier Gohen zwei Landherr(n)schaften gebildet.

  • Landherrschaften: Landherrschaft am linken Weserufer, Landherrschaft am rechten Weserufer
    Selbstständige Stadt: Bremen

Am 18. Oktober 1851 wurde Bremerhaven aus der Landherrschaft am rechten Weserufer ausgegliedert und zur selbständigen Stadt. Am 1. Januar 1852 kam ein Teil der Gemeinde Vegesack zur Stadt und wurde innerhalb des Stadtstaates Freie Hansestadt Bremen eine selbständige Stadt. Am 9. Februar 1874 wurden die beiden Landherrschaften am linken Weserufer und am rechten Weserufer zum Landkreis Bremen zusammengeschlossen. Am 1. April 1938 wurde die selbständige Stadt Vegesack in den Landkreis Bremen eingegliedert. Am 1. November 1939 wurde die selbständige Stadt Bremerhaven aus dem Land Freie Hansestadt Bremen in die preußische Provinz Hannover in den Stadtkreis Wesermünde eingegliedert. Der Hafen Bremerhaven wurde in die Stadt Bremen eingegliedert. Gleichzeitig wurde die Stadt Bremen um Gemeinden der Landkreise Bremen (Bremen), Osterholz und Verden (Hannover) vergrößert. Am 1. Dezember 1945 wurde der Landkreis Bremen in die Stadt Bremen eingegliedert. Am 1. Januar 1947 wurde die kreisfreie Stadt Wesermünde in Bremerhaven umbenannt. Bremerhaven wurde von Niedersachsen an das Land Bremen umgegliedert.

Elsaß-Lothringen

Die Kreise Elsaß-Lothringens wurden 1872 unter Aufhebung der bisherigen französischen Arrondissements, auf Grundlage der Kantone neu gebildet.

Mit dem Waffenstillstand am Ende des 1. Weltkrieges am 11. November 1918 wurde Elsass-Lothringen Frankreich eingegliedert. Im Friedensvertrag von Versailles vom 28. Juni 1919 in Kraft getreten am 10. Januar 1920 wurde die Abtretung Elsass-lothringens an Frankreich bestätigt.

Nach der deutschen Besetzung Frankreichs im Westfeldzug 10. Mai bis 22. Juni 1940 wurde im Waffenstillstand von Compiègne vom 22. Juni 1940 Elsass-Lothringen vom Deutschen Reich am 1. Oktober 1940 annektiert.

Nach dem Ende des 2. Weltkriegs 1945 wurde Elsass-Lothringen wieder nach Frankreich zurückgegliedert.

Hamburg

Das Hamburger Landgebiet wurde seit dem 15. Jahrhundert in Landherrenschaften gegliedert, die man in etwa mit heutigen Landkreisen vergleichen kann:

Hinzu kamen umfangreiche Besitztümer der Hamburger Klöster und Hospitäler, die seit der Reformation ebenfalls vom Hamburger Senat bzw. dem Kollegium der Oberalten kontrolliert wurden. Nach Neugliederungen 1830 und 1874 gliederte sich das Landgebiet im Staate Hamburg in vier Landherrenschaften:

Die Stadt Hamburg bestand zunächst aus den heutigen Stadtteilen Alt- und Neustadt. Nach und nach wurden die Vorstädte aus den Landherrenschaften ausgegliedert. Am 22. Juni 1894 wurden die Vorstadt St. Pauli und die Vororte in die Hansestadt Hamburg eingemeindet. 1924 schieden auch Bergedorf, Cuxhaven und Geesthacht als weitere Städte aus dem Landgebiet aus. Daraufhin wurden die vier Landherrenschaften zu einer zusammengefasst, die ab 1937 als Landgebiet Hamburg bezeichnet wurde und 1938 bei der Bildung der Einheitsgemeinde aufgelöst wurde. Die durch das Groß-Hamburg-Gesetz 1937 in das Gebiet des Landes Hamburg eingegliederten kreisangehörigen preußischen Gemeinden aus den Kreisen Landkreis Harburg, Pinneberg, Stormarn und Stade wurden kurzzeitig zu einem Landkreis Hamburg zusammengefasst, der ebenfalls schon 1938 bei der Bildung der Einheitsgemeinde aufgelöst wurde. Am 1. April 1937 kamen die preußischen Stadtkreise Altona, Bergedorf, Harburg-Wilhelmsburg und Wandsbek als Selbständige Städte an das Land Freie und Hansestadt Hamburg. Die selbständige Stadt Cuxhaven wurde als Stadtkreis an die preußische Provinz Hannover und die Stadt Geesthacht wurde an den Kreis Herzogtum Lauenburg in der preußischen Provinz Schleswig-Holstein umgegliedert. Am 1. April 1938 wurden die selbständigen Städte Altona, Bergedorf, Harburg-Wilhelmsburg und Wandsbek und die Gemeinden des Landkreises Hamburg in die Stadt Hamburg eingemeindet. Der Landkreis Hamburg wurde aufgelöst.

