Gerichtssaal

(c) Bundesarchiv, Bild 183-V02830 / CC-BY-SA 3.0
Gerichtssaal im Schloss Rastatt während der Eröffnung der Verhandlung zum Kriegsverbrecherprozess 1946
Moderner Gerichtssaal im Justizzentrum Aachen
Kleiner Gerichtssaal in Bern (Schweiz)
Großer Saal im Stadtkreisgericht Vilnius (Litauen)

Als Gerichtssaal, Sitzungssaal oder auch Verhandlungssaal wird ein Raum bezeichnet, in dem Gerichtsverhandlungen geführt werden.

Örtlichkeit

Klassischer Gerichtssaal

Oft ist ein Gerichtssaal ein großer Saal und Teil eines Gerichtsgebäudes. In der Regel ist ein Gerichtssaal so aufgebaut, dass am Kopfende das Gericht sitzt. Zur linken und zur rechten Seite des Gerichts ist Platz für die Prozessparteien. An einer Seite ist zwischen Gericht und Prozesspartei Platz für das Protokoll. Gegenüber dem Gericht ist der Zuschauerbereich. Zwischen Zuschauerbereich und Gericht und den Prozessparteien befindet sich freier Raum.

In diesem befindet sich zum Beispiel im Strafverfahren üblicherweise der Platz des Zeugen. Der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft sitzt oft mit dem Rücken zu den Fenstern.[1] Eventuelle Sachverständige oder Nebenkläger sitzen üblicherweise auf der Seite der Staatsanwaltschaft.

In Zivilverfahren sitzen die Parteien nebeneinander gegenüber dem Richter. Hier ist nicht festgelegt, wer auf der Fensterseite sitzt. Oft sitzt jedoch der Kläger aus Sicht des Richters links.

Grundsätzlich können sowohl Zivil- als auch Strafsachen in denselben Sälen verhandelt werden. Es gibt jedoch auch Säle, die für Strafsachen besonders gestaltet sind, etwa mit besonderen Schutzmaßnahmen für oder gegen den Angeklagten (zum Beispiel Panzerglasumrahmung der Angeklagtenbank) oder mit einem gesonderten Zugang für die Vorführung eines inhaftierten Angeklagten oder Zeugen.

Meistens schließt an den Gerichtssaal am Kopfende ein kleinerer, abgetrennter Raum an, das sogenannte Besprechungs- oder Beratungszimmer. Hierhin kann sich das Gericht zur Beratung zurückziehen.

Richterzimmer

Viele Verhandlungen, insbesondere bei den Amts- und Landgerichten in Zivilsachen, werden statt in einem Gerichtssaal im Büro des Richters geführt. Hier nehmen die Parteien an einem einfachen Besprechungstisch Platz, während der Richter von seinem Schreibtisch aus die Verhandlung führt. Für das Strafverfahren soll nach § 124 Abs. 1 der „Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren“ (RiStBV)[2] der Gerichtssaal und nicht das Richterzimmer Ort der Hauptverhandlung sein.

Sonstige Örtlichkeiten

Das Gericht kann auch außerhalb des Gerichtsgebäudes tagen. So kann es während eines Ortstermins (wenn etwa ein Tat- oder Unfallort oder ein Grundstück in Augenschein genommen werden soll) im Freien tagen. Im Anschluss an den Ortstermin kann auch z. B. ein Zimmer in einer Gaststätte zum Gerichtssaal werden. In diesen Fällen sind dieselben rechtlichen Bestimmungen zu beachten, die auch für Gerichtssäle innerhalb des Gerichtsgebäudes gelten.

Rechtliches

Der Vorsitzende Richter übt das Weisungsrecht innerhalb des Gerichtssaales, die „Sitzungspolizei“ aus. Da Gerichtsverfahren grundsätzlich öffentlich sind, muss grundsätzlich jedermann Zutritt zum Gerichtssaal haben. Das setzt voraus, dass die Öffentlichkeit Kenntnis von dem Verfahren erhält, was z. B. durch Aushang zu gewährleisten ist.

Lehrsaal

Die Universität Graz wird bis zum Sommer 2017 einen Moot Court Raum, einen wie ein Gerichtssaal ausgestatteten Übungssaal erhalten. Die 60.000 € kostende Ausstattung wird von Stadt, Land und Privaten, nämlich Rechtsanwaltskanzleien und Versicherungen kofinanziert.[3]

Weblinks

Commons: Gerichtssäle – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Gerichtssaal – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Archivierte Kopie (Memento vom 7. Januar 2009 im Internet Archive)
  2. RiStBV (Volltext)
  3. Uni Graz baut Gerichtssaal für Jusstudenten orf.at, 27. Februar 2017, abgerufen am 27. Februar 2017.

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Ein kleiner Audienzsaal am Obergericht des Kantons Bern. Links, ausserhalb des Bildes, befindet sich die Zuhörerbank.
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(c) Bundesarchiv, Bild 183-V02830 / CC-BY-SA 3.0
Es folgt die historische Originalbeschreibung, die das Bundesarchiv aus dokumentarischen Gründen übernommen hat. Diese kann allerdings fehlerhaft, tendenziös, überholt oder politisch extrem sein.
Rastatt, Kriegsverbrecherprozess

Zentralbild-SNB Prozess in Rastatt gegen die deutschen faschistischen Kriegsverbrecher. In Rastatt, 12km von Baden-Baden begann im Dezember 1946 ein Prozess gegen die deutschen faschistischen Kriegsverbrecher. Sie hatten sich vor einem französischen Tribunal zu verantworten. Auf der Anklagebank saßen 50 faschistische Henker, die den Tod von 25000 Menschen verschuldet hatten. Als Zeugen traten in dem Prozeß ehemalige Häftlinge der Konzentrationslager Auschwitz und Dachau auf. U.B.z.: Blick in den Gerichtssaal im Schloss Rastatt während der Eröffnung der Verhandlungen. Hinten: der Gerichtshof, links: die Journalisten, rechts: die Angeklagten mit ihren deutschen Verteidigern; vorn: das Publikum

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Autor/Urheber: ACBahn, Lizenz: CC BY 3.0
Blick aus dem Zuschauerbereich in einen Gerichtssaal des Justizzentrums Aachen. Am Kopfende sitzt leicht erhöht die Kammer des Gerichts. Dieser mittelgroße Saal ist zum Beispiel für große Strafkammern des Landgerichts geeignet, die aus 3 Berufsrichtern und 2 Schöffen (ehrenamtliche Richter) bestehen. Die rechte Türe im Hintergrund führt in das Beratungszimmer der Kammer. Durch die linke Türe können Angeklagte aus dem Haftbereich auf völlig separatem Wege (Vermeidung der Fluchtgefahr) von Justizwachmeistern in den Gerichtssaal gebracht werden.