Die Gründung des Verbands wurde von den Mitgliedern am 11. September 1972 vereinbart. Dadurch blieben die Gemeinden selbstständig, und die Städte Fridingen und Mühlheim an der Donau wurden Unterzentrum. Sitz des Verwaltungsverbands ist Fridingen; die Verbandsverwaltung ist im Rathaus in Fridingen untergebracht.
Der Gemeindeverwaltungsverband übernimmt für die Gemeinden zahlreiche Aufgaben, entweder in deren Namen für die Mitgliedsgemeinden oder in eigener Zuständigkeit anstelle der Mitgliedsgemeinden. Als Untere Verwaltungsbehörde hat der Gemeindeverwaltungsverband auch die Zuständigkeit als
Weitere Aufgaben sind unter anderem das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, Flächennutzungsplan, Hoch- und Tiefbau, Fremdenverkehr und Lohnbuchhaltung. Die Verbandsverwaltung ist in Hauptverwaltung, Finanzverwaltung und Bauamt gegliedert.
Verbandsversammlung
Hauptorgan des Verbands ist die Verbandsversammlung. Sie besteht aus den Bürgermeistern und jeweils zwei Gemeinderäten jeder Mitgliedsgemeinde. Jede Gemeinde hat eine Stimme.
Verwaltungsrat
Als weiteres Organ ist der Verwaltungsrat gebildet. Er besteht aus dem Verbandsvorsitzenden als Vorsitzender und den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden. Der Ortsvorsteher der Ortschaft Stetten ist beratendes Mitglied. Der Verwaltungsrat ist das Bindeglied zwischen Verbandsverwaltung und Mitgliedsgemeinden. Er kontrolliert und koordiniert die Verwaltung und bereitet die Beschlussfassungen der Verbandsversammlung vor.
Verbandsvorsitzender
Der Verbandsvorsitzende wird von der Verbandsversammlung aus deren Mitte für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Er ist für die laufenden Geschäfte zuständig. Die Vorsitzenden seit Verbandsgründung: