Mandatsträger
Als Mandatsträger werden Mitglieder von entscheidungsrelevanten Gremien bezeichnet. Die Bezeichnung „Mandatsträger“ leitet sich aus dem von den Wählern erteilten Vertretungsauftrag (Mandat) ab.
Im politischen Bereich zählen zu den Mandatsträgern die Mitglieder der Parlamente und Regierungen, direkt oder indirekt gewählte Mitglieder von Kreis- und Bezirkstagen, Gemeinde- und Ortsräten sowie Bürgermeister und Landräte.
Im gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereich können Mitglieder in Aufsichtsräten, Beiräten, Pfarrgemeinderäten, Kontrollgremien, Boards, Expertenräten, Kuratorien usw. als Mandatsträger oder Funktionsträger bezeichnet werden.[1][2][3][4]
Weblinks
- Literatur über Mandatsträger im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
Einzelnachweise
- ↑ Der Aufsichtsrat – Qualifikation für Mandatsträger. Abgerufen am 23. Dezember 2018.
- ↑ Der Beirat im Familienunternehmen. Europäischer Hochschulverlag, 2006, ISBN 978-3-937686-51-6.
- ↑ 05 Mai 2018 14:27 Uhr: Ein neuer Preis für die Jugend. Abgerufen am 23. Dezember 2018.
- ↑ „Wir sind keine Lückenfüller“. 2. November 2018, abgerufen am 23. Dezember 2018: „Damit hätten demokratisch gewählte Mandatsträger am Entscheidungsprozess in der Pfarrei mitgewirkt.“