Generaldirektion Klimapolitik

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Die Generaldirektion Klimapolitik (abgekürzt DG Clima von Directorate-General for Climate Action) ist eine Generaldirektion der Europäischen Kommission und damit eine Behörde in der Exekutive der Europäischen Union. Sie entstand im Februar 2010 durch Ausgliederung aus der Generaldirektion Umwelt. Hauptaufgaben sind die Klimapolitik der Europäischen Union und internationale Klimaverhandlungen.[1]

Politisch für diese Generaldirektion ist seit Oktober 2023 der Kommissar für Klimaschutz Wopke Hoekstra verantwortlich;[2] von 2010 bis 2014 war Connie Hedegaard verantwortlich, von 2014 bis 2019 Miguel Arias Cañete und von 2019 bis 2023 Frans Timmermans. Generaldirektor ist seit Januar 2023 Kurt Vandenberghe. Nach dem Tod des vorherigen Generaldirektors Raffaele Mauro Petriccione am 23. August 2022[3] leitete zumnächst Clara De La Torre als amtierende Generaldirektorin die Behörde.[4]

Neben Stabsstellen umfasst die Behördengliederung vier Direktionen (die wiederum weiter unterteilt sind):[5]

  • Directorate A International & Climate Strategy: Diese Direktion befasst sich unter anderem mit internationaler Klimapolitik, Klimafinanzierung und Entwaldung.
  • Directorate B European & International Carbon Markets: Diese Direktion ist für den EU-Emissionshandel als auch für den internationalen Emissionsrechtehandel verantwortlich. Außerdem fallen Luft- und Seeverkehr in dieses Zuständigkeitsgebiet.
  • Directorate C Mainstreaming Adaptation & Low Carbon Technology: In diese Direktion fällt die Verantwortung für Politiken zu all den Treibhausgasemittenten, die nicht im EU-Emissionshandel erfasst sind. Daneben ist diese Direktion auch für die Ozonschichtabbauende Stoffe gemäß Montrealer Protokoll zuständig.
  • Shared Resources Directorate: Diese Direktion dient der internen Verwaltung.

Einzelnachweise

  1. Climate Action. Abgerufen am 29. August 2022 (englisch).
  2. Frans Timmermans tritt zurück, Maroš Šefčovič übernimmt sein Amt. In: ec.europa.eu. 23. August 2023, abgerufen am 23. August 2023.
  3. Director-General Raffaele Mauro Petriccione. Europäische Kommission, abgerufen am 14. Juni 2022 (englisch).
  4. Climate Action. Abgerufen am 29. August 2022 (englisch).
  5. DG Clima: Who we are. Abgerufen am 19. Oktober 2017.

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Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.

Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.

Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.
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