Gemeinde (Liechtenstein)

Die Gemeindeverwaltung Vaduz bekam mit dem 1932/33 errichteten Rathaus ein repräsentatives Domizil.

Die Politische Gemeinde oder kurz Gemeinde[1] ist die untere Stufe im zweistufigen staatlichen Verwaltungsaufbau im Fürstentum Liechtenstein. Sie sind Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts[2] und spielen für die Demokratie, die Dezentralisierung und Gewaltenteilung im Land eine bedeutende Rolle.

Geschichte

Vor der Kapelle auf dem Rofenberg tagte das aus dem Landammann und zwölf Geschworenen bestehende Gericht Schellenberg. Das Gerichtsgebäude neben der Kapelle, das auch als Gast­haus, Zollstation und Ge­fäng­nis diente, wurde 1883 nach einem Brand abge­rissen.[3]

Vor 1808 gab es in Liechtenstein wie im übrigen Mitteleuropa zwei Gemeindetypen.

  • Die Dorfgemeinde war in erster Linie für die Nutzungsorganisation der bäuerliche Landnutzungsorganisation zuständig. Seit dem Hochmittelalter lassen sich in Mitteleuropa Dorfgenossenschaften nachweisen, die die Bewirtschaftung der Äcker, die Nutzung der Allmende und Wälder und die Arbeiten im Gemeinwerk regelten.
  • Bei den Gerichtsgemeinden waren überwiegend die politischen Rechte angesiedelt. Das Gericht war nicht nur mit der Judikative beschäftigt, sondern nahm den grössten Teil der Funktionen wahr, die heute als staatlich gelten. Die Gerichtstage fanden mehrmals jährlich unter freiem Himmel statt. Eine Gerichtsgemeinde setzte sich aus mehreren Dorfgemeinden zusammen. Die beiden Gerichtsherrschaften Vaduz und Schellenberg hatten dasselbe Hoheitsgebiet wie die gleichnamigen Gerichtsgemeinden.

Der Untergang des römisch-deutschen Reichs im Jahr 1806 führte zur Verringerung der Gemeindeautonomie. Liechtenstein schaffte die Gerichtsgemeinden ab und die Gerichts- und Rechtssetzungsfunktionen gingen auf das fürstliche Oberamt über. Die als «Richter» bezeichneten Gemeindevorsteher der elf Gemeinden wurden vom Oberamt eingesetzt und hatten dessen Anordnungen auszuführen.

Mit der Verfassung von 1862 wurde die Gemeindeautonomie aufgewertet. Die Gemeindeversammlung wurde zum obersten Organ und wählte Ortsvorsteher, Säckelmeister und die anderen Gemeinderäte. Das Gemeindegesetz von 1864 schaffte die Benachteiligung der Hintersassen durch die Schaffung eines miteinander verkoppelten Gemeinde- und Landesbürgerrechts ab und führte die Unterscheidung vom eigenen und vom Staat übertragenen Wirkungskreis ein.

Die Verfassung von 1921 enthielt eine Bestandsgarantie der einzelnen Gemeinden. 1926 scheiterte die Trennung nach schweizerischem Vorbild in Politische Gemeinde und Bürgergemeinde. Sie kam erst 1996 zustande, als die Bürgergenossenschaften von den politischen Gemeinden ausgesondert wurden.

Kompetenzen und Organisation

SchweizÖsterreichSchaanRuggellSchellenbergGamprinGamprinEschen (Liechtenstein)Eschen (Liechtenstein)PlankenPlankenVaduzVaduzVaduzVaduzVaduzSchaanSchaanSchaanSchaanTriesenbergTriesenbergBalzersBalzersBalzersTriesenMauren (Liechtenstein)VaduzVaduzPlanken
Viele Gemeinden Liechtensteins haben mehrere Exklaven.

Aufgaben

Die Aufgaben der politischen Gemeinden können in zwei Kategorien von Zuständigkeiten gegliedert werden: Der übertragene Wirkungskreis umfasst alle Angelegenheiten des Staates, welche den Gemeinden vom Gesetz übertragen sind.[4] Der eigene Wirkungskreis umfasst alles, was die Gemeinde in erheblichem Umfang selber regeln und verwalten kann. Dazu gehören insbesondere:

Abwasserreinigungsanlage Bendern des Abwasserzweckverbands Liechten­stein

Zudem können die Gemeinden innerhalb des gesetzlichen Rahmens Aufgaben aus dem Bereich ihrer Selbstverwaltung wahrnehmen.[7]

Die Gemeinden haben das Recht, Verfassungsinitiativen einzubringen, Referenden zu ergreifen, den Landtag einzuberufen oder eine Volksabstimmung über die Auflösung des Landtags zu erwirken.