Hessen

Die Provinzen Oberhessen und Starkenburg im Großherzogtum Hessen wurden 1821/22 in Landratsbezirke eingeteilt. Diese wurden 1832 neu in Kreise und Landratsbezirke eingeteilt. Die Provinz Rheinhessen wurde 1835 in Kreise eingeteilt. Am 31. Juli 1848 wurden die Provinzen, Kreise und Landratsbezirke zugunsten der Errichtung von elf Regierungsbezirken abgeschafft. Diese Reform wurde jedoch am 12. Mai 1852 rückgängig gemacht. Die frühere Gliederung in Provinzen wurde wiederhergestellt und es wurde eine nunmehr flächendeckende Einteilung in Kreise geschaffen.

Provinz Oberhessen

Provinz Rheinhessen

Provinz Starkenburg

Am 4. Februar 1867 wurden die Kreise Biedenkopf und Vöhl in die preußische Provinz Hessen-Nassau umgegliedert. Am 1. Juli 1874 wurden 6 Kreise in Hessen-Darmstadt aufgelöst. Am 1. November 1938 wurden 3 Kreise aufgelöst. Die Städte Darmstadt, Gießen, Mainz, Offenbach am Main und Worms wurden aus den Kreisen ausgegliedert und kreisfreie Städte. Ab 1. April 1939 hießen die Kreise Landkreise.

Kurhessen

Am 21. August 1821 wurde Kurhessen in 22 Kreise eingeteilt. Am 31. Oktober 1848 wurden die Kreise zugunsten der Errichtung von 21 Verwaltungsämtern in neun Bezirken abgeschafft. Diese Reform wurde jedoch am 15. September 1851 rückgängig gemacht. Die früheren Kreise wurden wiederhergestellt.

Provinz Fulda

Provinz Hanau

Provinz Niederhessen

Provinz Oberhessen

Nach dem Deutschen Krieg 1866 wurde Kurhessen vom Königreich Preußen annektiert und der preußischen Provinz Hessen-Nassau angegliedert.

Lippe

Im Jahr 1816 war Lippe in elf Ämter, die nicht als Vorläufer der Landkreise gelten können, und acht selbstständige Städte gegliedert.

Am 23. Juli 1879 wurden die inzwischen 13 Ämter aufgelöst und es wurden 5 Verwaltungsämter gebildet.

  • Verwaltungsämter: Detmold aus Ämter Detmold, Lage und Horn, Lipperode-Cappeln aus dem Amt Lipperode, Blomberg aus den Ämtern Blomberg, Schieder und Schwalenberg ohne den Flecken Schwalenberg, Brake aus den Ämtern Brake, Sternberg-Barntrup, Hohenhausen und Varenholz und Schötmar aus den Ämtern Schötmar und Oerlinghausen
    Selbständige Städte: Barntrup, Blomberg, Detmold, Horn, Lage, Lemgo, Salzuflen und Flecken Schwalenberg, seit 1906 Stadt

Am 1. November 1927 wurden die 5 Verwaltungsämter aufgelöst und es wurden 4 Landratsämter gebildet.

  • Landratsämter: Detmold aus den Verwaltungsämtern Detmold und Lipperode-Cappeln, Blomberg aus dem Verwaltungsamt Blomberg, Brake aus dem Verwaltungsamt Brake und Schötmar aus dem Verwaltungsamt Schötmar
    Selbständige Städte: Barntrup, Blomberg, Detmold, Horn, Lage, Lemgo, Oerlinghausen (seit 1926), Bad Salzuflen und Schötmar (seit 1921)

Am 1. April 1932 wurden die Landratsämter aufgelöst und 2 Kreise gebildet.

  • Kreise: Detmold aus den Landratsämtern Detmold und Blomberg und den selbständigen Städten Lage, Horn, Blomberg und Schwalenberg, Lemgo aus den Landratsämtern Brake und Schötmar (ab 1933 auch der Stadt Schötmar nach Trennung von der Stadt Bad Salzuflen) und den selbständigen Städten Barntrup und Oerlinghausen
    kreisfreie Städte: Detmold (bis 1. April 1934), Lemgo (bis 1. April 1934) und Bad Salzuflen (bis 1. April 1934)

Am 1. April 1934 wurden die kreisfreien Städte Detmold in den Kreis Detmold und Lemgo und Bad Salzuflen in den Kreis Lemgo eingegliedert. Ab 1939 hießen die beiden Kreise Detmold und Lemgo Landkreise.

