Garantiefonds
Garantiefonds sind Investmentfonds, die am Ende der festgesetzten Vertragslaufzeit entweder mindestens die Rückzahlung des ursprünglich eingezahlten Anlagebetrages (meist ohne Ausgabeaufschlag/Agio), eines bestimmten Prozentsatzes davon (z. B. 95 Prozent) oder zwischenzeitlich erreichte Höchststände garantieren.
Übersicht
Garantiefonds mit begrenzter Laufzeit versprechen den Mindest-Rückzahlungsbetrag am Ende der Laufzeit, Garantiefonds ohne begrenzte Laufzeit versprechen Mindest-Rückzahlungsbeträge zu periodisch wiederkehrenden Stichtagen.
Vor Ende der Laufzeit (bei Fonds mit begrenzter Laufzeit) oder zwischen den Garantiestichtagen (bei Fonds ohne begrenzte Laufzeit) kann der Preis des Fonds auch unter den Ausgabekurs fallen.
Die Idee eines Garantieprodukts ist, risikoscheuen Anlegern die Beteiligung an den Ertragschancen von risikoreichen Anlageklassen (Aktien, Rohstoffe, Immobilien, Hedgefonds etc.) zu ermöglichen. Diese Sicherheit wird durch eine geringere Rendite gegenüber einem Direktinvestment erkauft.
Der Anbieter von Garantiefonds konzipiert den Fonds derart, dass das Fondsvermögen am jeweiligen Garantiestichtag nach Möglichkeit nie unter dem versprochenen Mindestwert liegt. Zwei gängige Absicherungskonzepte können dazu benutzt werden:
Die einfachste Form einer Absicherungsstrategie besteht darin, den größten Teil des Anlagebetrags in Anleihen (am einfachsten Nullkuponanleihen) anzulegen, und zwar so viel, dass deren Wert mit dem Zinsertrag am Laufzeitende die garantierte Rückzahlung erreicht. Anders ausgedrückt: Der Barwert zukünftiger Garantien wird heute sicher angelegt. Der übrige Teil des Fondsvermögens wird dann in Optionen auf den zugrundeliegenden Basiswert investiert. Häufig werden dabei Optionen mit Cap oder Durchschnittsbildung (Asiatische Optionen) benutzt.
Die zweite wichtige Form einer Absicherungsstrategie stützt sich auf ein dynamisches Modell aus den 1980er Jahren, der Constant Proportion Portfolio Insurance (kurz CPPI). Durch die verschiedenen Marktkrisen hat jeder Anbieter sein CPPI-Modell verbessert und ihm oft einen eigenen Namen gegeben (unter anderem „FPI“ bei DWS oder „Konvexo“ und „Immuno“ bei Union Investment). Die Grundidee des CPPI-Modells bleibt dabei immer erhalten: ein Teil des Fondsvermögens wird sicher angelegt (festverzinsliche Anlage oder Geldmarkt) und der andere Teil wird in die risikoreiche Anlageklasse investiert (typischerweise: Aktien). Im Gegensatz zur ersten Form der Absicherung muss aber nicht immer der gesamte Barwert der zukünftigen Garantien festverzinslich/sicher angelegt werden und je nach Marktbewegung wird mal Geld vom sicheren zum riskanten Fondsvermögen umgeschichtet und mal umgekehrt.
Über den gleichen Zeitraum und bei gleichem risikoreichen Anlageuniversum können beide Absicherungsstrategien zu sehr unterschiedlichen Anlageerfolgen führen. U.a. ist das CPPI-Modell per Definition „pfadabhängig“, d. h. der Anlageerfolg des Garantiefonds wird nicht nur durch den Anlageerfolg des zugrunde liegenden Marktes bestimmt, sondern auch dadurch, mit welchen Schwankungen der zugrunde liegende Markt seinen Wert am Garantiestichtag erreicht hat. Daraus ergibt sich auch die größte Schwäche des CPPI-Modells: das Risiko des „Cash-Lock“ oder der „Rentenfalle“. In diesem Fall ist der Garantiefonds komplett in sicheren Anlagen investiert und wird bis zum nächsten Garantiestichtag auch nicht mehr in die risikoreiche Anlage investieren können. Deshalb wird dann auch nur der Garantiewert zum Stichtag erreicht, und von eventuell wieder steigenden (Aktien-)Märkten kann der Fondsanleger nicht profitieren. Wie sehr der Fondsanleger also zum Beispiel am Aktienmarkt teilnehmen wird, lässt sich beim CPPI-Modell im Vorhinein nicht sagen. Auch während der Laufzeit sind die Zusammenhänge zwischen der Entwicklung der risikoreichen Anlage und der Entwicklung des Fondspreises sehr komplex.
