Gelehrtengesellschaft

Eine Gelehrtengesellschaft ist ein Zusammenschluss wissenschaftlich gebildeter Personen zur Förderung mehrerer akademischer Disziplinen oder mehrerer Klassen von akademischen Disziplinen.

Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft kann entweder von jedem erworben werden, bestimmte Qualifikationen voraussetzen oder – wie dies bei einigen der ältesten Gelehrtengesellschaften der Fall ist – als Auszeichnung verliehen werden. Letzteres wird beispielsweise von der italienischen Accademia dei Lincei (gegründet 1603), der deutschen Leopoldina (gegründet 1652), der in London ansässigen Royal Society (gegründet 1660) sowie den französischen Akademien, die unter der Dachorganisation Institut de France zusammengeschlossen sind, wie der Académie française (gegründet 1634) und der Académie des sciences (gegründet 1666).

Aufgaben und Tätigkeiten

Die Aufgaben der Gesellschaften reichen von eng abgegrenzten Schwerpunkten, z. B. bestimmten Personen, Sprachen, Städten, hin bis zur Förderung der Wissenschaft insgesamt. Gelehrte Gesellschaften bestehen regional, national und international. Die Forschungsergebnisse werden publiziert, teilweise finden auch Vorlesungen, Ausstellungen und Konferenzen statt. Die Mehrzahl der Gesellschaften unterhält eigene Forschungseinrichtungen und Bibliotheken, vergibt Fördermittel und verleiht Auszeichnungen.

Geschichte

Nach dem Vorbild der 1583 in Italien gegründeten Accademia della Crusca entstanden Akademien und spezielle Gesellschaften wie historische Vereine, geographische und ethnographischen Gesellschaften, Altertumsvereine, Naturforschenden Vereine etc.

Russisches Kaiserreich

1864 standen 28 Gelehrte Gesellschaften unter Aufsicht des Ministeriums der Volksaufklärung,[1] darunter

Siehe auch

Gesellschaften:

Einzelnachweise

  1. Beiträge Zur Geschichte und Statistik der Gelehrten- und Schulanstalten des Kaiserlich Russischen Ministeriums der Volksaufklärung; S. 59 ff, [1]