Gefährdung
Eine Gefährdung als technischer Begriff bedeutet die Möglichkeit, dass ein Schutzgut (Person, Tier, Sache oder natürliche Lebensgrundlage) räumlich und/oder zeitlich mit einer Gefahrenquelle zusammentreffen kann. Das Wirksamwerden der Gefahr führt zu einem Schaden, etwa zu einer Verletzung, Erkrankung, Tod, Funktionseinbußen oder Funktionsverlust.
Gemäß Definition im ISO/IEC Guide 51 ist Gefährdung eine potentielle Schadensquelle.
Die Kennzeichnung der Gefährdung dient dem Schutz und der Gefahrenabwehr.
Definitionen
- EN ISO 12100-1: potentielle Schadensquelle
EN ISO 12100-1/2 sind ersetzt worden durch EN ISO 12100 (2011-03)!
- EN 61508-4 bzw. VDE 0803 Teil 4 Funktionale Sicherheit elektrischer/elektronischer/programmierbar elektronischer sicherheitsbezogener Systeme:
- 3.1.2 Gefährdung (en: hazard): potentielle Schadensquelle
- EN ISO 14971 Medizinprodukte:
- 2.3 Gefährdung – potentielle Schadensquelle
Der verletzungsbewirkende Faktor, der hinter einer Gefährdung steht, ist der physikalische Vorgang, von dem die konkrete Gefahr ausgeht. Das ist z. B. bei der ungesicherten Ladung die potentielle Energie und die kinetische Energie der ungesicherten Teile, bei der heißen Oberfläche die Wärmeenergie usw.
Arbeitsschutz
Im Arbeitsschutz bezeichnet Gefährdung jede Quelle eines arbeitsbedingten Unfalls oder einer arbeitsbedingten Gesundheitsbeeinträchtigung.[1] Gemeint sind dabei die Einwirkungen von schädlichen Stoffen, Energien und die Belastungen, die aus der Arbeitsumwelt nachteilig auf den Arbeitenden wirken.
Solche Gefährdungen werden durch verschiedene Ursachen bedingt. Die deutsche Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin nennt
- Mängel der Gestaltung des Arbeitsplatzes bezüglich
- Arbeitsstätte
- Arbeitsplatz
- Arbeitsmittel (Maschinen, Werkzeuge)
- Arbeitsstoffe (Material)
- physikalische, chemische und biologische Einwirkungen
- Mängel in der persönlichen Schutzausrüstung durch Auswahl, Benutzung oder Beschädigung
- Mängel der Arbeitsorganisation
- Mängel in der Qualifikation und Befähigung der Arbeitsperson
Die Beachtung, Ermittlung und Reduktion von Gefährdungen ist eine wesentliche Aufgabe der Arbeitsgestaltung. Welche Gefährdungen an einem konkreten Arbeitsplatz vorliegen, wird in einer Gefährdungsbeurteilung protokolliert.
Liste der Gefährdungen im Arbeitsschutz
Auszug aus der Liste der Gefährdungen der deutschen Berufsgenossenschaften/Unfallkassen:[2]
- Mechanische Gefährdungen
- Quetsch- und Scherstellen
- Fangstellen und offen bewegte Maschinenteile
- ungesicherte Ladung
- Sturz/Stolpergefahr
- Absturz
- Schnittgefahr
- Elektrische Gefährdungen
- Gefahrstoffe (siehe auch H- und P-Sätze und GHS)
- Giftige und krebserregende chemische Stoffe
- gesundheitsschädliche chemische Stoffe
- Verdrängung der Atemluft
- Biologische Gefährdungen
- Brand- und Explosionsgefährdungen (siehe auch H- und P-Sätze)
- Gasexplosionen
- Staubexplosionen
- Verpuffungen
- Sprengstoffe
- Druck (Freisetzung gespeicherter Energie)
- Thermische Gefährdungen
- Physikalische Belastungen (außer mechanischen, elektrischen, thermischen)
- Physische Belastungen
- Schweres Heben und Tragen
- Gefährdung durch Arbeitsumgebungsbedingungen
- Klima
- Beleuchtung
- Raumbedarf und Verkehrswege
- Belastung aus Wahrnehmung und Handhabbarkeit
- Verminderte Wahrnehmung
- Mangelnde Ergonomie
- Sonstige Gefährdungen und Belastungen
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Hautbelastung
- Psychomentale Belastungen
- Organisatorische Mängel
- Arbeitsablauf
- Arbeitszeit
- Qualifikation
- Unterweisung
- Verantwortung
- Geringe Zahl an Ersthelfern
- Geringe Zahl an Sicherheitsbeauftragten, Fachkräften für Arbeitssicherheit
- Defizite hinsichtlich Jugendlicher, werdender oder stillender Mütter, Behinderter, Leistungsgewandelter und älterer Arbeitnehmer
- Fehlende Betriebsanweisung(en)
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat im Jahr 2005 als Anlage zur bundeseinheitlichen Gefährdungsabschätzung einen Kennziffernkatalog mit Gefährdungsklassen entwickelt.[3]
Siehe auch
- Brandschutzbeauftragter
- Arbeitssicherheit
- Betriebsarzt
- Gefährdungsschaden
- Gesundheitsschutz
- Leitmerkmalmethode zur Ermittlung der physischen Arbeitsbelastung beim Heben, Halten, Tragen, Ziehen und Schieben von Lasten
- Gefährdungsdelikt
Weblinks
- Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
- Mechanische Gefährdung, Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherungen (IFA) (Toter Link)
Einzelnachweise
- ↑ S. Kirchberg et al. (1997): Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmassnahmen im Betrieb. Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Nr. S42, ISBN 3-894-29836-7, Seite 5.
- ↑ Bundesverband der Unfallkassen (Hrsg.): GUV-Regel – Grundsätze der Prävention. GUV-R A 1 Ausgabe Mai 2006, (PDF; 464 kB), S. 16.
- ↑ BBK: Methode für die Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz. 2010, (PDF 1.38 MB), abgerufen am 2. Februar 2013, Anhang 3, S. 64–67.