Gemeinschaftliches Sortenamt

Gemeinschaftliches Sortenamt
CPVO

Logo des CPVO
 
 
Englische BezeichnungCommunity Plant Variety Office
Französische BezeichnungOffice communautaire des variétés végétales
OrganisationsartAgentur der Europäischen Union
StatusEinrichtung des europäischen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit
Sitz der OrganeAngers, Frankreich
VorsitzFrancesco Mattina
Gründung27. Juli 1994
CPVO

Das Gemeinschaftliche Sortenamt (CPVO, englisch Community Plant Variety Office) ist als Sortenamt eine Agentur der Europäischen Union mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Agentur wurde in Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 2100/94[1] etabliert. Am 27. April 1995 nahm es seine Arbeit auf; sein Sitz ist seit dem 6. Dezember 1996 in Angers, Frankreich.

Aufgabe des Gemeinschaftlichen Sortenamtes ist die Regelung des Sortenschutzes und die Vergabe von EU-weit geltenden gewerblichen Schutzrechten für Pflanzensorten.

Aufbau des CPVO

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat setzt sich aus je einem Vertreter aus jedem Mitgliedsstaat und der Europäischen Kommission sowie deren Stellvertretern zusammen. Der Verwaltungsrat formuliert die Ziele und die wichtigsten Vorschriften, berät das CPVO und kontrolliert die Maßnahmen des Amtes sowie dessen Präsidenten.

Führung des CPVO

Dem CPVO steht ein vom Rat der Europäischen Union bestellter Präsident vor. Dieser stellt den Haushaltsplan auf und sorgt für die Umsetzung der Aufgaben des CPVO im Rahmen der Gesetze der Europäischen Union. Er wird durch einen Vizepräsidenten unterstützt, der ihn bei Verhinderung vertritt. Außerdem überträgt der Präsident des CPVO einige seiner Aufgaben an den Vizepräsidenten. Derzeit stehen dem CPVO Francesco Mattina als Präsident vor.

Präsidenten

  • 1996–2011: Bart Kiewit[2]
  • 2011–2021: Martin Ekvad
  • seit 2022: Francesco Mattina

Interne Organisation

Das CPVO besteht aus der Technischen Abteilung, der Finanz- und Verwaltungsabteilung und der Juristischen Abteilung. Neben diesen drei Hauptabteilungen gibt es noch zwei gleichrangige Servicegruppen: Das Personalwesen und der IT-Service.

Beschwerdekammer

Die Beschwerdekammer nimmt Beschwerden über Entscheidungen des CPVO nach Artikel 67 der VO 2100/94 entgegen und befindet über sie. Dieser Kammer steht ein Vorsitzender oder dessen Stellvertreter(in) vor. Vorsitzende war die Vorsitzende Richterin am Bundespatentgericht Gabriele Winkler und ist derzeit (Januar 2021) der Niederländer Paul van der Kooij.[3] Der/Die Vorsitzende oder ihr Stellvertreter wählt aus einer Liste von derzeit 20 Personen weitere Mitglieder für den aktuell zu behandelnden Fall aus. Die Mitglieder der Beschwerdekammer sind unabhängig, jedoch sind ihre Entscheidungen beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg anfechtbar.

Übrige Organe

Verschiedene Organe der Europäischen Union haben direkten oder indirekten Einfluss auf das Gemeinschaftliche Sortenamt: der Rat, die Europäische Kommission, der Europäische Rechnungshof und der Europäische Gerichtshof.

Siehe auch

Literatur

  • Marc Bienert: Europäische Regulierungsagenturen: demokratische Legitimation und rechtsstaatliche Kontrolle am Beispiel des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum und des Sortenamtes. Nomos, Baden-Baden 2018, ISBN 978-3-8487-4582-1 (zugl. Diss., Universität des Saarlandes, 2017).

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates vom 27. Juli 1994 über den gemeinschaftlichen Sortenschutz, abgerufen am 16. Juni 2013
  2. Bart Kiewiet - Of Counsel. In: Vondst. Abgerufen am 11. April 2022 (englisch).
  3. Die Beschwerdekammer des CPVO

Koordinaten: 47° 28′ 10,3″ N, 0° 32′ 54,5″ W

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Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.

Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.

Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.
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