Für Aufgaben, die von einer einzelnen Gemeinde nicht erfüllt werden können, wie die Wasserversorgung oder die Abfallentsorgung, entstanden Zweckverbände, die wie die Gemeinden als öffentlich-rechtliche Körperschaften organisiert sind.

Autonomie

Die Gemeindeverwaltung Planken übersiedelte 1991 in das Drei­schwes­ternhaus, das vorher als Gasthaus, Dorfladen und Schulprovisorium diente.
Die Gemeindeverwaltung Mauren hat ihren Sitz seit 1971 im ehemaligen Lehrerwohnhaus von 1913, das 2009 erweitert wurde.

Im Vergleich zu den anderen Staaten Mitteleuropas liegt die Autonomie der liechtensteinischen Gemeinden zusammen mit den politischen Gemeinden in der Schweiz im Spitzenbereich. 2003 erhielten die Gemeinden zudem ein umstrittenes Austrittsrecht aus dem Staatsverband.

Organe

Gemeindeversammlung

Höchstes Organ ist die Gemeindeversammlung. Wegen des Bevölkerungswachstums und der Einführung des Frauenstimmrecht im Jahr 1984 tritt sie nicht mehr tatsächlich zusammen. Stattdessen werden geheime Urnenabstimmungen durchgeführt. An der Urne werden der Gemeindevorsteher, die Mitglieder des Gemeinderats und die Geschäftsprüfungskommission gewählt[8] und über einmalige Ausgaben von über 35 Prozent der Gemeindeerträgnisse, regelmässige Ausgaben von über 20 Prozent der Erträgnisse,[9] über Initiativen und Referenden abgestimmt.[10]

Ein Sechstel der Stimmberechtigten kann mit einem Referendum über Beschlüsse des Gemeinderates, welche die in der Gemeindeordnung festgelegte Finanzkompetenz des Gemeinderats überschreiten, eine Volksabstimmung verlangen. Unabhängig von diesem Höchstbetrag kann das Referendum über Voranschlag, Gemeindesteuerzuschlag, Rechnung, Bauordnung und Zonenplan ergriffen werden. Ebenfalls ein Sechstel der Stimmberechtigten kann mit dem Initiativrecht eine Behandlung von Angelegenheiten, die dem Referendum unterstehen, verlangen.[11]

Gemeinderat

GemeindeEinwohner
(30. Jun. 2020)[12]
Mitglieder
Gemeinderat
Bezeichnung
Vorsitzender
Finanz-
kompetenz
Quelle
Balzers468811Gemeindevorsteher100 000 CHF[13]
Eschen457311Gemeindevorsteher300 000 CHF[14]
Gamprin17289Gemeindevorsteher200 000 CHF[15]
Mauren451311Gemeindevorsteher300 000 CHF[16]
Planken4807Gemeindevorsteher200 000 CHF[17]
Ruggell24749Gemeindevorsteher150 000 CHF[18]
Schaan604913Gemeindevorsteher300 000 CHF[19]
Schellenberg11139Gemeindevorsteher150 000 CHF[20]
Triesen542311Gemeindevorsteher200 000 CHF[21]
Triesenberg263211Gemeindevorsteher300 000 CHF[22]
Vaduz577111Bürgermeister100 000 CHF[23]

Der nach dem Proporzsystem gewählte Gemeinderat[24] ist die Exekutive. Er ist Führungs- und Vollzugsorgan der Gemeinde mit alle Befugnissen, die nicht einem anderen Organ übertragen sind.[25] Obwohl die Gemeindeordnung Voranschlag, Rechnung, Bauordnung und Zonenplan in die Zuständigkeit der Gemeindeversammlung legen könnte, macht keine der elf Gemeinden in Liechtenstein davon Gebrauch.

