Gerichtsbezirk Pirano

Ehemaliger Gerichtsbezirk
Pirano
(slowenisch: Peran)
(kroatisch: Piran)
Basisdaten
KronlandMarkgrafschaft Istrien
BezirkCapodistria
Sitz des GerichtsPirano (Piran)
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht Rovigno
Fläche109,02 km2
(1910)
Einwohner23,671
Aufgelöst1919
Abgetreten anItalien


Der Gerichtsbezirk Pirano (italienisch: distretto giudiziario Pirano; slowenisch: občina židovska Piran, kroatisch: kotarsko satničtvo Piran) war ein dem Bezirksgericht Capodistria unterstehender Gerichtsbezirk in der Markgrafschaft Istrien. Der Gerichtsbezirk umfasste Gebiete im nordwestlichen Istrien. Nach dem Ersten Weltkrieg musste Österreich den gesamten Gerichtsbezirk an Italien abtreten, nach dem Zweiten Weltkrieg gelangte das Gebiet an Jugoslawien. Seit 1991 ist das zur Region Primorska gehörende Gebiet Teil der Republik Slowenien.

Geschichte

Um 1850 wurde in Istrien so wie im gesamten Kaisertum Österreich die ursprüngliche Patrimonialgerichtsbarkeit aufgelöst. In der Folge wurde unter anderen der Gerichtsbezirk Pirano geschaffen. Der Gerichtsbezirk unterstand dem für die gesamte Grafschaft zuständigen Landesgericht Rovigno, das wiederum dem Oberlandesgericht Triest, das am 1. Mai 1850 seine Tätigkeit aufnahm, unterstellt war.[1] Auch nachdem Istrien bzw. Triest sowie Görz und Gradisca vom ursprünglichen Kronland Küstenland ihre Selbständigkeit als Kronland erlangten, blieb das Oberlandesgericht Triest die oberste Instanz für den Gerichtsbezirk Pirano.

Der Gerichtsbezirk Pirano bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Pinguente (Buzet) und Capodistria (Koper) den Bezirk Capodistria.[3] Der Gerichtsbezirk Pirano wies 1869 eine Bevölkerung von 15.278 Personen auf.

Bis 1910 wuchs die Einwohnerzahl auf 23.671 an, davon hatten 18.388 Personen Italienisch (77,7 %) als Umgangssprache angegeben, 4.306 sprachen Slowenisch (18,2 %), 195 Deutsch (0,8 %) und 120 Kroatisch (0,5 %). Der Gerichtsbezirk umfasste zuletzt eine Fläche von 109,02 km² bzw. zwei Gemeinden.

Durch die Grenzbestimmungen des am 10. September 1919 abgeschlossenen Vertrages von Saint-Germain wurde der Gerichtsbezirk Pirano zur Gänze Italien zugeschlagen. Nach dem Zweiten Weltkrieg gelangte das Gebiet an Jugoslawien und ist seit 1991 Teil der Republik Slowenien.

JahrEin-
wohner
Deutsch-
sprachige
Italienisch-
sprachige
Slowenisch-
sprachige
Kroatisch-
sprachige
186915.488
188017.0462913.8043.03371
189018.90912615.9182.5796
191023.67119518.3884.306120

Gerichtsbezirk

Der Gerichtsbezirk Priano umfasste Ende Februar 1918 die beiden Gemeinden Isola (Izola) und Pirano (Piran).

Einzelnachweise

  1. Allgemeines Reichs-Gesetz- und Regierungsblatt für das Kaiserthum Oesterreich. 1850, XLI. Stück, Nr. 138: „Verordnung des Ministers der Justiz vom 6. April 1850 […]“
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen …“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868

Literatur

  • k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Orts-Repertorium von Triest und Gebiet, Görz, Gradisca und Istrien. Auf Grundlage der Volkszählung vom 31. Dezember 1896 bearbeitet. Wien 1873
  • k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Special-Orts-Repertorium vom Küstenlande. Auf Grundlage der Volkszählung vom 31. Dezember 1896 bearbeitet. Wien 1885
  • k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Special-Orts-Repertorium des Österreichisch-Illyrischen Küstenlandes. Neubearbeitung auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. December 1890. Wien 1894
  • k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium für das Österreichisch-Illyrische Küstenland. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1918 (Spezialortsrepertorien der österreichischen Länder)