Günter Stummvoll
Günter Stummvoll (* 3. März 1943 in Wien) ist ein österreichischer Politiker (ÖVP). Er war Mitglied der Bundesregierung und des Nationalrates.
Karriere
Günter Stummvoll besuchte von 1953 bis 1961 ein Bundesrealgymnasium, von 1961 bis 1967 studierte er an der Hochschule für Welthandel (Dipl.-Kfm. 1965, Dr. rer. comm. 1967).
Von 1966 bis 1991 war Günter Stummvoll für die Vereinigung Österreichischer Industrieller tätig und von 1992 bis 2000 war er Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich. Seit 1980 Mitglied des Bundesrates wechselte er 1983 zum Nationalrat, wo er bis 1990 Abgeordneter für das Waldviertel war. 1988 wechselte Günter Stummvoll in die Bundesregierung Vranitzky II, der er bis 1991 (Bundesregierung Vranitzky III) als Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen angehörte. Zwischen 1991 und 2013 war er erneut Abgeordneter zum Nationalrat und zwischen 2000 und 2008 stellvertretender Klubobmann des ÖVP-Parlamentklubs. Von 2008 bis 2013 war Stummvoll Obmann des parlamentarischen Finanzausschusses sowie Finanzsprecher seiner Partei im Parlament. 2013 beendete Stummvoll seine politische Laufbahn; sein Nachfolger als Waldviertler Nationalrat ist Werner Groiß.
Ehrungen
- Großes Silbernes Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich
- 2013: Silbernes Komturkreuz des Ehrenzeichens für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich
Weblinks
- Radiobeiträge mit Günter Stummvoll im Onlinearchiv der Österreichischen Mediathek
- Eintrag zu Günter Stummvoll im Austria-Forum (im AEIOU-Österreich-Lexikon)
- Günter Stummvoll auf den Webseiten des österreichischen Parlaments
- Literatur von und über Günter Stummvoll im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
Personendaten | |
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NAME | Stummvoll, Günter |
KURZBESCHREIBUNG | österreichischer Politiker (ÖVP), Abgeordneter zum Nationalrat, Mitglied des Bundesrates |
GEBURTSDATUM | 3. März 1943 |
GEBURTSORT | Wien |
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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:
Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“