Lübeck

Das Gebiet des Landes Lübeck war zum Beginn des 19. Jahrhunderts in drei Verwaltungseinheiten gegliedert.

  • Landgebiet: Landgebiet außerhalb der Landwehr, Landgebiet innerhalb der Landwehr
    Selbstständige Stadt: Lübeck

Am 1. Januar 1852 wurde das Land Hansestadt Lübeck in das Stadtamt Lübeck, Landamt Lübeck und Amt Travemünde eingeteilt. 1871 wurden das Stadtamt und das Landamt Lübeck zum Stadt- und Landamt Lübeck zusammengelegt. 1879 wurde das Amt Travemünde in das Stadt- und Landamt Lübeck eingegliedert. 1913 wurde die Gemeinde Travemünde in die Stadt Lübeck eingemeindet. Am 1. April 1937 wurde die Stadt Lübeck als Stadtkreis in die preußische Provinz Schleswig-Holstein eingegliedert. Es wurde der Kreis Eutin aus dem Oldenburger Landesteil Lübeck und Gemeinden des Landes Lübeck in der preußischen Provinz Schleswig-Holstein gebildet. Einige Gemeinden des Landes Lübeck kamen an den Kreis Herzogtum Lauenburg und an den Landkreis Schönberg in Mecklenburg.

Mecklenburg

Mecklenburg-Schwerin

1815 wurde das Land in Ämter und freie Städte eingeteilt.

Nach dem Ende der Monarchie im November 1918 wurden die Domanialämter zu Ämtern. Bei der Kreisreform am 1. April 1921 wurden 38 freie Städte in Ämter eingegliedert, 7 Ämter wurden aufgelöst, es blieben 4 freie Städte übrig, die zu selbständigen Stadtbezirken Güstrow, Rostock, Schwerin und Wismar wurden. Am 11. November 1925 wurde die Zahl der Ämter von 17 auf 10 verringert.

Mecklenburg-Strelitz

1815 wurde das Land in Ämter und freie Städte eingeteilt.

Fürstentum Ratzeburg

Das Fürstentum Ratzeburg wurde verwaltungsrechtlich nicht weiter unterteilt.

Strelitz

Im November 1918 bem Ende der Monarchie wurden die Domänenämter zu Ämtern. Am 1. Februar 1919 wurde die Stadt Schönberg aus dem Fürstentum Ratzeburg ausgegliedert und freie Stadt. Am 1. Oktober 1919 wurden die Städte Feldberg (Mecklenburg) und Mirow aus den Ämtern Feldberg und Mirow ausgegliedert und freie Städte. Am 16. Februar 1920 wurden die Ämter Feldberg und Mirow mit dem Amt Strelitz zusammengeschlossen. Fürstentum Ratzeburg wurde in Amt Schönberg umbenannt. Am 1. Oktober 1931 wurde die freie Stadt Strelitz in die freie Stadt Neustrelitz eingegliedert.

Mecklenburg

Mit der Fusion der bisherigen Länder Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz 1934 wurde das Land neu in Ämter (später Landkreise) und Stadtkreise gegliedert.

Nassau

Nassau wurde am 1. Juli 1816 in 28 Ämter unterteilt.[1] Am 4. April 1849 wurden die Ämter zugunsten der Errichtung von zehn Kreisämtern abgeschafft. Diese Reform wurde jedoch am 1. Oktober 1854 rückgängig gemacht. Die früheren Ämter wurden wiederhergestellt.

Nach dem Deutschen Krieg 1866 wurde Nassau vom Königreich Preußen annektiert und der preußischen Provinz Hessen-Nassau angeschlossen.

Oldenburg

Landesteil Birkenfeld

Das Fürstentum Birkenfeld war von 1817 bis 1879 in die drei Ämter Birkenfeld, Nohfelden und Oberstein gegliedert. 1919 wurde aus dem Fürstentum Birkenfeld der Landesteil Birkenfeld, aus dem am 1. April 1937 der Kreis Birkenfeld in der preußischen Rheinprovinz wurde.

Landesteil Lübeck

Das Fürstentum Lübeck war bis 1843 in die Stadt Eutin sowie in die Ämter Eutin, Großvogtei, Kaltenhof und Kollegiatstift untergliedert; von 1843 bis 1879 nur noch in die Ämter Eutin, Schwartau und (ab 1867) Ahrensbök. 1919 wurde das Fürstentum Lübeck zum Landesteil Lübeck, aus dem am 1. April 1937 der Kreis Eutin in der preußischen Provinz Schleswig-Holstein wurde.

