Gasverbrauchseinrichtung

Eine Gasverbrauchseinrichtung im erweiterten Sinne ist jedes Gerät, das Erdgas zur Energieumwandlung nutzt. Im engeren Sinne wird die Gasverbrauchseinrichtung über die EU-Richtlinie 90/396/EWG definiert.

Demnach gelten als Gasverbrauchseinrichtung

  • Geräte, die zum Kochen, zum Heizen, zur Warmwasserbereitung, zu Kühl-, Beleuchtungs- oder Waschzwecken verwendet und mit gasförmigen Brennstoffen bei einer normalen Wassertemperatur von nicht mehr als 105 °C betrieben werden
  • Gas-Gebläsebrenner und die zugehörigen Wärmeübertrager
  • Geräte, die speziell zur Verwendung in industriellen Verfahren in Industriebetrieben bestimmt sind, wie z. B. Heißgaserzeuger

Nach der TRGI werden Gasverbrauchseinrichtungen als Gasgeräte bezeichnet.

Entsprechende Produkte müssen mit der CE-Kennzeichnung versehen sein, bevor sie in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden dürfen.

Literatur

  • Karl Volger, Erhard Laasch: Haustechnik. Grundlagen – Planung – Ausführung, 9. neubearbeitete und erweiterte Auflage, B.G. Teubner, Stuttgart 1994, ISBN 978-3-322-94746-8

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