Fußsteuer
Ein Fußsteuer ist eine Einrichtung in einem Ruderboot, die es den Ruderern ermöglicht, das Boot ohne einen Steuermann zu steuern. Dazu wird der Schuh an dem Stemmbrett eines Ruderers (normalerweise beim Schlagmann, seltener auch beim ganz vorn im Boot rudernden Bugmann) drehbar gelagert und über Seilzüge mit einem Steuerblatt am Heck des Bootes verbunden. Das Fußsteuer kommt in folgenden Mannschaftsbooten zur Anwendung:
- dem Zweier ohne Steuermann
- dem Vierer ohne Steuermann
- und dem Doppelvierer (ohne Steuermann)
Im Einer (Skiff) und im Doppelzweier ist weder ein Steuermann an Bord noch ein Fußsteuer verbaut, und der Kurs wird durch einseitig stärkeres Rudern (Überziehen) korrigiert.
Die Bedienung des Fußsteuers erfordert ein gewisses Geschick. Insbesondere bei einer Ruderregatta muss der Kurs sehr präzise gehalten werden, um Unfälle mit anderen Booten zu vermeiden. Durch die Abwesenheit eines Steuermannes sind mit fußgesteuerten Booten etwas höhere Geschwindigkeiten erreichbar, als wenn ein Steuermann an Bord wäre.
Literatur
- Wolfgang Fritsch: Handbuch für den Rudersport: Training – Kondition – Freizeit. 4., überarbeitete Auflage. Meyer & Meyer Verlag, Aachen 2006, ISBN 978-3-89899-111-7, S. 88.
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Das Bild Zeig den Ruderplatz des Schlagmanns eines Zweier ohne aus dessen Sicht. Man erkennt den beweglichen rechten Schuh und die daran befestigten Bowdenzüge. Diese "Steuerseile" spannen sich über das Heck des Bootes und enden am Steuerbalken (In der gezeigen Ausführung kann die Übersetzung und damit die Empfindlichkeit des Steuers eingestellt werden). Das Kreuzen der Steuerseile ist deshalb notwendig um den Richtungsinn zu bewahren. Da Ruderer gegen die Fahrtrichtung blicken führt so eine Drehung der Fußes nach rechts auch zu einer Rechtskurve (aus Ruderessicht), die Fußspitze zeigt also in die eingeschlagene Richtung.