Gegenverkehr
Gegenverkehr bezeichnet das Vorhandensein zweier entgegengesetzter Fahrtrichtungen auf einem gemeinsamen Verkehrsweg. Diese Verkehrsregelung ist auf Verkehrswegen mit begrenztem Verkehrsraum (linienartige Verkehrswege) anzutreffen, dazu zählen Straßen, Schienen, Wasserstraßen sowie Radwege und Fußwege. Im Moment der Begegnung (Begegnungsfall) muss ein seitliches Ausweichen möglich sein, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Es wird zwischen Gegenverkehr im Rechtsverkehr und Linksverkehr unterschieden.
Merkmale
Straßen, auf denen sich der Verkehr in entgegengesetzter Richtung bewegen darf, werden als Gegenverkehrs- oder Zweirichtungsstraßen bezeichnet. Auf Straßen, die dem übergeordneten Wegenetz angehören, sind mindestens zwei Fahrstreifen ausgebildet, um einen problemlosen Zweirichtungsverkehr abwickeln zu können. Zur Einteilung der Straße in mehrere Fahrstreifen sind Fahrbahnmarkierungen aufgebracht. Untergeordnete Straßen sind schmaler dimensioniert, besitzen keine Fahrbahnmarkierung und werden mit geringerer Geschwindigkeit befahren, sodass im Begegnungsfall ein Ausweichen möglich ist. Straßen, die ein hohes Verkehrsaufkommen bewältigen müssen und zugleich mit hohen Geschwindigkeiten befahren werden, bekommen zwei getrennte Richtungsfahrbahnen mit einer baulichen Mitteltrennung. An Engstellen oder Knotenpunkten sind Lichtzeichenanlagen oder eine vorfahrtregelnde Beschilderung angebracht. Straßen, welche nur eine Verkehrsrichtung besitzen, werden Einbahnstraßen genannt.
Gegenverkehr auf Straßen stellt eine potenzielle Gefahr dar, da auf Grund von Unaufmerksamkeit, Fahruntauglichkeit oder schlechter Witterung der Verkehrsteilnehmer einer Fahrtrichtung auf die Fahrtrichtung des Gegenverkehrs geraten kann und somit einen Zusammenstoß bewirken kann. Ähnliche Folgen kann die Falscheinschätzung einer Überholstrecke bei Gegenverkehr haben.
Für Radwege und Fußwege ist außer einer ausreichenden Breite keine weitere bauliche Maßnahme vorzusehen. Konfliktsituationen entstehen bei einer Kombination beider Wege, da die Geschwindigkeiten der beiden Verkehrsarten unterschiedlich ausfallen. Um die beiden Verkehrsarten besser trennen zu können, werden Fahrbahnmarkierungen aufgebracht.
Im Schienenverkehr ist ein zügiges Ausweichen zur Seite oder ein rasches Abbremsen nicht möglich, was zur Folge hat, dass die Schienenfahrzeuge frühzeitig durch Signale gewarnt oder mit Hilfe von Weichen auf ein anderes Gleis umgeleitet werden müssen, wenn ein Begegnungsfall erwartet wird. Zu einem Zusammenstoß kommt es nur, wenn zwei Zugeinheiten auf einem Gleis zusammenkommen oder ein Zug entgleist und in die Gegenrichtung gerät.
Auch auf Wasserstraßen in der Binnenschifffahrt ist das Vorhandensein von Gegenverkehr möglich, allerdings sind die Geschwindigkeiten niedriger. Seezeichen oder Signale dienen der Orientierung des Schiffsverkehrs und verhindern neben technischen Systemen wie Radar- und Lotsentechnik einen Zusammenstoß. Auf hoher See gelten die Kollisionsverhütungsregeln.
Zeichen 125: Vorsicht Gegenverkehr (Deutschland)
Zeichen 208: dem Gegenverkehr Vorrang gewähren (Deutschland)
Zeichen 522-30: Hinweis auf Gegenverkehr (Deutschland)
Zeichen 308: Vorrang vor dem Gegenverkehr (Deutschland)
Gegenverkehr auf Autobahnen
Auf Autobahnen werden bei Baustellen vorübergehende Gegenverkehrsbereiche eingerichtet. Diese Abschnitte sind nach Möglichkeit mit zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung. Zur Unfallverhütung werden u. a. Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote beschildert.
Weblinks
Auf dieser Seite verwendete Medien
Zeichen 308: Vorrang vor dem Gegenverkehr; Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Nr. 108, S. 1595. Tag der Ausgabe: Bonn, 5. Dezember 1970. Wie im Verkehrsblatt 1970, S. 784 verlautbart, war das Zeichen 500 mm hoch und ebenso breit. Das Verkehrsblatt 1976, Heft 24, S. 775, wird ganz konkret. Die Lichtkante war 10 mm breit, sie konnte bei Bedarf auch etwas breiter ausfallen, wobei das Zeichen selbst nicht größer werden durfte. Der Ausrundungshalbmesser lag bei 40 mm. Mit der StVO-Novelle von 1992 änderte sich die Darstellung der Pfeile.
Zeichen 522-30: Fahrstreifentafel; Darstellung mit Gegenverkehr: ein Fahrstreifen in Fahrtrichtung, ein Fahrstreifen in Gegenrichtung
Zeichen 208 – Dem Gegenverkehr Vorrang gewähren! Das Zeichen wurde in dieser Form mit der Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) von 1992 eingeführt und war in den Größen 420x420 mm, 600x600 mm sowie 750x750 mm erhältlich. Seit 2013 lautet der Text zum Bild: „Vorrang des Gegenverkehrs“.
Zeichen 125 – Gegenverkehr. Mit der StVO-Novelle von 1992 eingeführte neue Pfeil-Darstellungen.
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A93 Gegenverkehrsbereich