Landesteil Oldenburg

1814 wurden die Verwaltungsstrukturen im Herzogtum Oldenburg grundlegend reformiert und das Land in Kreise und Ämter gegliedert. Die Kreise dienten als Gerichtsbezirke, während die Ämter für die allgemeine Verwaltung zuständig waren. Verwaltungstechnische Sonderformen bildeten anfänglich die Herrschaft Kniphausen (ab 1854 Amt Kniphausen) und die Herrlichkeit Dinklage (1826 zum Amt Steinfeld). 1824 bestand die folgende Verwaltungsgliederung:[2]

Die Einteilung in Kreise wurde 1858 aufgehoben. Städte I. Klasse aus den Ämtern ausgegliedert. Städte I. Klasse waren Oldenburg (Oldb) 15. Juli 1817 – 11. Aug. 1833, ab 1. Juli 1855, Varel 10. Dez. 1857 bis 26. Apr. 1933, Delmenhorst seit 24. Febr. 1903 Rüstringen (Stadt) 28. Mai 1919 bis 31. März 1937, Jever 1. Mai 1856 bis 26. Apr. 1933, Wilhelmshaven seit 1. Apr. 1937 bei Umgliederung von der preußischen Provinz Hannover zum Land Oldenburg. Die Anzahl der Ämter wurde schrittweise, zuletzt 1933, auf sechs reduziert.[3] Die Ämter Ammerland, Cloppenburg, Friesland, Oldenburg, Vechta und Wesermarsch wurden 1939 zu Landkreisen und die Städte I. Klasse zu Stadtkreisen.

Preußen

Im 17. Jahrhundert wurden in der Mark Brandenburg Verwaltungseinheiten herausgebildet, die als Landrätliche Kreise bezeichnet wurden.[4] Räumlich orientierten sie sich an den bisherigen Bezirken der Landreiter. Sie dienten unter anderem dem in Selbstverwaltung erfolgenden Steuereinzug beim grundherrlichen Adel und der Bevölkerung des „platten Landes“. Der im Kreis ansässige Adel bildetet den Kreistag, der das Präsentationsrecht für den Landtag hatte.[5] Dieses Modell wurde mit Modifikationen (so gab es in den 10 Kreisen Ostpreußens keine Kreistage) im 18. Jahrhundert auf die anderen Teile Preußens ausgeweitet. 1742 wurde 48 Kreise in Schlesien geschaffen, 1753 folgte die Bildung der Kreise Kleve, Wesel, Emmerich, Hamm, Hörde, Wetter und Altena für das Herzogtum Kleve und die Grafschaft Mark.[6]

Nach dem Wiener Kongress 1815 wurde der Staat Preußen mit der Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden vom 30. April 1815 in zehn Provinzen eingeteilt, die mit Ausnahme von Ostpreußen, Westpreußen und Posen als Verwaltungseinheiten Preußens zum Territorium des Deutschen Bundes zählten. Die Provinzen wurden in Regierungsbezirke und diese wiederum in Kreise und kreisfreie Städte eingeteilt.

Provinz Brandenburg

Die Kreise in der Provinz Brandenburg wurden 1816/17 gebildet.

Am 1. Oktober 1920 schied das durch Eingemeindungen erweiterte Berlin aus der Provinz Brandenburg aus und wurde den Provinzen gleichgestellt.

Provinz Großherzogtum Niederrhein

Die Provinz bildete ab dem 22. Juni 1822 zusammen mit der Provinz Jülich-Cleve-Berg die Rheinprovinz.

Provinz Hannover

Nach der Annexion des Königreichs Hannover durch Preußen im Jahre 1866 blieb in der neugebildeten Provinz Hannover die historische Verwaltungsgliederung in Ämter und selbstständige Städte zunächst bestehen; neben diesen wurden jedoch mit Verordnung vom 12. September 1867 auch Kreise (auch Steuerkreise genannt) gebildet, die der Finanz- und Militärverwaltung dienten und zugleich die Bezirke der kreisständischen Vertretungen umschrieben.[11] Diese parallele Verwaltungsstruktur hatte bis 1885 Bestand. Mit der Kreisordnung vom 1. April 1885 wurden Stadt- und Landkreise wie im übrigen Preußen gebildet:[12]

Provinz Hessen-Nassau

Nach der Eingliederung in Preußen wurde die Provinz durch Verordnung vom 22. Februar 1867 neu gegliedert.[13]

Hohenzollernsche Lande

In den Hohenzollernschen Landen wurden am 7. Oktober 1925 aus den vier Oberämtern Gammertingen, Haigerloch, Hechingen und Sigmaringen die beiden Kreise Hechingen und Sigmaringen gebildet.

Provinz Jülich-Cleve-Berg

Die Provinz bildete ab dem 22. Juni 1822 zusammen mit der Provinz Großherzogtum Niederrhein die Rheinprovinz.

Provinz Ostpreußen

Die Kreise in der Provinz Ostpreußen wurden 1818 gebildet.

