Gerhard Schäffer

Gerhard Schäffer (* 26. September 1942 in Vrbas, Vojvodina, Königreich Jugoslawien) ist ein ehemaliger österreichischer Politiker (ÖVP) und Landesschulratspräsident, Abgeordneter zum österreichischen Nationalrat und Staatssekretär.

Lebenslauf

Schäffer besuchte nach der Volksschule das Bundesrealgymnasium und schloss dieses 1962 mit der Matura ab. Danach studierte er Geisteswissenschaften an der Universität Graz und schloss sein Studium 1966 mit dem akademischen Grad Mag. phil. ab.

Schäffer war Lehrer an verschiedenen Gymnasien des Landes Salzburg und wurde 1969 zum provisorischen Professor ernannt. Er war ab 1972 zudem Mitglied der Prüfungskommission für das Lehramt an Hauptschulen, hatte zwischen 1974 einen Lehrauftrag für Methodik am Institut für Sportwissenschaften an der Universität Salzburg inne und war von 1976 bis 1979 Direktor des Bundes-Oberstufenrealgymnasiums Salzburg in der Akademiestraße. Zwischen 1979 und 1994 wirkte er als Amtsführender Präsident des Landesschulrates für Salzburg, wobei er diese Funktion 1996 erneut übernahm. Schäffer wurde 1970 der Berufstitel Professor verliehen.

Schäffer war Mitglied des Kuratoriums der Pädagogischen Akademie Salzburg und vertrat die ÖVP zwischen dem 31. März 1982 und dem 4. November 1990 im Nationalrat. Er war zudem vom 29. November 1994 bis zum 12. März 1996 Staatssekretär im Bundeskanzleramt für Sport.[1]

Literatur

  • Norbert Blaichinger (Hrsg.): Gerhard Schäffer. 25 Jahre Bildungspolitik für Österreich. Aufsatzsammlung, Edition Innsalz, Aspach 2004, ISBN 3-901535-95-0.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Abgeordneter Karlheinz Kopf, Rede, 24. April 1996, in: Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 17. Sitzung / Seite 175 f

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Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.
Austria Bundesadler.png
Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen): Österreichisches Staatswappen in der offiziellen Version entsprechend dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz), BGBl. Nr. 159/1984.

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch ein Wappen mit Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Es versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981 mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurde das Wappengesetz von 1945 außerkraftgesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 wurde das Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen) in seiner aktuellen Version eingeführt.