Gemeindewehrleiter (Sachsen)

Ein Gemeindewehrleiter bezeichnet in Sachsen den Leiter einer Freiwilligen Feuerwehr auf Gemeindeebene. In Gemeinden mit Berufsfeuerwehren nimmt gemäß § 19 Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz[1] der Leiter der Berufsfeuerwehr die Aufgaben des Gemeindewehrleiters wahr. Die Ortsfeuerwehren der Gemeinde werden jeweils durch einen Ortswehrleiter geleitet.

Wahl und Ernennung

Der Gemeinde-/Ortswehrleiter wird auf der Grundlage der Feuerwehrsatzung der Gemeinde gewählt. Er muss persönlich und fachlich für das Amt geeignet sein. Die Amtszeit des Gemeinde-/Ortswehrleiters beträgt 5 Jahre.

Aufgaben

Der Gemeinde-/Ortswehrleiters ist verantwortlich für:

  • die Leistungsfähigkeit seiner Feuerwehr,
  • ordnungsgemäße Dienstdurchführung sowie
  • Beratung in allen feuerwehr- und brandschutztechnischen Angelegenheiten.

Unterstellung

Die Ortswehrleiter sind dem Gemeindewehrleiter, in Städten mit Berufsfeuerwehr dem Leiter der Berufsfeuerwehr fachlich unterstellt.

Dienstgrad

Die Dienstgrade der Gemeinde-/Ortswehrleiter richtet sich nach der Anzahl der Züge in seiner Gemeinde/Ortschaft.

OberbrandmeisterHauptbrandmeisterBrandinspektor
Wehrleiter bis 2 Zügen
Oberbrandmeister/-in
Wehrleiter bis 3 Züge
Hauptbrandmeister/-in
Wehrleiter über 3 Züge
Brandinspektor/-in

Einzelnachweise

  1. Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (Memento des Originals vom 16. Juni 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.feuerwehr.sachsen.de

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Dienstgradabzeichen der Feuerwehr in Sachsen
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Dienstgradabzeichen der Feuerwehr in Sachsen