Provinz Pommern

Die Kreise in der Provinz Pommern wurden 1816/18 gebildet.

Provinz Posen

Die Kreise in der Provinz Posen wurden 1816/18 gebildet.

Provinz Sachsen

Provinz Schlesien

Die Kreise in der Provinz Schlesien wurden 1816/18 gebildet.

Provinz Schleswig-Holstein

Die Provinz Schleswig-Holstein wurde mit Wirkung vom 22. September 1867 in 19 Kreise und einen Stadtkreis eingeteilt.[22] Zunächst wurden zwei Regierungsbezirke gebildet. Der Regierungsbezirk Holstein wurde bereits am 1. Oktober 1868 aufgelöst. Seine Kreise wurden in den allein verbliebenen Regierungsbezirk Schleswig umgegliedert.

Provinz Westfalen

Provinz Westpreußen

Die Kreise in der Provinz Westpreußen wurden 1816/18 gebildet.

Ab 1. April 1887 wurden aus allen kreisfreien Städten Stadtkreise. Kreise, deren Sitz in Stadtkreisen war, wurden Landkreise genannt. 1939 wurden alle Kreise Landkreise genannt.

Sachsen

Mit Wirkung vom 15. Oktober 1874 trat eine Verwaltungsreform in Sachsen in Kraft, bei der die volle Trennung zwischen der Justiz und der Verwaltung im Königreich erfolgte. Das Land wurde in vier Kreishauptmannschaften eingeteilt, denen Amtshauptmannschaften und ggf. bezirksfreie Städte zugeordnet wurden.

Am 1. Januar 1907 wurden Plauen, am 1. Januar 1915 Bautzen, Freiberg, Meißen, Zittau aus ihren Amtshauptmannschaften ausgegliedert und exemte (bezirksfreie) Städte. Am 1. April 1924 wurden Döbeln, Freital, Glauchau, Meerane, Mittweida, Pirna, Reichenbach im Vogtland und Wurzen, am 30. Juni 1924 Aue, am 1. Juli 1924 Crimmitschau und Werdau und am 1. Oktober Riesa aus den Amtshauptmannschaften ausgegliedert und exemte (bezirksfreie) Städte. Am 1. Januar 1935 wurde die Stadt Radebeul aus der Amtshauptmannschaft Dresden ausgegliedert und zu einer exemten Stadt. Die Anzahl der Amtshauptmannschaften wurde verändert. Am 1. Juli 1932 wurden die Kreishauptmannschaften Dresden und Bautzen zur Kreishauptmannschaft Dresden-Bautzen zusammengelegt. 1939 wurde aus den Amtshauptmannschaften Landkreise, aus den exemten Städten Stadtkreise und aus dem Kreishauptmannschaften die Regierungsbezirke Dresden-Bautzen, Leipzig, Chemnitz und Zwickau.

Schaumburg-Lippe

Am 15. Januar 1816 existierten in Schaumburg-Lippe vier Ämter und zwei selbstständige Städte.

  • Ämter: Arensburg, Bückeburg, Hagenburg und Stadthagen
    Selbstständige Städte: Bückeburg und Stadthagen

Am 31. Dezember 1884 wurden aus den seit 1. Oktober 1879 existierenden Ämtern Bückeburg-Arensburg und Stadthagen-Hagenburg 2 Landratsamtsbezirke. Bückeburg und Stadthagen blieben selbständige Städte.

  • Landratsamtsbezirke: Bückeburg-Arensburg aus dem Amt Bückeburg-Arensburg, Stadthagen-Hagenburg aus dem Amt Stadthagen-Hagenburg
    Selbständige Städte: Bückeburg und Stadthagen

Am 25. März 1899 wurden die beiden Landratsamtsbezirke in Kreise und die beiden selbständigen Städte in die kreisfreien Städte Bückeburg und Stadthagen umbenannt.

Am 1. April 1934 wurden die beiden kreisfreien Städte Bückeburg und Kreis Bückeburg und Stadthagen in den Kreis Stadthagen eingegliedert. 1939 wurden die Kreise Bückeburg und Stadthagen Landkreise.

Thüringen

Das Land Thüringen bestand bei seiner Gründung am 1. Mai 1920 aus den Verwaltungseinheiten, die die Vorgängerländer ins neue Land mit eingebracht haben.

Am 1. Oktober 1922 wurde in Thüringen eine Gebietsreform durchgeführt. Einige Immediatstädte, selbständige Städte und Stadtkreise wurden in Landkreise eingegliedert. Einige Landkreise wurden zusammengelegt. Es wurden neue Stadtkreise gebildet. Aus Landratsämtern, Verwaltungsbezirken, Bezirksverbänden und Kreisen wurden Landkreise. Aus einer Exklave des ehemaligen Landes Sachsen-Meiningen wurde die Kreisabteilung Camburg gebildet. Am 1. April 1939 wurde die Kreisabteilung Camburg aufgelöst und dem Landkreis Stadtroda angeschlossen.