Im beschränkten Umfang können die Gemeinden die Grösse ihres Gemeinderats festlegen. Er besteht bei Gemeinden mit:

  • bis 1500 Einwohnern aus sieben oder neun Mitgliedern
  • bis 3000 Einwohnern aus neun oder elf Mitgliedern
  • über 3000 Einwohnern aus elf oder dreizehn Mitgliedern, jeweils inkl. Gemeindevorsteher[26]

Geschäftsprüfungskommission

Die aus drei Mitgliedern bestehende Geschäftsprüfungskommission kontrolliert die Verwaltung und das Rechnungswesen der Gemeinde. Sie überprüft den Rechnungsabschluss und stellt Antrag auf Genehmigung der Gemeinderechnung und Entlastung der Organe.[27]

Gebietsveränderungen

Zu Gemeindefusionen kam es in Liechtenstein noch nie, aber zu Änderungen der Gemeindegrenzen. 1952 wurde die Gemeindegrenze zwischen Vaduz und Schaan im Abschnitt der Rheintaleene und des unteren Fusses der Drei Schwestern neu festgelegt. Die bisher zu Schaan gehörende Exklave Ebenholz und das Grundstück Einfang beim Vaduzerforst kamen zu Vaduz.[28]

Andere Gemeinden

Bürgergenossenschaft

Die in rund der Hälfte der Liechtensteiner Gemeinden vorkommenden Bürgergenossenschaften sind Eigentümerinnen von kollektiv genutzten Wäldern und Weiden sowie von parzellierten Flächen, die Privaten zur Nutzung überlassen werden.

Katholische Pfarrgemeinden

Die römisch-katholische Kirche in Liechtenstein ist Staatskirche. Für die Verwaltung des Kirchenvermögens der Pfarrgemeinden sind nicht die politischen Gemeinden zuständig, sondern ein Kirchenrat. Er besteht aus einem Mitglied des Gemeinderats, aus einem vom Volk in einer Bürgerversammlung gewählten Mitglied und aus dem Ortsseelsorger.[29]

Evangelische Kirche

Die evangelische Kirche in Liechtenstein hat den Status eines Vereins und ist damit privatrechtlich organisiert.

Siehe auch

Commons: Gemeinde (Liechtenstein) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Quellen

Einzelnachweise

  1. Art. 1 Abs. 1 GemG
  2. Art. 3 GemG
  3. Ausschnitt aus dem Informationsschild bei der Kapelle Rofenberg. Fotografie auf Wikimedia
  4. Art. 13 GemG
  5. Art. 12 Abs. 2 GemG
  6. Art. 14 GemG
  7. Art. 12 Abs. 2 GemG
  8. Art. 35ff. GemG
  9. Art. 25 Abs. 4 GemG
  10. Art. 25 Abs. 2 lit. m GemG
  11. Art. 41ff. GemG
  12. 14 Bevölkerung und Wohnen. In: Broschüre Liechtenstein in Zahlen 2019, Amt für Statistik
  13. Gemeindeordnung der Gemeinde Balzers mit Nachtrag vom 15. Juni 2014
  14. Gemeindeordnung der Gemeinde Eschen-Nendeln vom 26. April 1998
  15. Gemeindeordnung der Gemeinde Gamprin vom 26. April 1998 mit Nachtrag vom 5. Februar 2017
  16. Gemeindeordnung der Gemeinde Mauren vom 26. Oktober 1997
  17. Gemeindeordnung der Gemeinde Planken vom 26. Oktober 1997
  18. Gemeindeordnung der Gemeinde Ruggell vom 26. Oktober 1997
  19. Gemeindeordnung der Gemeinde Schaan vom 26. Oktober 1997
  20. Gemeindeordnung der Gemeinde Schellenberg vom 17. September 1997
  21. Gemeindeordnung der Gemeinde Triesen, Stand 1. Juli 2015
  22. Gemeindeordnung der Gemeinde Triesen vom 26. Oktober 1997
  23. Gemeindeordnung der Gemeinde Vaduz vom 26. Oktober 1997 mit Revision vom 1. Juni 2015
  24. Art. 72ff. GemG
  25. Art. 40 Abs. 1 GemG
  26. Art. 38 GemG
  27. Art. 57 GemG
  28. Gesetz betreffend die Regulierung der Gemeindegrenze Vaduz-Schaan vom 3. April 1952. Auf LILEX
  29. Gesetz über die Verwaltung des Kirchengutes in den Pfarrgemeinden vom 14. Juli 1870. Auf LILEX

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Seit 1991 befindet sich die Gemeindeverwaltung im Dreischwesternhaus.
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