Gerichtsbezirk Waizenkirchen

Ehemaliger Gerichtsbezirk
Waizenkirchen
Basisdaten
BundeslandOberösterreich
BezirkEferding
Sitz des GerichtsWaizenkirchen
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht Wels
Aufgelöst1. Juni 1923
Zugeteilt zuEferding, Grieskirchen, Peuerbach


Der Gerichtsbezirk Waizenkirchen war ein dem Bezirksgericht Waizenkirchen unterstehender Gerichtsbezirk im politischen Bezirk Eferding (Bundesland Oberösterreich). Der Gerichtsbezirk wurde 1923 aufgelöst und das Gebiet des Gerichtsbezirks den Gerichtsbezirken Eferding, Grieskirchen und Peuerbach zugeteilt.

Geschichte

Der Gerichtsbezirk Waizenkirchen wurde gemeinsam mit 46 anderen Gerichtsbezirken in Oberösterreich durch einen Erlass des k.k. Oberlandesgerichtes Linz am 4. Juli 1850 geschaffen und umfasste ursprünglich die 15 Steuergemeinden Dachsberg, Fürneredt, Gallham, Grub, Haus, Königsdorf, Lengau, Manzing, Michaelnbach, Pernau, St. Agatha, Sankt Marien, St. Thomas, Waizenkirchen und Weidenholz.[1]

Der Gerichtsbezirk bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Wels, Eferding, Grieskirchen und Lambach den Bezirk Wels.[3]

1882 wurde aus Teilen der Gemeinden Waizenkirchen, Eschenau und Bruck-Waasen die Ortsgemeinde Heiligenberg gebildet, die ebenfalls dem Gerichtsbezirk Waizenkirchen unterstellt wurde. Hierfür musste der Gerichtsbezirk Peuerbach Teile der Gemeinden Eschenau und Bruck-Waasen an den Gerichtsbezirk Waizenkirchen abtreten.[4][5]

1907 wurde aus dem Gerichtsbezirk Waizenkirchen gemeinsam mit dem Gerichtsbezirk Eferding der Bezirk Eferding gebildet, wobei die Bezirkshauptmannschaft per 12. August 1907 ihre Tätigkeit aufnahm.[6] Der Gerichtsbezirk Waizenkirchen wurde jedoch bereits 1923 wieder aufgelöst, wobei von den ehemals 15 bzw. 16 Gemeinden nach diversen Gemeindezusammenlegungen nur noch sieben existierten. Im Zuge der Auflösung des Gerichtsbezirks Waizenkirchen wurden die Gemeinden Prambachkirchen und St. Marienkirchen an der Polsenz dem Gerichtsbezirk Eferding, die Gemeinden Michaelnbach und St. Thomas dem Gerichtsbezirk Grieskirchen sowie die Gemeinden Heiligenberg, St. Agatha und Waizenkirchen dem Gerichtsbezirk Peuerbach zugeschlagen.[7] Gleichzeitig wurden die den Gerichtsbezirken Grieskirchen und Peuerbach zugeschlagenen Gemeinden auch aus dem Bezirk Eferding herausgelöst und dem Bezirk Grieskirchen zugewiesen.[8]

Gerichtssprengel

Der Gerichtssprengel umfasst zum Zeitpunkt der Auflösung 1923 die sieben Gemeinden Heiligenberg, Michaelnbach, Prambachkirchen, St. Agatha, St. Marienkirchen an der Polsenz, St. Thomas und Waizenkirchen.

Literatur

Einzelnachweise

  1. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Österreich ob der Enns 1850, XXV. Stück, Nr. 288: Erlaß des k. k. Oberlandesgerichtes für die Kronländer Oesterreich ob der Enns und Salzburg vom 4. Juli 1850 auf ALEX – Historische Rechts- und Gesetzestexte Online
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen …“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
  4. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Erzherzogthum Oesterreich ob der Enns vom Jahre 1882. VI. Stück, Nr. 8: Gesetz wirksam für das Erzherzogthum Oesterreich ob der Enns, in betreff der Kreirung einer neuen Ortsgemeinde „Heiligenberg“
  5. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Erzherzogthum Oesterreich ob der Enns vom Jahre 1882. XII. Stück, Nr. 20: Verordnung des k. k. Justizministeriums vom 14. November 1882, betreffend die Zugehörigkeit der Ortsgemeinde Heiligenberg zu dem Sprengl des Bezirksgerichtes Waizenkirchen in Oberösterreich.
  6. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder. LXXX. Stück, Nr. 177: Kundmachung des Ministeriums des Inneren vom 27. Juli 1907 betreffend die Errichtung einer Bezirkshauptmannschaft in Eferding.
  7. Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich. Jahrgang 1923. 42. Stück, Nr. 187: Verordnung der Bundesregierung vom 29. März 1923, betreffend die Auflassung von Bezirksgerichten
  8. Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich. Jahrgang 1923. 79. Stück, Nr. 391: „Verordnung des Bundeskanzleramtes vom 20. Juli 1923 über die Zuweisung der Ortsgemeinden …“

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