Fritz Bock

Fritz Bock, 1964

Fritz Bock (* 26. Februar 1911 in Wien; † 12. Dezember 1993 ebenda) war österreichischer Politiker und Mitbegründer der ÖVP. Als längstdienender Handelsminister Österreichs war er zuletzt auch Vizekanzler.

Leben

Fritz Bock wohnte mit seinen Eltern (sein Vater, der auch Fritz Bock hieß, war Postamtsvorstand) in der Einwanggasse 14 in Penzing, das bis 1938 zum 13. Wiener Gemeindebezirk gehörte (genau gegenüber, auf Nr. 19, wuchs die fünf Jahre ältere Erika Mitterer, später Autorin, auf). Bock legte 1930 die Matura am Gymnasium Fichtnergasse in Wien-Hietzing ab, wo er sich in der Katholischen Mittelschülerbewegung engagiert hatte. Danach war er Mitglied der Katholischen Hochschülerschaft an der Universität Wien und studierte dort Rechtswissenschaft, bis er im Jahre 1935 zum Dr. jur. promovierte. Außerdem ließ er sich zum Vereidigten Buchprüfer und Steuerberater ausbilden.[1]

Während der Diktaturregierung Kurt Schuschnigg war Fritz Bock als Propagandaleiter (Bundeswerbeleiter-Stellvertreter) der Vaterländischen Front für antinationalsozialistische Propaganda zuständig. Bis März 1938 war er stark an der Organisation der durch den Einmarsch der Wehrmacht verhinderten Volksabstimmung über den Erhalt der österreichischen Selbstständigkeit beteiligt. Nach dem „Anschluss Österreichs“ wurde Bock am 15. März 1938 verhaftet und kam Anfang April mit dem so genannten Prominententransport ins KZ Dachau. Er wurde jedoch 1939 wegen Haftunfähigkeit entlassen.

Während des Zweiten Weltkriegs war er als wehrunwürdig eingestuft, war mit Berufsverbot belegt und stand unter ständiger Überwachung der Gestapo. Trotzdem gelang es ihm, Kontakte zur österreichischen Widerstandsbewegung O5 zu knüpfen. Kurz vor Kriegsende entzog er sich einer neuerlichen Verhaftung, indem er ins oberösterreichische Innviertel flüchtete, das kurz darauf von der US-Armee befreit wurde.

Nach dem Krieg gehörte Fritz Bock 1945 zu den Gründern der Österreichischen Volkspartei (ÖVP), war Generalsekretär des Österreichischen Arbeiter- und Angestellten-Bundes (ÖAAB), Präsidiumsmitglied im Bundesverband österr. Widerstandskämpfer und Opfer des Faschismus (1946–1948), Generalrat der Nationalbank (1948–1953) und ab 1949 Abgeordneter zum Nationalrat. Er avancierte am 23. Jänner 1952 in der Bundesregierung Figl II zum Staatssekretär im Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau, verblieb in den Kabinetten Figl III und Raab I auf diesem Posten, wechselte aber von Sommer 1955 bis Sommer 1956 als Staatssekretär ins Finanzministerium.

Über elf Jahre lang, vom 29. Juni 1956 bis zum 19. Jänner 1968, war Fritz Bock dann in den Bundesregierungen Raab II, Raab III, Raab IV, Gorbach I, Gorbach II, Klaus I und Klaus II Bundesminister für Handel und Wiederaufbau bzw. für Handel, Gewerbe und Industrie (1966–1968). In seinen letzten beiden Regierungsjahren fungierte er außerdem als Vizekanzler (1966–1968).

Nach Differenzen mit Bundeskanzler Josef Klaus schied er 1968 aus der ÖVP-Alleinregierung aus und wurde Aufsichtsratspräsident der Creditanstalt (1969–1989). Er war Präsident des Donaueuropäischen Institutes, der Bundeskonferenz der Freien Berufe und der Organisation für internationale Wirtschaftsbeziehungen sowie Vizepräsident des Dokumentationsarchives des österreichischen Widerstandes (DÖW).

Fritz Bock wurde 1955 in Salzburg in den Ritterorden vom Heiligen Grab zu Jerusalem investiert. Er war Gründer sowie von 1955 bis 1960 Leitender Komtur der Komturei Wien, Niederösterreich und Burgenland.

Bock war seit 1930 Urmitglied der K.Ö.H.V. Nordgau Wien sowie Ehrenmitglied der katholischen Studentenverbindungen K.Ö.St.V. Glückauf Leoben und K.Ö.H.V. Mercuria Wien im ÖCV.[2]

Bock war mit Anna Dörrich verheiratet. Im 83. Lebensjahr erlag er am 12. Dezember 1993 einem Krebsleiden.

Er wurde am 21. Dezember 1993 auf dem Hernalser Friedhof im 17. Wiener Gemeindebezirk, Gruppe 25, Grab Nr. 56, bestattet.

Auszeichnungen

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Angabe auf der Website des österreichischen Parlaments
  2. Gerhard Hartmann: Fritz Bock - ÖCV Biolex. Abgerufen am 28. März 2023.
  3. a b Aufstellung aller durch den Bundespräsidenten verliehenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ab 1952 (PDF; 6,9 MB)
  4. Ehrung österreichischer Freiheitskämpfer. In: Der neue Mahnruf. Zeitschrift für Freiheit, Recht und Demokratie, Heft 11/1977, S. 2 (online bei ANNO).Vorlage:ANNO/Wartung/dnm

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.
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Autor/Urheber: Gelderen, Hugo van / Anefo, Lizenz: CC BY-SA 3.0 nl
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