Thüringische Länder

Reuß älterer Linie

Im Rahmen der Rennung von Verwaltung und Justiz wurde am 1. Oktober 1868 ein Landratsamt in Greiz für das gesamte Fürstentum eingerichtet. In der Exklave Burgk übernahm das dortige Justizamt einen Teil der Befugnisse des Landratsamts.[32][33]

Reuß jüngerer Linie

Das Fürstentum wurde 1852 in drei Landratsämter eingeteilt.[34]

Volksstaat Reuß

Nach der Vereinigung der beiden reußischen Staaten zum Volksstaat Reuß wurden am 17. April 1919 drei neu abgegrenzte Bezirksverbände eingerichtet.[35]

Sachsen-Altenburg

Das Herzogtum wurde 1826 in zwei Kreise eingeteilt.

  • Kreise: Ostkreis (Altenburgischer Kreis) und Westkreis (Saal-Eisenbergischer Kreis)

Sachsen-Coburg und Gotha

Das Herzogtum wurde 1826 in zwei Verwaltungsbezirke gegliedert.

Sachsen-Coburg-Meiningen

Das Herzogtum wurde 1815 in drei Verwaltungsbezirke gegliedert.

  • Verwaltungsbezirke: Gemeinschaftliche Herrschaft, Oberland und Unterland

Sachsen-Coburg-Saalfeld

Das Herzogtum wurde 1815 in drei Fürstentümer gegliedert.

Sachsen-Gotha-Altenburg

Das Herzogtum wurde 1815 in zwei Fürstentümer gegliedert.

Sachsen-Meiningen-Hildburghausen

Das Herzogtum wurde 1826 in zwölf Verwaltungsämter nebst einer Residenzstadt eingeteilt.

  • Verwaltungsämter: Camburg, Eisfeld, Gräfenthal, Heldburg, Hildburghausen, Kranichfeld, Meiningen, Römhild, Saalfeld, Salzungen, Sonneberg und Wasungen
    Residenzstadt: Meiningen

Sachsen-Weimar-Eisenach

Das Herzogtum wurde 1815 in drei Kreise eingeteilt.

Schwarzburg-Rudolstadt

Das Fürstentum wurde 1815 in zwei Verwaltungsbereiche gegliedert.

Schwarzburg-Sondershausen

Das Fürstentum wurde 1815 in zwei Verwaltungsbereiche gegliedert.

Waldeck

Am 27. April 1850 wurden die neuen Kreise gebildet.

Württemberg

Am 1. Januar 1818 wurden die 1810 gebildeten zwölf Landvogteien durch vier Kreise ersetzt.[36] Es entstanden der Donaukreis mit Sitz in Ulm, der Jagstkreis mit Sitz in Ellwangen (Jagst), der Neckarkreis mit Sitz in Ludwigsburg und der Schwarzwaldkreis mit Sitz in Reutlingen. Insgesamt gab es 64 Oberämter, die sich 1819 wegen der Eingliederung des Oberamtes Albeck in das Oberamt Ulm auf 63 reduzierten.

Die Oberämter, die 1818 gebildet wurden und den späteren Landkreisen entsprachen, waren:

Am 1. April 1924 wurden die Kreise Donaukreis, Jagstkreis, Neckarkreis und Schwarzwaldkreis aufgelöst. Das Oberamt Cannstatt wurde am 1. Oktober 1924 aufgelöst und auf die Oberämter Eßlingen, Amtsoberamt Stuttgart und Waiblingen aufgeteilt. Das Oberamt Weinsberg wurde am 1. April 1926 aufgelöst und auf die Oberämter Hall, Heilbronn und Öhringen aufgeteilt. Am 1. Oktober 1938 wurden die Oberämter zu größeren Landkreisen zusammengelegt. Die Städte Heilbronn und Ulm wurden aus den Oberämtern ausgegliedert und Stadtkreise.