Beim ersten Absicherungsmodell, welches meistens Optionen benutzt, kann sich je nach Optionstyp ebenso „Pfadabhängigkeit“ ergeben. Zum Beispiel wenn zur (Aktien-)Marktbeteiligung asiatische Optionen benutzt werden. Das Risiko des „Cash-Lock“ oder der „Rentenfalle“ besteht bei Optionen aber meistens nicht.
Dafür können CPPI-Modelle in stetig steigenden Märkten gegenüber Optionsstrategien ertragreicher sein.
Inzwischen arbeiten einige Fonds mit einer Höchststandssicherung: In regelmäßigen Abständen (z. B. monatsweise) überprüfen sie, ob der Anteilswert einen neuen Höchststand erreicht hat. Ist dies der Fall, wird garantiert, dass am Garantiestichtag mindestens dieser Betrag ausgezahlt wird. Entgegen der Intuition wird ein Garantiefonds mit Höchststandsgarantie aber defensiver sein als ein vergleichbarer Fonds ohne Höchststandsgarantie, und er partizipiert gerade in steigenden (Aktien-)Märkten weniger an diesen. Dies ergibt sich, weil mit jedem neu erreichten Höchststand des Fondspreises auch mehr zur Absicherung dieses Fondspreises sicher angelegt werden muss, und somit wird der Anteil des risikoreich (z. B. in Aktien) investierten Geldes kleiner.
Neben den Garantiefonds gibt es auch Wertsicherungsfonds, welche theoretisch mit den gleichen Absicherungskonzepten wie ein Garantiefonds arbeiten können. Der Unterschied besteht darin, dass ein Wertsicherungsfonds das tatsächliche Erreichen der angestrebten Mindestwerte nicht garantiert. Bei Versagen des Absicherungskonzeptes trägt also der Anleger das Verlustrisiko.
Kritik der Verbraucherschützer
Verbraucherschützer kritisieren bei Garantiefonds die hohen Kosten wegen ihrer renditemindernden Wirkung.[1] Dies gilt insbesondere, wenn das Zinsniveau niedrig ist. Sie empfehlen als günstigere, transparentere und renditestärkere Alternative, nur einen kleinen Teil in riskante Anlagen und den Rest z. B. in Festgeld sicher anzulegen.[2]
Obwohl im Produktnamen der Garantiebegriff auftritt, beinhalten Garantiefonds Risiken. Zwar ist das Anlagekapital als Sondervermögen nicht Teil der Bilanz der Fondsgesellschaft, jedoch steht und fällt die Garantie mit der Solvenz des Garantiegebers. Bei der Garantie handelt es sich jedenfalls nicht um gesetzliche oder staatliche Garantien, wie sie bei einlagengesicherten Anlagen oder Staatsanleihen bestehen, sodass durch die Hintertür doch wieder ein Verlustrisiko besteht, wenn der Garantiegeber in die Insolvenz gehen sollte. Der Anleger muss sich dann am Wert der Finanzinstrumente schadlos halten, mit denen die Fondsgesellschaft im Fonds zu gewährleisten versucht, dass die Garantie nicht in Anspruch genommen werden muss. Auch diese können ein Ausfallrisiko beinhalten, z. B. wenn es sich dabei um Terminkontrakte handelt, besteht ein Kontrahentenrisiko.[3] Anders als beispielsweise bei Garantiezertifikaten hängt die Rückzahlung jedoch nicht alleine von der Solvenz des Emittenten ab.
Bei vorzeitiger Veräußerung der Anteile werden oftmals Sondergebühren berechnet. Es besteht dabei außerdem ein Risiko zusätzlicher Verluste, denn bei vielen Fonds wird das Kapital nur zum Ende der Laufzeit garantiert, so dass – genau wie bei Anleihen – in der Zwischenzeit ein Kursrisiko besteht.
Garantiefonds von Union Investment standen in der Kritik wegen der Praxis, sie kurz vor Ablauf auf neu aufgelegte Fonds zu verschmelzen, so dass der Anleger in einem Zeitfenster von sechs Wochen aktiv werden musste, um ohne Abzüge zum eigentlichen Ablauftermin an sein Kapital zu gelangen.[4]
Quellen
- ↑ http://www.test.de/Garantiefonds-Ein-eigener-Anlagemix-ist-besser-4608402-0/
- ↑ http://www.n-tv.de/ratgeber/Garantiefonds-zum-Selbermachen-article10378791.html
- ↑ Peter Bloed: Worauf es bei Garantiefonds ankommt. In: Focus Online. 23. April 2013, abgerufen am 14. Oktober 2018.
- ↑ Ratgeber Geld : Garantiefonds (Memento vom 20. Februar 2013 im Internet Archive), Sendung vom 16. Februar 2013