Geschäftsordnung des Bundesrates (Österreich)

Basisdaten
Titel:Geschäftsordnung des Bundesrates
Langtitel:Kundmachung des Bundeskanzlers vom 5. Juli 1988 betreffend die Geschäftsordnung des Bundesrates
Abkürzung:GO - BR
Typ:Rechtsnorm sui generis
Geltungsbereich:Republik Österreich
Rechtsmaterie:materielles Verfassungsrecht
Fundstelle:BGBl. Nr. 361/1988
Inkrafttretensdatum:1. Juli 1988
Letzte Änderung:BGBl. I Nr. 53/2015
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Die Geschäftsordnung des österreichischen Bundesrates (GO - BR) regelt das Verfahren im Bundesrat und dessen Ausschüssen, die Rechte und Pflichten der Abgeordneten und der Organe sowie die organisatorischen Abläufe. Sie ist zwar formal kein Bundesgesetz (da nicht vom Nationalrat beschlossen), ihr kommt aber gemäß Art. 37 Abs. 2 B-VG die Wirkung eines solchen zu. Der Bundesrat gibt sich seine Geschäftsordnung durch Beschluss (Zweidrittelmehrheit bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder), sie wird vom Bundeskanzler im Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich kundgemacht (leg cit).

Siehe auch

  • Geschäftsordnung des Österreichischen Nationalrates

Weblinks