Einzelnachweise

  1. Verordnungsblatt des Herzogthums Nassau vom 7. Juny 1816 (Online)
  2. Oldenburgischer Staats-Kalender 1824. S. 165 ff., abgerufen am 16. August 2011.
  3. Historische Verwaltungsgliederungen des Landes Oldenburg
  4. Oskar Kutzner: Das Landratsamt in Schlesien 1740–1806, 1911
  5. Conrad Bornhak: Geschichte des preußischen Verwaltungsrechts, Erster Band, Bis zum Regierungsantritt Friedrich Wilhelms I., 1884, S. 267 ff., Digitalisat
  6. 100 Jahre Landkreistag, S. 5 und 6
  7. Amtsblatt der Regierung zu Aachen 1816; S. 10
  8. a b Walther Hubatsch (Hrsg.): Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815–1945, Johann-Gottfried-Herder-Institut, Marburg/Lahn; Band 7: Provinz Rheinland, bearbeitet von Rüdiger Schütz, 1978, ISBN 3-87969-122-3
  9. Amts-Blatt der Königlichen Regierung zu Coblenz 1816. Nr. 6, 14. Mai 1816, Neue Kreiseinteilung des Regierungsbezirks, S. 54 ff. (google.de).
  10. Amts-Blatt der Königlichen Regierung zu Coblenz 1817. Nr. 10, 20. Februar 1817, Endgültige Bestätigung im Regierungsbezirk, S. 76 (google.de).
  11. Amts- und Kreisverfassung in der Provinz Hannover (1867)
  12. Kreisordnung für die Provinz Hannover (1884)
  13. Preußische Verordnung zur Kreisbildung in den Regierungsbezirken Cassel und Wiesbaden vom 11. März 1867 (Digitalisat)
  14. Wilhelm Grabe: 200 Jahre Kreis Paderborn. S. 2 (kreis-paderborn.de [PDF]).
  15. a b Adolf Schill: Die Einführung des Landratsamtes in Cleve-Mark. Duncker & Humblot, 1909.
  16. Amts-Blatt der Königlichen Regierung zu Cleve 1816. Nr. 1, 27. April 1816, Neue Kreiseinteilung des Regierungsbezirks, S. 4 ff. (digitale-sammlungen.de).
  17. Amtsblatt der Regierung zu Cöln 1816; S. 5, S. 25 und S. 83
  18. Amts-Blatt der Königlichen Regierung zu Düsseldorf 1816. Nr. 2, 29. April 1816, Neue Kreiseinteilung des Regierungsbezirks, S. 13 ff. (uni-duesseldorf.de).
  19. a b Walther Hubatsch (Hrsg.): Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815–1945, Johann-Gottfried-Herder-Institut, Marburg/Lahn; Band 6: Provinz Sachsen, bearbeitet von Thomas Klein, 1975, ISBN 3-87969-118-5
  20. Amts-Blatt der Königlichen Regierung zu Magdeburg 1817. Nr. 25, 21. Juni 1817, Organisation der Stadtkreise Magdeburg und Halberstadt, S. 298 (google.de).
  21. Amts-Blatt der Königlichen Regierung zu Merseburg 1816. Nr. 33, 11. September 1816, Neue Kreiseinteilung des Regierungsbezirks, S. 329 ff. (google.de).
  22. Preussische Gesetzsammlung 1867, S. 1597: Kreiseinteilung der Provinz Schleswig Holstein
  23. Wilhelm Grabe: 200 Jahre Kreis Paderborn. S. 2 (kreis-paderborn.de [PDF]).
  24. Amts-Blatt der Königlichen Regierung zu Coblenz 1817. Nr. 27, 9. Juni 1817, S. 169 (google.de).
  25. Walther Hubatsch (Hrsg.): Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815–1945, Johann-Gottfried-Herder-Institut, Marburg/Lahn; Band 8: Provinz Westfalen, 1980, ISBN 3-87969-123-1
  26. Theodor Kraayvanger: Die Organisation der preußischen Justiz und Verwaltung im Fürstentum Paderborn. In: Münsterische Beiträge zur Geschichtsforschung. Schöningh, Paderborn 1905, Kap. Die Einsetzung der Landräte, S. 44 ff. (Digitalisat).
  27. Amts-Blatt der Königlichen Regierung zu Minden 1816. Nr. 18, 25. Oktober 1816, Kreiseinteilung des Regierungsbezirks, S. 161 ff. (uni-muenster.de).
  28. Amts-Blatt der Königlichen Regierung zu Minden 1817. Nr. 34, 24. Juni 1817, S. 289 (uni-muenster.de).
  29. Verordnung zur Kreiseinteilung des Erbfürstentums Münster. In: Johann Josef Scotti (Hrsg.): Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Erbfürstentum Münster. Münster 23. Dezember 1803 (Digitalisat).
  30. Verordnung zur neuen Kreiseinteilung des Erbfürstentums Münster. In: Johann Josef Scotti (Hrsg.): Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Erbfürstentum Münster. Münster 11. April 1806 (Digitalisat).
  31. Amts-Blatt der Königlichen Regierung zu Münster 1816. Nr. 2, 10. August 1816, S. 9 ff. (uni-muenster.de).
  32. Gesetz, die Organisation der Justiz- und Verwaltungsbehörden betreffend vom 1. September 1868. In: Gesetzsammlung des Fürstenthums Reuß älterer Linie. Band 1868, Nr. 20. Greiz 1868, S. 277 ff. (Digitalisat).
  33. Regierungsverordnung zum Gesetz zur Organisation der Justiz- und Verwaltungsbehörden. In: Gesetzsammlung des Fürstenthums Reuß älterer Linie. Band 1868, Nr. 51. Greiz 1868, S. 524 (Digitalisat).
  34. Verordnung zur Organisation der Verwaltungsbehörden vom 29. Juli 1852. In: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande jüngerer Linie. Band 1852, Nr. 129. Schleiz 1852, S. 131 ff. (Digitalisat).
  35. Gesetz über die Vereinigung der beiden Freistaaten Reuß vom 4. April 1919. In: Gesetzsammlung für beide Freistaaten Reuß. Band 1919, Nr. 5. Greiz 1919, S. 27 ff. (Digitalisat).
  36. Edikt über die Einteilung des Königreichs in vier Verwaltungs-Bezirke vom 18. November 1817

