Fritz Neugebauer

Fritz Neugebauer (2. von rechts), 2015

Fritz Neugebauer (* 10. Oktober 1944 in Wien) ist ein österreichischer Politiker (ÖVP) und Gewerkschafter (GÖD, ÖAAB). Er war von Dezember 2008 bis Oktober 2013 Zweiter Nationalratspräsident.

Leben

Er wurde als Sohn einer Schneiderin und eines ÖBB-Beamten in Wien geboren. Mit seiner Frau Eva hat er zwei Söhne, Martin und Michael.

Nach dem Besuch der Volksschule und des Humanistischen Gymnasiums in Wien – Leopoldstadt schloss Neugebauer die Lehrerbildungsanstalt in Wien – Innere Stadt mit den Lehramtsprüfungen für Volksschulen sowie Hauptschulen und Polytechnische Lehrgänge (Deutsch, Geschichte/Sozialkunde, Geographie/Wirtschaftskunde) ab und war seit November 1965 (nach Ableistung des Präsenzdienstes) bis 1997 ununterbrochen als Lehrer an Volksschulen, Hauptschulen und Polytechnischen Lehrgängen in Wien-Brigittenau tätig.

1971 wurde Fritz Neugebauer in den Zentralausschuss der Personalvertretung der Wiener Landeslehrer gewählt, dem er bis 1979 angehörte, von 1975 bis 1989 war er GÖD-Vorsitzender der Bundessektion Pflichtschullehrer. Ab 1989 übte der Wiener in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst die Funktion des Vorsitzenden-Stellvertreters aus, von 1991 bis 2003 war er zudem Vizepräsident des Österreichischen Gewerkschaftsbundes und Vorsitzender der Fraktion Christlicher Gewerkschafter (FCG) im ÖGB. 1997 wurde Neugebauer als Nachfolger von Siegfried Dohr in die Funktion des Vorsitzenden der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst gewählt, die er bis Oktober 2016 ausübte.[1] Zu seinem Nachfolger wurde Norbert Schnedl gewählt.[2] Auf europäischer Ebene ist Neugebauer in der Interessenvertretung als Präsident von CESI-Eurofedop tätig.

In den Jahren 1996, 1999 und seit 2002 wurde Fritz Neugebauer als Abgeordneter zum Nationalrat gewählt und übte 2007 und 2008 die Funktion des Obmanns des Unterrichtsausschusses aus. Im Dezember 2008 wurde der Wiener zum Zweiten Nationalratspräsidenten gewählt und war Vorsitzender des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in EU-Angelegenheiten sowie des Geschäftsordnungsausschusses des Nationalrates. Von 2006 bis 2009 war Neugebauer Klubobmann-Stellvertreter des ÖVP-Klubs, in den Jahren 2007 und 2008 zudem Bildungssprecher, davor Sozialsprecher der ÖVP. Von 2003 bis 2009 war Neugebauer Bundesobmann des Österreichischen Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbundes (ÖAAB). Er ist Mitglied im Bundesparteivorstand der ÖVP und 1. Vizepräsident der Europäischen Union Christlich-Demokratischer Arbeitnehmer (EUCDA).

Fritz Neugebauer war auch Präsident der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA).

Auszeichnungen

Weblinks

Einzelnachweise

  1. orf.at – Neugebauer als GÖD-Chef zurückgetreten. Artikel vom 10. Oktober 2016, abgerufen am 10. Oktober 2016.
  2. Schnedl mit 96,6 Prozent zum GÖD-Vorsitzenden gewählt. Artikel vom 12. Oktober 2016, abgerufen am 12. Oktober 2016.
  3. Die Parlamentswoche vom 23. bis 27. März 2015 – Ehrenzeichen für Fritz Neugebauer. APA-Meldung vom 20. März 2015, abgerufen am 5. April 2015.

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.
Gedenkveranstaltung Leopold Figl (17406458375).jpg
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von links nach rechts: Hermann Schultes (Bauernbundobmann), Walter Rothensteiner (RZB), Fritz Neugebauer, Generalsekretär Michael Linhart