Literatur

Walther Hubatsch (Hrsg.): Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815–1945, Johann-Gottfried-Herder-Institut, Marburg/Lahn;
Reihe A: Preußen;

  • Band 2: Posen, 1975, ISBN 3-87969-109-6,
    • Teil I: Provinz Posen, bearbeitet von Dieter Stüttgen,
    • Teil II: Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen, bearbeitet von Walther Hubatsch,
  • Band 6: Provinz Sachsen, bearbeitet von Thomas Klein, 1975, ISBN 3-87969-118-5,
  • Band 9: Schleswig-Holstein, bearbeitet von Klaus Friedland und Kurt Jürgensen, 1977, ISBN 3-87969-124-X,
  • Band 5: Brandenburg, bearbeitet von Werner Vogel, 1975, ISBN 3-87969-117-7,
  • Band 11: Hessen-Nassau, bearbeitet von Thomas Klein, 1979, ISBN 3-87969-126-6,
  • Band 1: Ost- und Westpreußen, bearbeitet von Dieter Stüttgen, 1975, ISBN 3-87969-108-8,
  • Band 12: Preußen; Teil B, II: Die Hohenzollernschen Lande, bearbeitet von Walther Hubatsch, 1978, ISBN 3-87969-127-4
  • Band 4: Schlesien, bearbeitet von Dieter Stüttgen, Helmut Neubach und Walther Hubatsch, 1976, ISBN 3-87969-116-9,
  • Band 8: Westfalen, bearbeitet von Walther Hubatsch, 1980, ISBN 3-87969-123-1,
  • Band 10: Hannover, bearbeitet von Iselin Gundermann und Walther Hubatsch, 1981, ISBN 3-87969-125-8,
  • Band 3: Pommern, bearbeitet von Dieter Stüttgen, 1975, ISBN 3-87969-115-0,
  • Band 7: Rheinland, bearbeitet von Rüdiger Schütz, 1978, ISBN 3-87969-122-3,

Thomas Klein (Hrsg.): Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815–1945, Johann-Gottfried-Herder-Institut, Marburg/Lahn;
Reihe B: Mitteldeutschland (außer Preußen);

  • Band 17: Hansestädte und Oldenburg, 1978, ISBN 3-87969-142-8
    • Teil I: Lübeck, bearbeitet von Antjekathrin Graßmann,
    • Teil II: Bremen, bearbeitet von Wilhelm Lührs,
    • Teil III: Hamburg, bearbeitet von Heinz Postel,
    • Teil IV: Oldenburg, bearbeitet von Stefan Hartmann
  • Band 14: Sachsen, bearbeitet von Thomas Klein, 1982, ISBN 3-87969-129-0
  • Band 13: Mecklenburg, bearbeitet von Helge Bei der Wieden, 1976, ISBN 3-87969-128-2
  • Band 15: Thüringen, bearbeitet von Thomas Klein, 1983, ISBN 3-87969-130-4
  • Band 16: Mitteldeutschland (Kleinere Länder), 1981, ISBN 3-87969-131-2
    • Teil I: Braunschweig, bearbeitet von Christoph Römer,
    • Teil II: Anhalt, bearbeitet von Thomas Klein,
    • Teil III: Lippe, bearbeitet von Walther Hubatsch und Thomas Klein,
    • Teil IV: Schaumburg-Lippe, bearbeitet von Dieter Poestges,
    • Teil V: Waldeck, bearbeitet von Thomas Klein

Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980, München, 1983, ISBN 3-406-09669-7

Siehe auch

Auf dieser Seite verwendete Medien

Karte Deutsches Reich, Verwaltungsgliederung 1900-01-01.png
Autor/Urheber: Maximilian Dörrbecker (Chumwa), Lizenz: CC BY-SA 2.0
Karte der Verwaltungsgliederung des Deutschen Reichs zum Stand 1. Januar 1900